SvenP Geschrieben 17. November 2019 Teilen Geschrieben 17. November 2019 Guten Abend allerseits, Gibt es hier jemanden der zufälligerweiße bei der IHK Dresden Bescheid weis. Brauche ich bei meiner Produktdokumentation eine Eidesstattliche Erklärung? Und an welcher Stelle muss diese eingebracht werden. Hier mal der Link zum Merkblatt, vlt. findet jemand von Euch da Infos. https://www.dresden.ihk.de/servlet/link_file?link_id=22611&target=display&link_zusatz=&ref_detail=Beruf&ref_knoten_id=64109&ref_sprache=deu Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RubberDog Geschrieben 17. November 2019 Teilen Geschrieben 17. November 2019 (bearbeitet) Punkt 4, das Nachweisblatt. https://www.dresden.ihk.de/servlet/link_file?link_id=14973&target=display&link_zusatz=&ref_detail=Beruf&ref_knoten_id=64109&ref_sprache=deu 'Ich versichere, (...)' Inhaltlich das gleiche. Ob das ganze die gleichen Rechtlichen Folgen bei Falschangabe haben kann weiss ich nicht - kein Jurist. Edit: Im Zweifelsfall anrufen. Das ganze hier ist mehr ein raten, eine verlässliche Aussage gibt's NUR von der IHK. Bearbeitet 17. November 2019 von RubberDog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 17. November 2019 Teilen Geschrieben 17. November 2019 Die ist überall Pflicht und kann auch formlos abgegeben werden. Das Fehlen kann zur Ablehnung der Bewertung führen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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