eXquiisiTe Geschrieben 20. Januar 2020 Teilen Geschrieben 20. Januar 2020 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich habe eine Verständnis frage bzgl. der mündlichen Prüfung als Wiederholer: Ich habe jetzt im Winter die Prüfung nochmal wiederholt und habe folgende Ergebnisse erreicht: GA1: 34 GA2: 78 WiSo: 65 (Sommer 2019) Im Sommer 2019 hatte ich ja auch schon ein Projekt und Fachgespräch hinter mir. Als ich am 21.12.2019 meine Ergebnisse eingesehen habe, habe ich den beiden Prüfungsteilen folgende Ergebnisse erzielt: Teil A: 66 Teil B: 58 Ich muss also am Freitag (Termin der Mündlichen Prüfung) nur meine Ausbildungsberichte mitnehmen? (Zugangsdaten für Projektanträge, etc. habe ich nicht erhalten) Danke im Voraus! Bearbeitet 20. Januar 2020 von eXquiisiTe Stichworte hinzugefügt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eXquiisiTe Geschrieben 20. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2020 Edit: Also kann ich davon ausgehen, dass ich die Prüfungsbescheinigung mit "bestanden" erhalte? Die IHK Frankfurt gibt selbst keine Auskünfte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 21. Januar 2020 Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 Ich kann Deine Schilderung so wg der Vermischung alter und neuer Noten schlecht nachvollziehen, denke aber ja. wenn Du jetzt in Teil A 66 und im Sommer in B 58 Punkte hattest bist Du durch. Ich versteh nur nicht wieso Du dann noch zum Fachgespräch geladen wirst, eigentlich kannst Du direkt Dein Zeugnis abholen. Aber dafür muss der PA unterschreiben, liegt vermutlich daran Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eXquiisiTe Geschrieben 21. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 vor 7 Stunden schrieb charmanta: Ich kann Deine Schilderung so wg der Vermischung alter und neuer Noten schlecht nachvollziehen, denke aber ja. wenn Du jetzt in Teil A 66 und im Sommer in B 58 Punkte hattest bist Du durch. Ich versteh nur nicht wieso Du dann noch zum Fachgespräch geladen wirst, eigentlich kannst Du direkt Dein Zeugnis abholen. Aber dafür muss der PA unterschreiben, liegt vermutlich daran Ich habe im Sommer Teil A mit 66 Punkten abgeschlossen. Teil B musste ich im Winter 19/20 wiederholen. Dort habe ich insgesamt 58 Punkte erreicht. Was mir meine IHK sagen konnte war, dass ich zwar die Einladung zur einer "mündlichen Abschlussprüfung" erhalten habe, aber keine ablegen muss. Deshalb meine Verständnis Frage, ob ich dort meine Prüfungsbescheinigung mit dem kreuz "bestanden" erhalte Leider gibt die IHK echt sehr magere Infos raus was Prüfungen angeht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 21. Januar 2020 Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 vor 29 Minuten schrieb eXquiisiTe: Deshalb meine Verständnis Frage, ob ich dort meine Prüfungsbescheinigung mit dem kreuz "bestanden" erhalte Das sehe ich so ;) eXquiisiTe reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eXquiisiTe Geschrieben 21. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 Dann muss ich mir ja keinen Kopf machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.