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Geschrieben

Guten Tag,

Ich wollte mal nachfragen, ob es denn eine Möglichkeit gibt seine korrigierte Prüfung bei der IHK einzusehen, nachdem sie korrigiert wurde.

Ich habe mit früheren  Azubis gesprochen und die sagten das es nicht möglich ist, was ich allerdings ziemlich sinnlos fände, da man ja schon aus seinen Fehlern lernen sollte.

Es ginge mir einfach nur darum einen Blick darauf zu werfen, also ich könnte verstehen wenn ich die Prüfung nicht behalten darf weil die IHK die Aufgaben in späteren Prüfungen noch verwenden will.

Hat eventuell jemand von euch damals seine Prüfung einsehen können?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb unkelmunkel:

Ich wollte mal nachfragen, ob es denn eine Möglichkeit gibt seine korrigierte Prüfung bei der IHK einzusehen, nachdem sie korrigiert wurde.

Ich habe mit früheren  Azubis gesprochen und die sagten das es nicht möglich ist, was ich allerdings ziemlich sinnlos fände, da man ja schon aus seinen Fehlern lernen sollte.

Behalten darfst du sie natürlich nicht. Normalfall ist du bekommst einfach die Punktzahl, aber ja du kannst eine Einsicht beantragen, jedoch dann nur unter Aufsicht und in den meisten Fällen ist das eher dafür gedacht falls du denkst du wurdest nicht gerecht bewertet und möchtest die Begründung sehen etc. 

Aber am besten einfach bei deiner IHK nachfragen.

Bearbeitet von Albi
Geschrieben

ich bin auch nicht sicher ob z.b. die schriftliche Prüfung bei der IHK oder der BS verwahrt wird. Ich kenne nur Einsicht in den Prüfungsteil Doku/Präsi/FG

Also wirklich bei der IHK anrufen. Gerne auch die Antwort hier posten

Geschrieben

Die Einsichtnahme kann bei der zuständigen IHK beantragt werden. Dann erhält man einen Termin, der sollte nicht länger als vier Wochen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse liegen, wenn man noch Fehlbewertungen rügen will. Bis auf die WiSo-Prüfung werden dann die GA1, GA2, Doku, Präsi und Fachgesprächsbewertungen zur Einsicht vorgelegt.

Bei Sachen, bei denen man eine Fehlbewertung oder gar einen Fehler in Aufgabenstellung sieht, sollte man sich Notizen oder ein Foto machen, um dann anschließend schriftlich zu rügen.

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