userbig Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 Folgende Situation: - das Jahr ist bald um - ich habe noch über 20 Tage Urlaub in diesem Jahr - Projekt ist stressig und soll laut Chef meinen Urlaub für nächstes Jahr (Resturlaub) planen (mehr als 1 - 2 Wochen) sei nicht drin dieses Jahr - Ich hatte das ganze Jahr noch nicht viel Urlaub und wollte eigentlich Großteils den Dezember frei nehmen - Ich hatte es mal im Vorfeld erwähnt, allerdings noch nicht beantragt Kann mir jemand helfen mit der Situation? Wie sieht das rechtlich aus? Ich bin "leider" in einer Position, die man aufgrund von Personalmangel nicht mal eben vertreten kann. Danke für eure Hilfe & Ratschläge! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 vor 2 Minuten schrieb userbig: Ich bin "leider" in einer Position, die man aufgrund von Personalmangel nicht mal eben vertreten kann. Seit wann ist es dein Problem keinen passenden Vertreter zu haben? dann nimmst du die 2 Wochen dieses Jahr und die restlichen 10 tage Anfang nächstes Jahr. Bei mir läuft es so das erst der Resturlaub (bis April) abgebaut werden muss bevor der aktuelle Jahresurlaub angefasst wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 vor 6 Minuten schrieb userbig: Ich bin "leider" in einer Position, die man aufgrund von Personalmangel nicht mal eben vertreten kann. Wenn dein Arbeitgeber keinen Ersatz findet ist das in erster Linie nicht dein Problem. Was passiert, wenn du, was hoffentlich nicht passieren wird, längerfristig krank bist? Sollst du dann von Daheim arbeiten? Ich darf meinen Urlaub nur mitnehmen, wenn es wirklich einen triftigen Grund gibt und dann muss dieser bis spätestens März oder April abgebaut werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 vor 6 Minuten schrieb userbig: - Projekt ist stressig und soll laut Chef meinen Urlaub für nächstes Jahr (Resturlaub) planen (mehr als 1 - 2 Wochen) sei nicht drin dieses Jahr Dann würde ich sagen soll dein Chef mal besser lernen wie man Projekte ordentlich plant damit du deinen Urlaub nehmen kannst. Dir steht dieser Urlaub zur Erholung zu und den kann er dir eigentlich nicht verweigern. Ist nicht sogar Gesetzlich festgelegt das man mindestens 1x im Jahr 2 Wochen am Stück durchgehend Urlaub haben muss. vor 6 Minuten schrieb userbig: Kann mir jemand helfen mit der Situation? Wie sieht das rechtlich aus? Ich bin "leider" in einer Position, die man aufgrund von Personalmangel nicht mal eben vertreten kann. wie T0pi schon sagt, was interessiert dich das? Das ist definitiv das Problem des Unternehmens wenn sie nicht dafür Sorgen das jemand da ist der dich vertreten kann. Urlaub soll bis 31.12. genommen werden, es gibt zwar diese Karenzzeit bis 31.03. im Folgejahr bei vielen Unternehmen. Aber das ist für absolute Ausnahmefälle gedacht und nicht das man es jedes Jahr so macht. Da ich einfach bezweifle das dir dein AG nächstes Jahr 50 Urlaubstage gibt (mal davon ausgehend das du 30 Tage im Jahr hast). Bei mir in der Firma ist das ziemlich streng geregelt. Urlaub muss bis 31.12. genommen werden und jeder TL ist angehalten seine Mitarbeiter im schlimmsten Fall im Dezember in den Zwangsurlaub zu schicken wenn sie die Tage nicht freiwillig nehmen. Tatsächlich wird hier auch nicht gerne gesehen wenn ein Mitarbeiter seinen Urlaub cancelled oder verschiebt, da bekommt meist sofort der TL von der Personalabteilung einen Anruf und muss Rede und Antwort stehen, weil sicher gegangen wird das dies nicht auf Druck wegen der Arbeit passiert zum Schutz von uns MA. Ich würde wie T0pi vorgeschlagen hat die "4 Wochen" in einen schwung zum Jahresende und Anfang des nächsten Jahres nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 Step 1: Urlaub so beantragen wie du ihn gerne hättest Step 2a: Falls alles so genehmigt wird, lächeln, winken und ab in den Urlaub Step 2b: Wenn abgelehnt wird kommt es darauf an was du erreichen möchtest, entweder Kompromiss finden (2 Wochen im alten, 2 im neuen Jahr o.Ä) oder beim Arbeitsgericht den Urlaub einklagen. Dann muss der AG darlegen warum dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen den Urlaub dieses Jahr zu nehmen (als Tipp: personelle Fehlplanung ist kein Grund, die alljährliche Grippewelle auch nicht, ein Hallenbrand oder ein Komplettausfall des Systems allerdings schon) TooMuchCoffeeMan und JimTheLion reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t0pi Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 Vor dem Gang zu Gericht kann man den BR auch mal anhauen. Die sollten eigentlich auch Druck ausüben....ausser sie sind der Geschäftsführung unterwürfig... (aber dann ist es in meinen Augen kein richtiger BR) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 vor 40 Minuten schrieb t0pi: Vor dem Gang zu Gericht kann man den BR auch mal anhauen. Die sollten eigentlich auch Druck ausüben....ausser sie sind der Geschäftsführung unterwürfig... (aber dann ist es in meinen Augen kein richtiger BR) Ok, bei solchen Praktiken bin ich davon ausgegangen dass kein BR existiert (zumindest keinen der den Namen verdient). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hypocrissy Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 (bearbeitet) Also laut §7 Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub grundsätzlich erstmal zusammenhängend zu gewähren. Ausnahmen gibt es natürlich. So heißt es weiter im Text Zitat ...es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Aber selbst dann muß dir dein AG min. 12 Werktage am Stück Urlaub gewähren: Zitat .... so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Außerdem ist der Jahresurlaub in dem Jahr zu gewähren, in dem man ihn bekommt. Zitat Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Siehe dazu auch: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html Ich würde, sofern ihr einen habt, auch erstmal zum Betriebsrat gehen und mit denen sprechen. Vielleicht suchst du davor auch nochmals das Gespräch mit deinem Vorgesetzten und versuchst das Thema zu klären, so das beide Seiten damit leben können. Ich bin bei uns im BR und kann daher aus Erfahrung sagen, dass wir soetwas schon zur Zufriedenheit aller regeln konnten. Es muss nicht gleich immer die große Keule (Arbeitsgericht) geschwungen werden. Gruß Hypo Bearbeitet 19. November 2019 von Hypocrissy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 Wie ist denn sonst so die Stimmung und Arbeitssituation? Kannst du mit deinem Chef reden oder brauchst du den BR sofern vorhanden, ein Arbeitsgericht? Spätestens wenn du letzteres brauchst, solltest du dich nebenbei auf die Suche nach einem neuen AG begeben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 vor 6 Minuten schrieb Hypocrissy: Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Genau das Vorliegen (oder eben nicht) wird im Zweifelsfall eine dritte Instanz feststellen müssen. Gibt es eigentlich noch eine Ebene höher die man anhauen kann? Also ein Chefchef? Oder den direkten Draht zu HR suchen, blöd stellen was mit dem nicht genommenen Urlaub passieren wird und hoffen dass die sagen "nix mitnehmen, entweder vor Weihnachten und/oder direkt im Neuen Jahr nehmen. Wir dürfen z.B. offiziell nichts mitnehmen, aber es wird geduldet wenn die Zeit bis zum 1.6. noch mit altem Urlaub gefüllt wird. Wer noch mit altem Urlaub im neuen Jahr arbeiten kommt hat entweder gute Gründe, oder darf würfeln. Egal wie, die Tage müssen bis 31.1. weg sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hypocrissy Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 vor 10 Minuten schrieb Maniska: Genau das Vorliegen (oder eben nicht) wird im Zweifelsfall eine dritte Instanz feststellen müssen. Sicherlich wird das - im äußersten Fall - eine dritte Instanz feststellen müssen. Aber - das ist meine Meinung - bis man dazu übergeht, sollte man doch noch versuchen, die Angelegenheit ohne diese dritte Instanz zu klären. Zumindest würde ich nach dem Gang vors Arbeitsgericht nicht mehr gerne in dem Unternehmen arbeiten wollen. Und so wie ich das für mich herauslese, möchte der TE ja gerne den Urlaub noch dieses Jahr nehmen und ihn nicht mit ins nächste Jahr mitnehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 vor einer Stunde schrieb Hypocrissy: Sicherlich wird das - im äußersten Fall - eine dritte Instanz feststellen müssen. Aber - das ist meine Meinung - bis man dazu übergeht, sollte man doch noch versuchen, die Angelegenheit ohne diese dritte Instanz zu klären. Zumindest würde ich nach dem Gang vors Arbeitsgericht nicht mehr gerne in dem Unternehmen arbeiten wollen. Die Frage wäre, wie genau sieht der Chef den Unterschied zwischen "Klage vor dem Gericht" und "wedeln mit Gesetzestexten". Im Zweifel nicht allzu sehr. Deswegen meinte ich ja, auch als ersten Schritt einfach mal beantragen und gucken was passiert. Je nachdem wie der Genehmigungsprozess in der Firma abläuft, ist der Antrag durch bevor der Chef meckern kann. Und genehmigten Urlaub widerrufen wird GANZ schwer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaga Geschrieben 19. November 2019 Teilen Geschrieben 19. November 2019 Ich kann aus Erfahrung sagen, ich hatte auch in einer Firma gearbeitet, wo ich Dez bis Februar nächsten Jahres durcharbeiten mußte... weil alles soooo wichtig war und das bis zu 12 Stunden am Tag.... Das Ende vom Lied - als ich nach meinen Überstunden und dem restlichen Jahresurlaub gefragt habe, bekam ich die Kündigung... Seitdem achte ich auf eine Work Life Balance. Ich mache auch gern Überstunden - aber in Maßen. Wenn ich lese, daß Du noch über (!) 20 Urlaubstage hast, würd ich ernsthaft einen Wechsel in Betracht ziehen - Arbeit ist vieles im Leben, aber nicht alles. Irgendwann nimmt sich der Körper oder die Psyche dann die notwendige Auszeit.... krümelfrosch reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 20. November 2019 Teilen Geschrieben 20. November 2019 vor 14 Stunden schrieb thaga: Das Ende vom Lied - als ich nach meinen Überstunden und dem restlichen Jahresurlaub gefragt habe, bekam ich die Kündigung... In dem Fall war das dann wohl dein Glück, bei so einem Sklaventreiber sollte man wirklich nicht arbeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hypocrissy Geschrieben 20. November 2019 Teilen Geschrieben 20. November 2019 vor 17 Stunden schrieb Maniska: Die Frage wäre, wie genau sieht der Chef den Unterschied zwischen "Klage vor dem Gericht" und "wedeln mit Gesetzestexten". Im Zweifel nicht allzu sehr. Ich wollte mit meiner Aussage auch nicht implizieren, dass der TE mit dem Gesetzestext zum Chef gehen soll und ihm eben jenen unter die Nase halten soll. Ich glaube da hast du mich etwas missverstanden Aber im Grunde sind wir ja einer Meinung, wenn auch vielleicht mit unterschiedlicher Herangehensweise. Der von dir beschriebene Weg ist sicherlich auch ein gangbarer. Wobei der Weg vor Gericht natürlich ebenso gangbar ist. Ich denke im Endeffekt ist es eine Sache der eigenen Mentalität, für welchen Weg man sich entscheidet. Es führen ja bekanntlich viele Wege nach Rom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 20. November 2019 Teilen Geschrieben 20. November 2019 Du bist aus einem dir nicht passenden Jahresvertrag in einen unbefristeten Vertrag übernommen worden. Dass bei euch nicht verhandelt wird, ist dir also bekannt. Wie lautet dieses Mal dein Plan B, wenn deine Urlaubswünsche nicht akzeptiert werden? Hast du dich mittlerweile nach Alternativen umgeschaut? Visar reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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