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Geschrieben

Hallo Jungs.

Mein Arbeitgeber verbietet mir bzw. Ist der Meinung das er mir jeglichen Nebenjob in der IT aufgrund eines Interessenkonflikts verweigern kann.

Ich möchte private Android Apps im Fitnessbereich erstellen und vermarkten oder Webseiten an mittelständische Unternehmen verkaufen.

 

In meiner Arbeit mach ich etwas komplett anderes. Ich programmiere Skripte für Großkonzerne.

 

Kann man mir einen Nebenjob in der IT komplett verbieten?

 

Mein Chef Argumentiert mit “Software erstellen und verkaufen“ sei ein Interessenskonflikt.

 

Meines Wissens darf man nur in gleichen oder ähnlichen projekten/Unternehmen keinen Nebenjob ausführen.

 

Kennt sich einer aus?

Geschrieben

Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber dir nicht verbieten, einen Nebenjob auszuführen. Sollte dies im Arbeitsvertrag stehen, ist diese Klausel unwirksam!

Jedoch ist eine Nebentätigkeit unzulässig, wenn die Tätigkeit gegen die Interessen des Hauptarbeitgebers verstößt...

*Alle Angaben ohne Gewähr (Bin kein Jurist)

Geschrieben

ein Nebenjob ist dem AG bekannt zu geben und wenn er eine Einschränkung der Arbeitsleistung oder des Wettberwerbs sieht kann er den untersagen.

Ein Jurist würde sagen a) es kommt darauf an b) programmieren beim Job kollidiert beim programmieren in der Freizeit und c) ( entscheidend) was steht denn im Arbeitsvertrag ? Wenn da nicht drin steht dass ein Nebenjob zugelassen ist dann hat er Vetorecht ohne Begründung, präziser gesagt baut er aus Wettbewerbsrecht ein Veto und dürfte damit durchkommen. Der Nebenjob in einem ganz anderen Bereich wäre kein Problem, aber Programmieren und Programmieren IST ein Problem

Geschrieben

Wen dem so ist und mir ein Nebenverdienst mit meinem gelernten Beruf entfällt, brauch ich wohl in naher Zukunft eine Gehaltserhöhung.

Kellnern und andere Späße werde ich aus persönlichen Präferenzen vermeiden.

 

Mir macht Programmieren einen heiden Spaß und ich empfand es als Schlag ins Gesicht, das ich in meiner Freizeit erworbene Kentnisse nicht finanziell umsetzen darf.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb DieMstar:

ich empfand es als Schlag ins Gesicht, das ich in meiner Freizeit erworbene Kentnisse nicht finanziell umsetzen darf.

warum? hast du dir das alles in deiner Freizeit beigebracht?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb charmanta:

Der Nebenjob in einem ganz anderen Bereich wäre kein Problem, aber Programmieren und Programmieren IST ein Problem

Das würde ich nicht so einfach sagen. Du musst ja nicht zwangsläufig Konkurrenz für deinen Arbeitgeber darstellen. Wenn du als ABAP Programmier im reinen B2B Bereich tätig bist und dann in deiner Freizeit Androids Consumer App machst, dann stellt das für deinen AG keinerlei Konkurrenz da. 

 

@TE bei einer so wichtigen Frage würde ich mich nicht auf Foren verlassen. Im Notfall nen Anwalt für Arbeitsrecht fragen

Bearbeitet von Flammkuchen
Geschrieben

Juristen haben davon aber keine Ahnung. Also rufen sie nen Gutachter ( was den TE Geld kostet, weil er muss gegen die Weisung des AGs vorgehen ). Egal, was der feststellt, das kostet einige Tausend Euro und die Stimmung zwischen AG und TE ist im Eimer.

Lohnt das den Aufwand ? ;) Erst dann den Anwalt fragen ... weil der nach (möglichem) Streitwert bezahlt wird, mindestens drei Monatsgehälter und dann schön in die Tabelle schauen ...

Geschrieben
warum? hast du dir das alles in deiner Freizeit beigebracht?

 

Wie definierst du alles?

In meiner Freizeit hab ich mir Beispielsweise android studio > Kotlin oder Wordpress Themes selbst zu erstellen, autodidaktisch beigebracht. Nicht um vorrangig damit Geld zu verdienen, sondern aus Intresse des programmierens an sich.

 

Da find ich es unpassend mir zu verbieten mit diesen Technologien die nichts mit meiner aktuellen Tätigkeit zu tun haben, etwas zu erwirtschaften. Aus Prinzip.

Geschrieben

Ja deine Aussage mit "Programmieren = automatisch Konkurrenz" halte ich für genau so falsch. Du darfst es eben nur nicht in der gleichen Geschäftsbranche machen und eben keine Konkurrenz für deinen AG darstellen.

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt ! 

Geschrieben

Dann wirst Du vermutlich Geld für nen Anwalt in die Hand nehmen müssen. Wenn Dein AG bockig wird dann nützt Dir das aber auch nix ...

Recht haben und Recht kriegen waren schon immer zwei Paar Schuhe

Übrigens, "aus Prinzip" möchte ich kein GEZ zahlen und auch keine Kirchensteuer

Geschrieben
Dann wirst Du vermutlich Geld für nen Anwalt in die Hand nehmen müssen. Wenn Dein AG bockig wird dann nützt Dir das aber auch nix ...
Recht haben und Recht kriegen waren schon immer zwei Paar Schuhe
Übrigens, "aus Prinzip" möchte ich kein GEZ zahlen und auch keine Kirchensteuer
Du kannst aus der Kirche austreten und die Steuer umgehen. Kirchlich heiraten kannst du dennoch solang deine potentielle Frau ihr Glaubensbekenntnis nicht auf einem Stück Papier abtritt.
GEZ hängen mir die Mahnschreiben selbst am Ar*** ;D
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb charmanta:

Wenn Dein AG bockig wird dann nützt Dir das aber auch nix ...

Gut als Entwickler kann man sich den AG eher aussuchen... Da ist man als Arbeitnehmer einer guten Position. Dann sucht man sich halt nen Arbeitgeber, der sowas mit macht und das zusätzliche KnowHow schätzt

Bearbeitet von Flammkuchen
Geschrieben

Ich weiss ja nicht... mir stellt sich eher die Frage, wieso brauchst du einen Nebenjob?
Bist du noch in der Ausbildung? Schaue doch mal, ob du nicht BAföG oder Wohngeld o.ä. beziehen könntest.

Bist du bereits im Job? Dann such dir einen AG, wo du auch ohne Nebenjob über die Runden kommst.

Eine weitere Möglichkeit wäre, deine in der Freizeit entwickelten Sachen gemeinsam mit deinem AG zu vertreiben und beispielsweise 70/30 den Gewinn aufteilen (vertraglich festhalten!).

Ich persönlich würde eher den Weg des neuen Arbeitgebers gehen. Und da dann sogar schon im Bewerbungsgespräch darauf hinweisen, dass du sowas in deiner Freizeit machst.
 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb DieMstar:

Du kannst aus der Kirche austreten und die Steuer umgehen. Kirchlich heiraten kannst du dennoch solang deine potentielle Frau ihr Glaubensbekenntnis nicht auf einem Stück Papier abtritt.

Wenn der/die Ehepartner*in noch in einer Glaubensgemeinschaft ist, kann es sein, dass du TROTZDEM an diese Glaubensgemeinschaft Steuer zahlst ?

Geschrieben
Wechsel doch den AG wenn dir das Gehalt zu gering ist und du mit deinem Chef solche Dinge ausdiskutieren musst. Das bringt alles nichts, da hat [mention=25839]charmanta[/mention] schon Recht.

Ich bin Berufseinsteiger als FIAE und erst 3 Monate in der Firma. Ich fahre 5 Minuten mit dem Fahrrad. Ich Arbeite 35 Stunden die Woche. Ich arbeite von 7 Stunden am Tag, effektiv 3. Ich beziehe ein Einstiegsgehalt vom 1750€ netto im Monat, in einer 2-Mann Firma. Ich denke nicht das ich mit meinen Fähigkeiten bis dato ein besseres Angebot bekomme.

 

Geschrieben



Ich weiss ja nicht... mir stellt sich eher die Frage, wieso brauchst du einen Nebenjob?

 


Aufgrund diverser Schulden die sich während der Ausbildung angesammelt haben, reicht mir das Gehalt leider nicht.
Da die Schulden in einem Jahr abbezahlt sind, wollte ich nebenbei Geld bis zur finanziellen entlastung erwirtschaften.
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Flammkuchen:

Gut als Entwickler kann man sich den AG eher aussuchen... 

Höre ich auch gerade dauernd, aber nur von Leuten die nicht in der IT sind und keine Entwickler suchen.
Vielleicht gilt das auch nur für Berlin oder München.

vor 4 Minuten schrieb JustALurker:

1750€ NETTO sind doch für den Anfang recht gut, wenn man es mal mit den anderen Berufseinsteigern im Gehaltsthread vergleicht und dann auch nur eine 35 Stunden Woche.

Grob kalkuliert dürfte das bei einer 40h Woche rund 36k entsprechen, wenn es nur 12 Gehälter sind. Je nach Region noch ganz ok.

Geschrieben

So oder so: Das kann nicht gut enden. Die Position deines AG steht (und kann unter Umständen legitim sein) und wenn du dagegen vorgehst, wird es teuer und das Verhältnis zum AG ist kaputt => sieh dich nach ner neuen Stelle um.

 

Allerdings ist diese Klausel bzw. Nebentätigkeit usw. gar nicht unüblich imo. Achte auch darauf, ob du mit einer Kündigung in einem Wettbewerbsverbot landest

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