iay59 Geschrieben 30. November 2019 Teilen Geschrieben 30. November 2019 Guten Tag, ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Ich habe vor ein neues Projekt zu starten. Ich möchte auf meiner eigenen Webseite ein Ratingsystem einbauen und die Namen der Bars in einer Tabelle auflisten. Die Besucher meiner Webseite sollen die Bars bewerten/kommentieren können. Kürzlich habe ich beim DPMA-Register geprüft, dass einige Barnamen als Wortmarke eingetragen sind. Es geht hierbei nur um die Barnamen. Ich werde kein Logo oder kein Bild verwenden. Ich werde keine Produkte verkaufen. Geld verdienen werde ich durch die Webseite im Bereich Marketing. Meine Frage: Darf ich die Barnamen in meiner eigenen Webseite verwenden auflisten? Verstoße ich dabei gegen das Markenrecht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 30. November 2019 Teilen Geschrieben 30. November 2019 Wenn du Rechtssicherheit zu möglichen Verstößen gegen das Markenrecht haben möchtest, konsultiere bitte einen (Fach-)Anwalt. Du wirst nach kurzer Suche bei Google feststellen, dass es sich dabei um ein Thema handelt das beim Spezialisten besser aufgehoben ist. Siehe hierfür beispielsweise Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten und Darf der das? Zur Zulässigkeit der Nennung fremder Marken auf einer Website. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrTony Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 Ich bin kein Jurist, habe aber bevor ich Informatiker geworden bin eine Ausbildung im Bereich gewerblicher Rechtsschutz gemacht. Beim Markenrecht, insbesondere Wortmarken, geht es nicht darum (und kann es auch nicht) dass kein Mensch mehr die Marke/das Wort irgendwo nennen darf. Es geht darum, dass kein anderer unter diesem Namen im geschäftlichen Bereich firmieren darf oder den gleichen Namen für sein eigenes Produkt verwendet. Wobei letzteres auch nicht unbedingt sein muss, denn Marken werden immer für bestimmte Warenklassen geschützt. Wenn der Rechteinhaber beispielsweise „Tempo“ nur für Taschentücher hat schützen lassen, kannst du problemlos eine Motorsport Zeitschrift veröffentlichen und sie ebenfalls Tempo nennen. Wenn ich dein Konzept richtig verstanden habe, nutzt du die Namen nicht um unter diesem konkreten Namen ein Produkt zu veröffentlichen oder zu firmieren und schon garnicht eine eigene Bar zu eröffnen. Du nennst lediglich den Namen und informierst darüber, dass es diese Bar gibt und setzt die Marke in Beziehung zu ihrem korrekten Rechteinhaber. Meiner persönlichen Meinung nach sollte es hier keinerlei Probleme geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tkreutz2 Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 (bearbeitet) Es gibt aber auch sog. Veranstalter, die ihr Einkommen scheinbar in Verbindung mit dem Thema "Abmahnungen" erzielen in Verbindung mit dem Thema "Markenrecht". Selbst wenn man sich rechtlich auf der sicheren Seite sieht, stellt sich die Frage, ob man auch Zeit, Lust, Geld auf mögliche Auseinandersetzungen hier hat. Denn wenn die Abmahnung mit dem damit verbundenen Ärger im Haus steht, muss man ja auf jeden Fall darauf reagieren - sonst droht möglicherweise eine kostenintensive Erfahrung. Allein der Ärger bindet einen zeitlich. Ich würde auf jeden Fall auch reichlich tief recherchieren, ob es bereits mit den Markeninhabern in der Vergangenheit markenrechtliche Verfahren gab. Bewertungsportale nennen ja auch "Namen" und setzen sich hier möglicherweise auch einer gewissen Unbeliebtheit aus. Allerdings sind solche Unternehmungen sicher rechtlich auch anders aufgestellt und können dem gelassen entgegen sehen. Es ist eben auch ein Unterschied, ob ein Unternehmen mit einem Stab an Rechtsanwälten etwas riskiert oder eine kleine Firma ohne entsprechenden Beistand. Bearbeitet 1. Dezember 2019 von tkreutz2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 Selbst wenn es keine markenrechtlichen Verfahren gab, wie von @tkreutz2 richtig angemerkt ist eine Recherche hier sehr sinnvoll, sollte sich der Urheber einer solchen Plattform zudem über das Restrisiko im Klaren sein. Das OLG Thüringen hat erst kürzlich in einem Verfahren gegen Jameda entschieden, dass Jameda eine Bewertung löschen muss, sofern der Behandlungskontakt nicht belegt ist. Daher: Mit einer solchen Idee, auch wegen der markenrechtlichen Bedenken, besser zum Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 Gibt es das nicht schon und heisst TripAdvisor bzw. google? Also wenn die das legal dürfen, warum dann du nicht?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 vor 6 Minuten schrieb bigvic: Gibt es das nicht schon und heisst TripAdvisor bzw. google? Die haben aber unwesentlich mehr Budget für Anwälte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrTony Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 vor 5 Stunden schrieb Chief Wiggum: Die haben aber unwesentlich mehr Budget für Anwälte. Gilt das auch für Fachinformatiker.de? Hier im Forum werden ja oft Wortmarken wie Cisco, Microsoft, Java, Oracle und und und genannt und ggf. auch mal die Bild/Wortbildmarke verwendet Hier übrigens mal zum schlau machen an der Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/ Relevant insbesondere Abschnitt 3, Schutzinhalt, Rechtsverletzung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 vor 8 Stunden schrieb Chief Wiggum: Die haben aber unwesentlich mehr Budget für Anwälte. Ich kenne iay59s Vermögensverhältnisse nicht Wobei es kommentierbare Vergleichsportale inzwischen wie Sand am Meer gibt, daher gehe ich mal von einer gewissen Rechtssicherheit aus. Aber ja, es kann immer ein windiger Anwalt kommen und auf einen Kleinstanbieter losgehen was dann erstmal Geld und Nerven kostet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 vor 5 Stunden schrieb MrTony: Gilt das auch für Fachinformatiker.de? Hier im Forum werden ja oft Wortmarken wie Cisco, Microsoft, Java, Oracle und und und genannt und ggf. auch mal die Bild/Wortbildmarke verwendet Der fachliche Austausch innerhalb einer Berufsgruppe und die etwaige Erwähnung von Marken im Projektkontext zur Verdeutlichung der Thematik bzw. Lösungsansätze ist juristisch möglicherweise anders zu betrachten als ein reines Bewertungsportal, das sich leicht dazu ausnutzen ließe einem Mitbewerber durch schlechte Bewertungen und unwahre Behauptungen zu schaden. Dazu ist es nicht üblich, eine derartige Liste einfach zu generieren. Die Entscheidung an so etwas teilzunehmen sollte von vornherein dem Betreiber und Matkeninhaber überlassen werden, d.h. wenn, dann trägt jeder seine Bar o.Ä. selbst ein und muss sich ggf. in irgendeiner Weise verifizieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iay59 Geschrieben 2. Dezember 2019 Autor Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 vor 5 Stunden schrieb Visar: Der fachliche Austausch innerhalb einer Berufsgruppe und die etwaige Erwähnung von Marken im Projektkontext zur Verdeutlichung der Thematik bzw. Lösungsansätze ist juristisch möglicherweise anders zu betrachten als ein reines Bewertungsportal, das sich leicht dazu ausnutzen ließe einem Mitbewerber durch schlechte Bewertungen und unwahre Behauptungen zu schaden. Dazu ist es nicht üblich, eine derartige Liste einfach zu generieren. Die Entscheidung an so etwas teilzunehmen sollte von vornherein dem Betreiber und Matkeninhaber überlassen werden, d.h. wenn, dann trägt jeder seine Bar o.Ä. selbst ein und muss sich ggf. in irgendeiner Weise verifizieren. möchte alle Bars eintragen bzw. für jede Bar ein eigenes Profil erstellen. Dieses Profil wird keine Informationenen darstellen. In dem Fall nur (Namen, Kategorie, Adresse). Dazu möchte den Besitzern/Inhabern dieser Marken auf Wunsch ein kostenpflichtiges Premium-Account anbieten. Durch den Kauf kann jeder Inhaber selbst entscheiden, welche Informationen er/sie auf seinem Profil teilt und eine Verifizierung gibt es dazu auch noch. Auf die Bewertungen habe ich selbst keinen Einfluss. Diese werden von den Besuchern der Webseite bestimmt. Habe ein wenig recherchiert und es gibt eine Menge Blogs, die über Bars etc. berichten und über deren Namen oder Produkte schreiben.... Da frag ich mich, wenn es so viele zahlreiche Blogs gibt, die einen Vergleich machen, wieso wird bei denen kein Einspruch erhoben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 Ohne Rechtsberatung zu machen, folgend nur meine persönliche Meinung bzw. Gedanken: Die Gefahr wird gar nicht sein, dass der Name genannt wird. Viel wichtiger ist meiner Meinung nach der Kontext. Als Beispiel: keine Bar wird etwas dagegen haben, wenn jemand schreibt: "beste Bar der Stadt!". Wenn jedoch jemand schreibt: "Richtig sch*** dort, unfreundliches Personal und horrende Preise und schmutzigen Toiletten, nicht zu empfehlen außer man möchte Würmer im Drink" kann es eventuell in Richtung Beleidigung, Verleumdung, falsche Tatsachenbehauptung, ... gehen. Oder selbst wenn der Autor recht hat und seine Meinung vertritt, versuchen Firmen häufig dagegen vorzugehen (siehe auch andere Bewertungsportale), unabhängig davon, wer recht hat. Zumindest ist es erst mal nicht schön, wenn man (gerechtfertigt oder nicht) eine Abmahnung bekommt oder eine Unterlassungsklage erhält. Zumindest solltest du spätestens dann einen Anwalt einschalten. Viel besser ist es jedoch, dein Vorhaben im Vorfeld mit einem Anwalt zu besprechen, mach dich aber auf Stundenlöhne von 100-200€ gefasst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iay59 Geschrieben 2. Dezember 2019 Autor Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 vor 35 Minuten schrieb pr0gg3r: Ohne Rechtsberatung zu machen, folgend nur meine persönliche Meinung bzw. Gedanken: Die Gefahr wird gar nicht sein, dass der Name genannt wird. Viel wichtiger ist meiner Meinung nach der Kontext. Als Beispiel: keine Bar wird etwas dagegen haben, wenn jemand schreibt: "beste Bar der Stadt!". Wenn jedoch jemand schreibt: "Richtig sch*** dort, unfreundliches Personal und horrende Preise und schmutzigen Toiletten, nicht zu empfehlen außer man möchte Würmer im Drink" kann es eventuell in Richtung Beleidigung, Verleumdung, falsche Tatsachenbehauptung, ... gehen. Oder selbst wenn der Autor recht hat und seine Meinung vertritt, versuchen Firmen häufig dagegen vorzugehen (siehe auch andere Bewertungsportale), unabhängig davon, wer recht hat. Zumindest ist es erst mal nicht schön, wenn man (gerechtfertigt oder nicht) eine Abmahnung bekommt oder eine Unterlassungsklage erhält. Zumindest solltest du spätestens dann einen Anwalt einschalten. Viel besser ist es jedoch, dein Vorhaben im Vorfeld mit einem Anwalt zu besprechen, mach dich aber auf Stundenlöhne von 100-200€ gefasst. Danke für die Antwort. Würde in dem Fall Rechtschutz nicht ausreichen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 vor einer Stunde schrieb iay59: Würde in dem Fall Rechtschutz nicht ausreichen? Die "normale" Otto-Normalverbraucher-Rechtschutzversicherung deckt gewerbliches Handeln nicht ab. Dein Vorhaben ist aber eindeutig auf gewerbliches Handeln ausgelegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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