-roX- Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 Hallo Liebe Community, ich habe eine Frage zum TVV (Versorgungsbetriebe) Seit 2018 bin ich aus der Ausbildung raus und arbeite seit Februar 2018 im Öffentlichen Dienst, die nach Öffentlichem Dienst TVV bezahlt. Ich wurde nach der Ausbildung direkt in TVV EG 5-1 Eingruppiert. Vertraglich bin ich dann nach einem Jahr Berufserfahrung in EG 6-1 gekommen. In Februar steige ich dann in EG 6-2. In den Knapp zwei Jahren habe ich soviel gelernt, das ich quasi alle Tätigkeiten, bis auf einpaar Ausnahmen selbständig Löse. Ich habe auch mehrere Kunden bekommen, die ich mit großer Verantwortung selbständig betreue. Folgende Dinge gehören zu meinem Aufgabengebiet: Ich betreue ca 250 Clients selbständig, mache Windows und Linux (Zurzeit mehr Windows Server, wird sich in Zukunft ändern, dann mehr Linux) betreue die komplette Infrastrukturen (Server, Switche, Vlans, Access Points, etc.) Betreue die Kunden fachgerecht (Hard- und Software) IPAD und MDM Bestellungen kontrollieren / annehmen und weitergeben an den Verkauf Außerdem Servertypische Konfiguration und Überwachung (haben leider noch kein Monitoring) wie DHCP, DNS, WSUS, Backups, Lizenzen etc. Viele meiner Kollegen sind mit der gleichen Verantwortung bei 8 Eingestuft, sicherlich haben die auch mehr Berufserfahrung als ich. Im TVÖD sowie auch in den anderen Öffentlichen Tarifen sind ja die Entgeltgruppen festgelegt, leider konnte ich diesbezüglich nicht viel aus dem Internet herausfinden. Nur einen einzigen Anhaltspunkt konnte ich herausfiltern und der wäre: Zitat "Heraushebungsmerkmale: Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen bauen grundsätzlich aufeinander auf. An verschiedenen Stellen erfolgt eine Heraushebung durch die sogenannten Heraushebungsmerkmale („Maß ihrer Verantwortung“ EG 8 FG 8.1, „besonders verantwortungsvoll“ EG 9 FG 9.1, durch „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ EG 10, FG 10.1)." Quelle: https://ver-und-entsorgung.verdi.de/++file++57c3d4b124ac06030ab37330/download/TV-V WS a Präsentation Jochen Felix Eingruppierung.pdf heißt das, dass ich dann auch in EG 8 theoretisch eingestuft werden müsste, da ich Verantwortung habe? LG Shanks06 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 vor 1 Minute schrieb Shanks06: In den Knapp zwei Jahren habe ich soviel gelernt, das ich quasi alle Tätigkeiten, bis auf einpaar Ausnahmen selbständig Löse. Ich habe auch mehrere Kunden bekommen, die ich mit großer Verantwortung selbständig betreue. Mit EG6 gehört selbständiges Arbeiten nicht zu deinen Aufgaben, das geht erst ab EG9(c) los, EG6 ist arbeiten unter Anleitung. Wichtig sind tarifvertraglich nicht die Aufgaben die du ausübst, sondern die die dir (von der Personalabteilung) verbindlich übertragen wurden. Wenn du alle Sachen die du machst lt. Personalbateilung auch machen sollst würde ich mal mit der Personalabteilung über die fehlerhafte Eingruppierung reden und ggf. klagen. Showtime86 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Showtime86 Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 TV-V ist ja glaube ich der am höchsten vergütete Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, zu EG6 / 2 finde ich 40K Brutto / Jahr. Das finde ich 1 Jahr nach Ausbildung schon ganz ordentlich, aber natürlich hat Th0mKa auch recht und Du solltest in den nächsten Jahren weiterhin aufsteigen. EG9 / 2 wären schon knapp 52K, das für 1 Jahr Berufserfahrung wäre schon sehr gut falls Du nicht in München lebst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 (bearbeitet) Jetzt nichts durcheinander würfeln. Wenn ich das richtig verstanden habe hat @Shanks06 02.2018 angefangen: EG 5-1 seit 02.2019 Aufstufung nach 1 Jahr: EG 6-1 ab 02.2020 Aufstufung nach 1 Jahr: EG 6-2 Also die 40k dann nach 2 Jahren Berufserfahrung, da er ja sagte: vor einer Stunde schrieb Shanks06: In Februar steige ich dann in EG 6-2. Nur damit wir alle auf dem gelichen Stand der Dinge sind und sich keiner beschwert, dass hier einer mit gerade mal einem Jahr BE 40k verdient. Bin übrigens seit längerem stiller Mitleser, Hi. Bearbeitet 15. November 2019 von Bitschnipser Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roX- Geschrieben 15. November 2019 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2019 vor 9 Minuten schrieb Bitschnipser: Nur damit wir alle auf dem gelichen Stand der Dinge sind und sich keiner beschwert, dass hier einer mit gerade mal einem Jahr BE 40k verdient. Das wären dann 2 Jahre BE von Februar 2018 - Februar 2020 ca. 40k mit Urlaubs- und Weinachtsgeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 15. November 2019 Teilen Geschrieben 15. November 2019 Finde ich für das Aufgabengebiet und die Erfahrung absolut legitim, eher schon fast zu wenig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roX- Geschrieben 18. November 2019 Autor Teilen Geschrieben 18. November 2019 Am 15.11.2019 um 16:19 schrieb Bitschnipser: Finde ich für das Aufgabengebiet und die Erfahrung absolut legitim, eher schon fast zu wenig Meinst du die 40K als "legitim" oder das ich mehr Gehalt möchte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 18. November 2019 Teilen Geschrieben 18. November 2019 Abgetrennt von Hier geht es ja um die Diskussion einer persönlichen Eingruppierung - weniger um einen statistischen Überblick. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 20. November 2019 Teilen Geschrieben 20. November 2019 Meiner Meinung nach sind 40k für die Tätigkeiten mit 2 Jahren BE im Mittelfeld. Geht mehr, geht aber auch weniger. Besonders, wenn du in Zukunft mehr Linux machst, sollte das besser vergütet werden, da Linuxkenntnisse idR teuer bezahlt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 20. November 2019 Teilen Geschrieben 20. November 2019 Natürlich in der Annahme, dass sich das Linux auf tasächlich selbstständiges Managen und troubleshooting bezieht. Wenn du da nur als 1st Level Support agierst, den ab und zu mal neu startest und sonst alles zu einem Dienstleister weiterreichst, dann zwar immernoch mehr, aber vllt nicht ganz so viel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
count71 Geschrieben 20. November 2019 Teilen Geschrieben 20. November 2019 vor 5 Stunden schrieb Bitschnipser: Meiner Meinung nach sind 40k für die Tätigkeiten mit 2 Jahren BE im Mittelfeld. Geht mehr, geht aber auch weniger. Besonders, wenn du in Zukunft mehr Linux machst, sollte das besser vergütet werden, da Linuxkenntnisse idR teuer bezahlt werden. Aber nicht im öffentlichen Dienst. Da macht das keinen Unterschied. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 20. November 2019 Teilen Geschrieben 20. November 2019 vor 15 Minuten schrieb Paul Panther71: Ergänzung: Über die ab 01.01.2021 geltende EGO , Abschnitt 11- Beschäftigte in der IuK, EG 10 Fallgr 2 sieht es doch etwas anders aus. Anders als in EG 10 FallGr. 1 ist in FallGr 2 die „Persönliche Qualifikation“ nicht gefordert. Die ordnungsgemäße Eingruppierung folgt somit allein aus der zu verrichtenden Tätigkeit, wie auch im Teil 1 der EGO bis EG 12. Auch die Aufbaufallgruppen 11, 12, 13 beziehen sich nicht zwingend auf FallGr 1, somit ist auch hier kein FH-Abschluss notwendig. Somit ist Face09 zuzustimmen, „bis EG 12 gibt es keinerlei Anforderung an ein Studium“. Aber Warum nur bis EG 12? EG 13 IuK fordert auch kein FH-Abschluss. Wäre ja super, dann genügt zum Nachweis die Mitteilung der auszuübenden Tätigkeiten, vielleicht haben Sie es ja doch kapiert. Im Bereich der VKA gilt diese Regelung ja bereits, Kennt jemand entsprechende Urteile? Wie sieht es mit der Überleitung der Tätigkeiten aus, sind irgendwelche Anträge notwendig? Ich kenne mich jetzt persönlich zu schlecht mit dem TVÖD Gesumse aus, aber so wie ich das lese gilt das ab '21 nicht mehr, oder? Also, dass es dann eben doch einen Unterschied macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.