fisi123456 Geschrieben 14. Januar 2020 Geschrieben 14. Januar 2020 Guten Tag, Ich habe folgendes Problem. Ich habe vor einem Monat einen Arbeitsvertrag zur Absicherung unterschrieben. Zu diesem Zeitpunk schickte ich allerdings auch Bewerbungen für Studienplätze heraus. Nun ist es so das ich die Möglichkeit habe einen Studienplatz ab dem 01.04 anzunehmen, was ich vorher nicht für realistisch gehalten hatte. Nun das Problem: Mein Arbeitsvertrag enthält folgende Klauseln: 3 Monate Kündigungsfrist da meine Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit angerechnet wird, Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt nicht kündbar, Bei Verletzung des Vertrags 50% des Brutoomonatsgehalt an Strafe. Ich habe mich informiert und habe etwas von einem Aufhebungsvertrag gelesen. Hat sich jemand von euch schon mal in einer ähnlichen Situation (z.B auch Jobwechsel) befunden und die Situation erfolgreich gelöst und kann mir Tipps geben? Außerdem wollte ich noch wissen was ein Vertragsbruch außer dem meine Meinung nach vertretbaren Bußgeld noch für Konsequenzen haben könnte, die nicht im Vertrag vereinbart sind? Ich hoffe mein Anliegen wurde klar und es kann mir jemand weiterhelfen, da die Situation wirklich bescheiden ist. Zitieren
Gast Exception Geschrieben 14. Januar 2020 Geschrieben 14. Januar 2020 (bearbeitet) Hallo, die einfachste und beste Lösung wäre es, wenn du das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchst. Ansonsten ist es in den meisten Fällen so, dass du dich nach einer Übernahmen in einer neuen Probezeit befindest. Da sollte die Kündigungsfrist deutlich kürzer sein. Prüf das mal in deinem Vertrag. Aber wie gesagt, die erste Option solltest du dringend bevorzugen. 😉 Von einem absichtlich herbeigeführten Vertragsbruch würde ich dringend abraten!! Viele Grüße Bearbeitet 14. Januar 2020 von Exception Zitieren
el_pollo_diablo Geschrieben 14. Januar 2020 Geschrieben 14. Januar 2020 Hallo, auf dieser Seite werden die Möglichkeiten recht gut erklärt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kuendigung-vor-arbeitsantritt-wirksam-oder-nicht_082667.html Selbst hatte ich auch schon mal eine vergleichbare Situation bei einem Wechsel in ein anderes Arbeitsverhältnis erlebt: Beide Seite hatten den Arbeitsvertrag unterschrieben und ich wollte aus persönlichen Gründen nicht in dem Unternehmen beginnen. Eine Strafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses existierte nicht, da ich einen solchen Vertrag schlicht und ergreifend nicht unterschreiben, bzw. entsprechend die Klausel herausstreichen lassen würde. Die Probezeit war sechs Monate. Ein offenes Gespräch mit der Geschäftsleitung des neuen Unternehmens (wie schon von Exception angeregt) und ein entsprechender Auflösungsvertrag haben das Problem zufriedenstellen gelöst. In meinem gesamten Berufsleben habe ich auch bislang noch kein Unternehmen erlebt, welches auf einen Antritt bestanden hätte, da man im Zweifelsfall direkt eine Kündigung des Arbeitnehmers am ersten Arbeitstag, ggf. auch schon vorher (sofern nicht vertraglich ausgeschlossen), kassiert und dann auch noch jemanden an der Backe hat, der ohnehin innerlich gekündigt hat, schlechte Stimmung unter den Kollegen verbreiten könnte und sich evtl. sogar noch jeweils unter sechs Wochen (für die Vermeidung von Krankengeld) mehrfach krankschreiben lässt... Natürlich will ein Arbeitgeber den Aufwand der Personalgewinnung minimieren, bzw. ganz vermeiden, aber die Schattenseiten überwiegen halt in der Regel. Albi, Bitschnipser und fisi123456 reagierten darauf 2 1 Zitieren
Albi Geschrieben 14. Januar 2020 Geschrieben 14. Januar 2020 vor 1 Stunde schrieb Exception: Ansonsten ist es in den meisten Fällen so, dass du dich nach einer Übernahmen in einer neuen Probezeit befindest. Das ist nicht immer so! Und eigentlich auch eher eine Unsitte wenn man eine Ausbildung in einer Firma gemacht hat, übernommen wird und dann nochmal Probezeit hat (3 Jahre Ausbildung sollten ja wohl reichen). Aber wenn ich den Post richtig Verstanden habe vom TE, ist bei ihm genau der Fall das der AG seine Ausbildung als "Probezeit" gesehen hat und er direkt als Festangestellter ohne Probezeit übernommen wird. Am besten mit dem Chef reden und schauen was sich da machen lässt, ich würde aber abraten mit der Begründung "Hab nur angenommen zur Sicherheit" zu kommen. Wenn der Chef sich Querstellt, entweder in den Sauren Apfel beißen und die Vertragsstrafe zahlen oder zum Anwalt gehen und sehen was der sagt. Vorsicht ohne Rechtsschutz kann das Teuer werden weil Arbeitsrecht immer am Gehalt festgemacht wird. fisi123456 reagierte darauf 1 Zitieren
Gast Geschrieben 14. Januar 2020 Geschrieben 14. Januar 2020 vor 3 Stunden schrieb fisi123456: un das Problem: Mein Arbeitsvertrag enthält folgende Klauseln: 3 Monate Kündigungsfrist da meine Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit angerechnet wird, Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt nicht kündbar, Bei Verletzung des Vertrags 50% des Brutoomonatsgehalt an Strafe. ... Außerdem wollte ich noch wissen was ein Vertragsbruch außer dem meine Meinung nach vertretbaren Bußgeld noch für Konsequenzen haben könnte, die nicht im Vertrag vereinbart sind? Ich hoffe mein Anliegen wurde klar und es kann mir jemand weiterhelfen, da die Situation wirklich bescheiden ist. Mehr als die von Dir beschrieben Vertragsstrafe 50% vom Bruttolohn) kann da nicht entstehen. Allerdings liest sich das so, dass es nicht ein Monatsgehalt ist, sondern drei Gehälter entsprechend der Kündigungsfrist. Zitieren
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