Ludwig van Beethoven Geschrieben 20. Dezember 2019 Geschrieben 20. Dezember 2019 Hallo, Da ich im Sommer meine schriftliche Abschlussprüfung leider nicht bestanden habe jedoch die Mündliche/Praktische erfolgreich bestanden habe musst ich in diesem Winter eine schriftliche Prüfung wiederholen. Meine IHK hat mir gesagt, dass ich dann zu einer "Praktischen Prüfung" eingeladen werde. Aber dort soll ich dann nur meine Ergebnisse bekommen. Nun zu meiner Frage: Muss ich das Ausbildungsheft dann erneut vorzeigen oder nicht ? Hat da einer von euch schon erfahrungen gemacht ? Mit freundlichen Grüßen Ludwig v. Beethoven Zitieren
OkiDoki Geschrieben 20. Dezember 2019 Geschrieben 20. Dezember 2019 (bearbeitet) Das sollte auf der Einladung dabei stehen im Zweifel frag bei sicherheitshalber bei deiner IHK nach Bearbeitet 20. Dezember 2019 von OkiDoki Zitieren
charmanta Geschrieben 21. Dezember 2019 Geschrieben 21. Dezember 2019 Sag mal Bescheid wie die IHK das haben möchte. Ich würde vermuten dass Du die nicht mehr mitnehmen musst ... es geht ja nur noch um die "Urteilsbefindung" Zitieren
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