dooz Geschrieben 12. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2019 Eine kleine hypothetische Frage: Angenommen meine Probezeit läuft bis zum 31.01.2020 Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und möchte eine neue Stelle antreten. Nach der Probezeit beläuft sich die Frist auf 3 Monate. Muss ich dann bis spätestens 17.01.2020 (14 Kalendertage im voraus) meine Kündigung bei meinem Arbeitsgeber auf den Tisch legen um passend zum 01.02.2020 eine neue Stelle antreten zu können, oder kann ich auch am 30.01.2020 kündigen und wäre ab diesem Zeitpunkt noch für 2 weitere Wochen bei meinem alten Arbeitsgeber beschäftigt? Wäre super wenn mir das jemand erklären könnte :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 12. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2019 (bearbeitet) Bei einer Kündigung am 17. Januar 2020 ist der letzte Vertragstag der 31. Januar 2020. Bei einer Kündigung am 30. Januar 2020 ist der letzte Vertragstag der 13. Februar 2020. In einem früheren Arbeitsverhältnis wurde mir erst am letzten Tag der sechsmonatigen Probezeit mitgeteilt, dass ich nicht übernommen werde*. Die kommenden zwei Wochen sollte ich noch arbeiten. Das Ergebnis war ein Gespräch mit der Geschäftsführung und Einigung auf eine bezahlte Freistellung. * Kein Problem der Leistung. mehr ein Zerwürfnis zwischen Projektleitung und Mitarbeiter. Ich habe auch klar gemacht, dass ich sonst ohnehin gekündigt hätte. Bearbeitet 12. Dezember 2019 von Visar Special List reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dooz Geschrieben 13. Dezember 2019 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 Ok, vielen Dank für die Info! Dann mal etwas weitergesponnen: Ich würde einen Job bekommen - allerdings sind die internen Regularien der neuen Firma merkwürdig, und ich würde erst einen Tag nach Ablauf der Probezeit (unbefristetes Verhältnis) einen Arbeitsvertrag bekommen. Natürlich würde niemand ohne diesen Kündigen. Der neue Arbeitgeber sucht aber jemanden zum 01.03. und die neue Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Gibt es Möglichkeiten diese Frist zu verkürzen, oder heißt es in diesem Fall "Pech gehabt"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor einer Stunde schrieb dooz: und ich würde erst einen Tag nach Ablauf der Probezeit (unbefristetes Verhältnis) einen Arbeitsvertrag bekommen. Das verstehe ich nicht. Du arbeitest bei der Firma und bekommst erst nach Ablauf der 3 monatigen Probezeit einen Vertrag? Das muss ich missverstanden haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Han_Trio Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 Hab ich das gerade richtig verstanden? Du "arbeitest" da erstmal für die Dauer einer Probezeit, und anschließend bekommst du erstmalig ein Schriftstück, welches überhaupt erst ein Arbeitsverhältnis begründet?? Also hier mal der normale Weg: Es gibt sofort einen Arbeitsvertrag, mit optionaler (wenn auch gängiger) Probezeit (meines Wissens max. 6 Monate) + Kündigungsfristen. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen, anschließend nach vertraglicher Vereinbarung. Vielleicht (!) noch sowas wie Probearbeiten vorher, aber das sollte einige wenige Tage dauern, nicht Wochen oder gar Monate. Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 Man kann einen Arbeitsvertrag mündlich schliessen. Nur greift dann zwingend https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 3 Minuten schrieb Chief Wiggum: Man kann einen Arbeitsvertrag mündlich schliessen Schon klar. Nur wenn ich mich auf Rahmenbedingungen mündlich einige, meinen alten Arbeitsvertrag gekündigt habe und nach einem Monat kommt dann der Arbeitsvertrag in Papierform mit 15 Tagen Urlaub, Bereitschaftsdienst alle zwei Wochen und dem halben Gehalt. Den Kampf möchte ich nicht ausfechten wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 5 Minuten schrieb Chief Wiggum: Man kann einen Arbeitsvertrag mündlich schliessen. Nur greift dann zwingend https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html Kurzfassung für die Lese- und Beamtendeutsch-unfreudigen: Spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn muss ein Arbeitsvertrag vom AN unterschrieben an den Arbeitnehmer (dich) überreicht werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dooz Geschrieben 13. Dezember 2019 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 Oh, nein, ihr habt mich falsch verstanden. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit auslaufender Probezeit. Alles Niet und nagelfest. Bei Kündigung geht es um einen neuen Vertrag bei neuer Firma. Bin gerade unterwegs, später kann ich es gerne nochmal neu formulieren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 8 Minuten schrieb Bitschnipser: Spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn muss ein Arbeitsvertrag vom AN unterschrieben an den Arbeitnehmer (dich) überreicht werden Nein, das ist nicht korrekt - der Vertrag ist mündlich geschlossen. Was gefordert wird: die relevanten Eckpunkte des Vertrages schriftlich zusammenzufassen und dem Arbeitnehmer unterschrieben zu übergeben. Das ist kein Vertrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 18 Minuten schrieb Bitschnipser: Spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn muss ein Zettel mit den Inhalten vom Arbeitsvertrag vom AN unterschrieben an den Arbeitnehmer (dich) überreicht werden Ist das besser? Die Bezeichnung ist (in diesem Fall) Jacke wie Hose. Umgangssprachlich nent man den Zettel auf dem die Vertragsinhalte stehen nunmal Arbeitsvertrag Ja der Vertrag wurde vorher geschlossen und ist rechtskröftig, der Vertrag (Zettel) muss halt nach spätestens einem Monat verfasst und unterschirbene (AG seitig) sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 (bearbeitet) vor 5 Minuten schrieb Bitschnipser: Ist das besser? Die Bezeichnung ist (in diesem Fall) Jacke wie Hose. Umgangssprachlich nent man den Zettel auf dem die Vertragsinhalte stehen nunmal Arbeitsvertrag Ja der Vertrag wurde vorher geschlossen und ist rechtskröftig, der Vertrag (Zettel) muss halt nach spätestens einem Monat verfasst und unterschirbene (AG seitig) sein. Nein. Ein Vertrag wird von beiden Parteien unterschrieben bzw. zwischen ihnen geschlossen. Das ist etwas anderes als eine Zusammenfassung des Vertrags, die von einer Partei unterschrieben ist. Bearbeitet 13. Dezember 2019 von Listener Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 Wie gesagt, umgangssprachlich nennt das jeder Vertrag und weiß auch was damit gemeint ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 4 Minuten schrieb Bitschnipser: umgangssprachlich nennt das jeder Vertrag Was aber FALSCH ist. Ein Vertrag ist eine Willenserklärung zwischen zwei Parteien. Hier geht es um eine einseitige Niederschrift der Vereinbarung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 (bearbeitet) vor 17 Minuten schrieb Bitschnipser: Spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn muss ein Zettel mit den Inhalten vom Arbeitsvertrag vom AN unterschrieben an den Arbeitnehmer (dich) überreicht werden Wir erinnern uns... Ich habe nie gesagt, dass es so richtig ist. Ich habe gesagt man nennt es so und weiß was gemeint ist. Dass der Vertrag vorher schon geschlossen wurde hast du ja im vorherigen Beitrag schon geschrieben. Dem widerspreche ich auch nicht. Ja der Vertrag ist eine juristische Entität, kein physisches Objekt. Manifestiert sich aber in diesem Stück Papier, weswegen Jeder dieses Stück Papier als Vertrag bezeichnet und es auch niemanden ausser Juristen interessiert (geschweige denn es eine Relevanz hat), ob dieses Stück Papier der tatsächliche Vertrag "ist" oder nicht. Und jetzt haben wir uns alle wieder lieb und hören mit der Korinthenkackerei auf?Dafür scheint die Sonne zu hell. Bearbeitet 13. Dezember 2019 von Bitschnipser thereisnospace reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 33 Minuten schrieb Bitschnipser: jetzt haben wir uns alle wieder lieb und hören mit der Korinthenkackerei auf ich bitte höflichst ALLE Beteiligten darum ... auch beim eigentlichen Thema zu bleiben ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 34 Minuten schrieb Bitschnipser: Jeder dieses Stück Papier als Vertrag bezeichnet... Die Aussage ist doch schon dadurch bedingt falsch, dass mindestens zwei Leute (@Chief Wiggum und @Listener) das anders sehen. Zum eigentlichen Thema zurück: Ich habe ihn so verstanden, dass die neue Firma aufgrund der internen Regularien so lange braucht den AV rauszugeben bis die Probezeit bei seinem derzeitigen AG abgelaufen ist. D.h. neuer AG hat ggf. gesagt den Vertrag können wir dir zum 01.02.2020 geben mit dem Arbeitsbeginn zum 01.03.2020, beim alten AG läuft die Probezeit jedoch schon zum 31.01.2020 aus. Was eine Kündigung beim alten AG schwierig macht, weil er den neuen Vertrag noch nicht sicher in der Hand hat. Ist aber nur eine Idee zu eine möglichen Interpretation, so ganz habe ich seine Frage auch nicht verstanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dooz Geschrieben 13. Dezember 2019 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 26 Minuten schrieb OkiDoki: Ich habe ihn so verstanden, dass die neue Firma aufgrund der internen Regularien so lange braucht den AV rauszugeben bis die Probezeit bei seinem derzeitigen AG abgelaufen ist. D.h. neuer AG hat ggf. gesagt den Vertrag können wir dir zum 01.02.2020 geben mit dem Arbeitsbeginn zum 01.03.2020, beim alten AG läuft die Probezeit jedoch schon zum 31.01.2020 aus. Was eine Kündigung beim alten AG schwierig macht, weil er den neuen Vertrag noch nicht sicher in der Hand hat. Danke! Genau so habe ich das gemeint! Sorry für meine wohl etwas blöde Formulierung. Die Frage ist, bei solch einem Fall, kann man die Kündigungsfrist verkürzen? In meinem Beispiel wären es ab dem 01.02.2020 - also Unterzeichnungsdatum des neuen Vertrags beim neuen Arbeitsgeber - 3 Monate. Dadurch würde die Neubeschäftigung beim neuen Arbeitgeber am 01.03.2020 nicht funktionieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 Dann mach das Problem zu dem deines neuen AG. Sag ihm, wenn du zum Datum XY antreten sollst, muss der Vertrag zum Datum Yz vorliegen. Ansonsten kannst du halt erst zum ... wie auch immer. Wenn dein neuer AG ein Interesse daran hat, dich so früh wie möglich zu haben, wird er schon die neue Personalabteilung motivieren. Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dooz Geschrieben 13. Dezember 2019 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 Es ist ja lediglich ein hypothetisches Konstrukt Ok, dann angenommen es handelt sich um den öffentlichen Dienst. Durch Regularien und Sonstiges so verstrickt, dass eine Abweichung seitens des neuen Arbeitgeber von der Norm nicht möglich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 ÖD? Auch unrealistisch. Da will doch derzeit niemand hin der in der IT arbeitet... liest man so.. ? Letztlich bleibt wohl noch nett Fragen und ein Aufhebungsvertrag. Oder du hast einfach Pech. Aber ist ja zum Glück nur hypothetisch oder für einen Freund oder so.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 Warum so kompliziert? Der AV kann formfrei, also auch mündlich oder per Mail geschlossen werden, wie Chief schon gesagt hat. Man schreibt dem neuen AG, dass man also zum $Datum als $Stellenbezichung anfängt, und die Rahmenbedingungen waren doch gleich nochmal Jahresgahelt XX.XXX€ und YY Tage Urlaub, oder? Wenn wirklich nur die schnarchende Personalabteilung das Problem ist, kommt ein "Jup, genau so machen wir das, bitte um 8 Uhr daundda melden" zurück. Damit wäre der Beweispflicht erst mal genüge getan. Angebot + Annahme = Vertrag, und "in Bunt" gibts dann eben wenn HR aus dem Winterschlaf erwacht... Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 13. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2019 vor 8 Stunden schrieb Maniska: Angebot + Annahme = Vertrag, und "in Bunt" gibts dann eben wenn HR aus dem Winterschlaf erwacht... Dumm nur wenn der der mit "Jup, genau so machen wir das, bitte um 8 Uhr daundda melden" antwortet gar keinen Vertrag schliessen darf weil das der Personalabteilung (und auch dort nicht jedem Mitarbeiter) vorbehalten ist. Dann ists essig mit dem Beweis und man hat im besten Fall wieder eine unverbindliche Absichtserklärung. Um mal beim hypothetischen Konstrukt zu bleiben, mein Vertrag im öD musste vom ersten Direktor, also dem Behördenleiter, unterschrieben werden. Die Wünsche und/oder Aussagen aller anderen, inkl. der Personalabteilung, waren da rechtlich eher nicht relevant. Da hilft halt nur dem potentiellen AG die beiden Optionen aufzuzeigen, entweder Vertrag unterschrieben am 31. besser 30. Januar oder Beginn erst zum 1. Juni. Das könnte man dann im gegenseitigen Einverständnis mit dem alten AG natürlich per Aufhebungsvertrag abkürzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 14. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2019 Selbst Versicherungen im Jahresendgeschäft benötigen für den kompletten Prozess von Eingang der Unterlagen über Gespräche vor Ort und Betriebsratsvorlage bis Versand des Vertrages im Original nur einen Monat - wenn sie denn wollen. Der übliche Kandidat im Bewerbungsgespräch ist in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Zwei bis drei Monate Kündigungsfrist sind da üblich - gerne auch mal zum Quartal. Entweder arrangiert sich eine Firma mit solchen Fristen oder ist selbst schnell genug. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_n4p_ Geschrieben 16. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2019 Warum kann man mit dem aktuellen AG nicht am 01.02. darüber reden die Kündigungsfrist zu verkürzen? Bei einem Aufhebungsveertrag ist die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages völlig irrelevant. Man könnte sich auch einen Grund für eine fristlose Kündigung suchen. Eventuell gibt es Fehler im Vertrag die man ausnutzen könnte. Und als letztes Mittel, falls der Vertrag das hergibt (eventuelle Vertragsstrafen), einfach nicht mehr zur Arbeit gehen. (gabs hier bei uns schon, allerdings noch in der Probezeit) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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