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Nach einem Jahr erneut umziehen?


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Geschrieben

Hi Leute,

mich würden mal ein paar Meinungen zum Thema erneuter Umzug interessieren.

Ich bin vor ziemlich genau einem Jahr für den Beruf umgezogen. Nach ein paar erfolglosen Besichtigungen habe ich passend zum Arbeitsbeginn eine Altbauwohnung aus den 20ern gefunden.

In den letzten Wochen habe ich immer wieder mal einen Blick auf den Wohnungsmarkt geworfen und gute Alternativen gefunden. Mir geht es vor allem darum, langfristig in einer moderneren und von der Ausstattung gehobeneren Wohnung unterzukommen. Das fängt in meinem Fall beim Fußboden mit reichlich Gebrauchsspuren vom Vormieter an, geht über die nicht so guten Fenster bis hin zum Badezimmer (wurde zwar modernisiert, aber nicht sehr qualitativ).

Wie bereits geschrieben, gibt es gute Alternativen im gleichen Preissegment, teilweise sogar mit eigener Garage.

Gegen einen Umzug spricht, dass ich die aktuelle Wohnung vor dem Einzug habe streichen lassen und eine neue Küche kaufen musste. Nicht zu vergessen der generelle Stress und die Arbeit, die u.a. meine Eltern investiert haben.

Ist von euch schon mal jemand nach kurzer Zeit erneut umgezogen?

Grüße

Geschrieben

Wenn du dich nicht wohlfühlst (egal warum) und es Alternativen gibt, warum nicht?

Schlussendlich ist es "nur" Geld das du ggf. verbrennst.Wobei das bei Altbau inkl. alter Fenster auch schnell relativ sein kann. Küchen lassen sich entweder mitnehmen oder verkaufen, je nach Qualität der Geräte auch nur die Möbel verkaufen und die Geräte behalten oder gesondert verkaufen.

Je nach Mietkosten und persönlicher Ansicht zu Eigentum würde ich mir auch mal eine unverbindliche Beratung zwecks Finanzierung geben lassen und mich nach etwas zu Kaufen umzusehen. Warum? Irgendeinen Kredit zahlt man heutzutage immer ab, warum der des Vermieters und nicht den eigenen? Dann hat man bei der Optik auch viel selbst in der Hand. Und wenn man selbst umzieht, kann man vermieten und dadurch die Wohnung weiter abzahlen lassen.

Zurück zur Frage: Was spricht dagegen? Schon wieder Kisten packen und schleppen? Nutz es zum Ausmisten, alles was du im letzten Jahr nur doof angeschaut hast, kann weg. Das investierte Geld? Das ist weg, egal ob du nun umziehst oder dich in deiner aktuellen Wohnung ärgerst. Deine Eltern werden es entweder verstehen, oder auch nicht, die wohnen aber auch nicht in einem Altbau, oder? ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du langfristig planen willst ist der Umzug in eine bessere Wohnung immer besser.

Ich bin selbst innerhalb eines Jahres zwei mal umgezogen beim zweiten mal sogar ohne hilfe und kann den Stress nachvollziehen, es hat aber mehr vorteile gebracht als Nachteile zahle zwar 50€ mehr dafür spare ich bei Heizung und Strom da die Wohnung Morderniesiert wurde und habe Garage.

Zur Küche kann ich sagen meine besteht aus drei Verschiedenen die ich jeweils seperat holen und auch anpassen musste. ?

Bearbeitet von Negh Var
Geschrieben

Gegenfrage:
Was spricht dagegen, deine Wohnsituation zu verbessern - und das auch noch zum gleichen Preis?
Also für mich gäbe es da nichts groß nachzudenken, wenn die Lagen der anderen Wohnungen nicht verkehrstechnisch schlechter sind.

Bei der Küche musst du halt schauen, ob du die an einen eventuellen Nachmieter verkaufen kannst, ob der Vermieter sie haben will für die Wohnung, oder aber ob du sie selber (teilweise) für die neue Wohnung gebrauchen kannst .

Und Küche bekommt man ja auch eigentlich problemlos und günstig über ebay Kleinanzeigen, quoka und Konsorten, wenn man nicht zwingend eine neue haben will.

Klar steckt man in eine Wohnung was Arbeit und Geld, aber nur weil du da was Geld investiert hast, ist es das ja auch nicht wert, nur deshalb in der Wohnung zu bleiben.

Also such dir was schönes verkehrsgünstig gelegenes und versuch dein Glück.

Geschrieben

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe eben die erste Alternative kontaktiert und schaue mal weiter. Ich habe im Gegensatz zur Situation vor einem Jahr jetzt keinen Druck und kann in Ruhe Ausschau halten.

@Maniska
Über Eigentum habe ich tatsächlich schon nachgedacht und ich halte das auf Dauer auch für erstrebenswert. Allerdings möchte ich dafür noch mehr Eigenkapital ansparen. Ich verdiene seit diesem Monat mehr und habe dadurch zwar höheren Spielraum, aber ein größeres Darlehen käme mir noch zu früh.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fendor:

und eine neue Küche kaufen musste.

Was für eine Unsitte mit der Küche in Mietwohnungen, dass die nicht drin ist. Eine Küche ist für mich wie ein Badezimmer .. das gehört individuell eingepasst zu einer Wohnung, fertig. Sorry für das OT, aber werde ich niemals verstehen wieso man Wohnungen ohne Küche mietet/vermietet.

 

Zurück zum Thema. Nein, ich hasse umziehen - daher suchte ich immer SEHR LANGE bis ich die passende Wohnung gefunden hatte und da bleib ich nun drin bis mich jemand rauswirft :)

Geschrieben

@Küche in Mietwohnung:
Das hat aber vermutlich den Hintergrund, dass es viele Leute gibt, die bestimmte Vorstellungen für eine Küche haben und die ziemlich differieren, so dass immer die Frage wäre, was für eine Art von Küche man denn einbauen würde, damit der nächste Mieter sie nicht doch wieder raus schmeißt oder die Wohnung nur nehmen will ohne Kosten für die Küche.

Somit könnte eine fest verbaute Küche in der Wohnung für den Vermieter also schnell zum Verlust werden. Und im Vertrag entsprechend rein schreiben, dass der Mieter keine neue Küche einbauen darf - ich weiß nicht, ob das überhaupt rechtens wäre.

Geschrieben

Beim Badezimmer und Klo geht es auch  :) Ohne Küche wird dann einfach nicht vermietet. Fertig.

Das ist ehrlichgesagt aber eher ein Vermieter"problem" und eher kein Miethinderungsgrund. Denn wenn man Küchengeräte mitvermietet, dann kann der Mieter bei einem Defekt anrufen und Reperatur verlangen. Da müssen beide Parteien anständig sein.

Geschrieben

Naja, im Badezimmer sind aber meist nur die fest verbauten (und nicht mal eben so tauschbaren) Sachen (Dusche, Badewanne, WC, Waschbecken, evtl. Spiegel) drin und den Rest muss man selber stellen.

Geschrieben

Eine Küche ist für den Vermieter erstmal ein hoher Kostenpunkt und die wurde von vielen Mietern doch wieder ausgebaut und nicht genutzt. Die Konsequenz: Es wird keine mehr eingebaut. Insofern: In Deutschland ist es eher unüblich eine Wohnung mit EBK vermietet zu bekommen.

Grundsätzlich: 

Wenn du in deiner aktuellen Wohnung nicht glücklich bist, zieh um wenn sich eine bessere Möglichkeit ergibt. Meine erste Nürnberger Wohnung war ein Kompromiss, weil ich immer 2h Anfahrt je Besichtigung hatte.
Bin dann doch deutlich länger geblieben (> 3 Jahre) und hab jetzt eine echt wunderschöne Wohnung gefunden, die größer, einen besseren Schnitt hat und sogar noch günstiger als die vorherige Wohnung ist. 
Ein Umzug bedeutet im Zweifel hohe Kosten, aber den restlichen Stress kannst du umgehen, wenn du ein Umzugsunternehmen beauftragst. 

Aber du hast ja noch eine Wohnung und kannst dich dadurch in Ruhe nach einer neuen umschauen, die all deine Wünsche erfüllt. Wenn die EBK jetzt auch nicht zu speziell ist, kannst du sie ja wahrscheinlich in die neue Wohnung mitnehmen. Alternativ eben an Nachmieter verkaufen. Ich sehe das jetzt nicht wirklich als Hinderungsgrund für einen Umzug. Blöde Nachbarn, laute Geräusche oder halt schlechte Heizung etc. merkt man immer erst nach Einzug. Wenn es nicht passt, dann passts halt nicht und ich versuche es dann zu verändern/verbessern. Wenn du eine für dich unschlagbare Wohnung siehst, Greif zu. Wenn ich mich zu Hause nicht wohl fühle wirkt sich das immer auf den gesamten Alltag aus...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Crash2001:

Somit könnte eine fest verbaute Küche in der Wohnung für den Vermieter also schnell zum Verlust werden. Und im Vertrag entsprechend rein schreiben, dass der Mieter keine neue Küche einbauen darf - ich weiß nicht, ob das überhaupt rechtens wäre.

Wenn die Küche mitvermietet ist, muss sie bei Auszug ohne Schäden wieder drin stehen. Was der Mieter in der Zwischenzeit damit macht (ausbauen und einlagern...) kann dem VM egal sein. Alles was über normale Abnutzung hinaus geht, ist ein Schaden den der Mieter zu ersetzen hat. Problematisch wird es, wenn die Küche ein bestimmtes Alter überschritten hat, dann gibt es im Zweifelsfall nichts, auch wenn eine vorher voll funktionsfähige Küche zum Totalschaden heruntergewirtschaftet wird (da "alt für neu" es wird nur ein Restwert ersetzt, bei einer 20+ Jahre alten Küche ist der aber bei 0€).

Als Mieter kann es dir relativ egal sein ob die Küche als extra Posten im MV auftaucht, ob es nun 895€ Kaltmiete + 5€ Küche, oder 900€ Kalt sind, macht keinen Unterschied. Alles was bei Anmietung drinne war (Badezimmermöbel, Einbauschrank.. Küche) gilt automatisch als mit vermietet, die ganzen Konstrukte mit Küche nur geliehen etc. sind wohl ungültig und der VM für die Küche zuständig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Maniska:

Wenn die Küche mitvermietet ist, muss sie bei Auszug ohne Schäden wieder drin stehen. [...]

Hängt dann aber auch noch von Faktoren wie Alter der Küche ab und ob irgendwelche Nebenabsprachen mit dem Vermieter getroffen wurden.
Wir hatten damals in HH z.B. auch eigentlich eine Küche mit drin. Die war aber schon so alt und wir hatten eine eigene, so dass wir gefragt haben, ob die raus / weg kann. Wir haben sie dann klein geschlagen und Vermieter hat sich um die Entsorgung davon gekümmert.

  

vor 12 Minuten schrieb Maniska:

[...]Alles was bei Anmietung drinne war (Badezimmermöbel, Einbauschrank.. Küche) gilt automatisch als mit vermietet, die ganzen Konstrukte mit Küche nur geliehen etc. sind wohl ungültig und der VM für die Küche zuständig.

Kann man so aber auch nicht generalisieren. Steht z.B. noch eine alte Kühl-Gefrierkombination und ein Stuhl noch drin, dann könnte es auch sein, dass die einfach vom Vormieter nicht mitgenommen wurde (wie in meinem Fall) und sie nicht zur Wohnungsausstattung dazu gehört.
Ich war froh über diese beiden Sachen, denn ich hatte für eine Woche erst einmal nur mein Bett und sonst nichts...

Bearbeitet von Crash2001
Geschrieben

Selbst (schriftlich fixierte) Nebenabreden können von beiden Seiten angezweifelt werden. Eine vorhandene Küche wirkt sich auf den Mietpreis aus und hat nunmal unter Berücksichtigung des üblichen Verschleißes (Fachanwälte für Mietrecht legen das gerne zu Gunsten ihres Mandanten aus) unverändert beim Auszug drin zu sein. Genau wie andere fest verbaute Elemente und überlassene Möbelstücke.

Was mit zum Mietobjekt gehört, sollte man in einem Übernahmeprotokoll bei Schlüsselübergabe fixieren - inklusive Zustand. Die potentiell daraus entstehenden Streitigkeiten können sich ziehen - bis vor Gericht. Und vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand... (Atheisten haben nicht zwingend direkt verloren)

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb bigvic:

Was für eine Unsitte mit der Küche in Mietwohnungen, dass die nicht drin ist. Eine Küche ist für mich wie ein Badezimmer .. das gehört individuell eingepasst zu einer Wohnung, fertig.

Seh ich nicht so. Ich bin froh das keine Küche in meiner Wohnung war, ich liebe Kochen und möchte eine Küche die mir gefällt, Gerätetechnisch sowie optisch. Eine Wohnung mit EBK die mir nicht gefällt würde ich im Zweifel nicht nehmen, wenn ich die Küche nicht raushauen darf wenn sie nicht gefällt. 

Davon abgesehen das ich in einer neuen Wohnung/Haus generell so wenig fest verbaut haben möchte Möbeltechnisch. Da man nie weiß wie die Vormieter mit diesen Möbeln umgegangen sind. Bei einer Wohnung schau ich auch im Bad genau hin wie gepflegt das ist. 

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