Laz Zera Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 Hallo zusammen, ich habe letztens gelesen, dass mein Betrieb mich für Vorstellungsgespreche freistellen muss, falls sie mich nicht übernehmen. Stimmt das, und wenn ja, gilt das auch für Vorstellungsgespräche im Rahmen einer Jobmesse? Welche Rechte stehen mir sonst im Falle einer Nichtübernahme zu? Danke im Voraus für eure Antworten! LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 also für Bewerbungsgespräche muss der Betrieb Dich freistellen. Eine Messe gehört vermutlich nicht dazu, da eher anonym. Nichtübernahme ? Dein Vertrag endet automatisch mit dem Bestehen der Prüfung. Daraus resultieren keine Rechte oder was meinst Du ? Laz Zera reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Laz Zera Geschrieben 22. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 Bei einigen Messen wo ich sowohl als Besucher, als auch als Austeller dabei war, konnte man sich bei den Austellern schon im Voraus für einen VG anmelden. Den Besuchern (in dem Fall Schülern) haben wir dann Bescheinigungen, dass sie da waren, unterschrieben und gestempelt. Ob das als offizielles VG zählt? 🤔 Zum Thema "Rechte" (vllt habe ich mich auch etwas vage ausgedrückt), da habe ich irgendwo was am Rande mitbekommen. Nämlich wenn man nach der Ausbildung ersmals ALG bekommen sollte, kann man vom Betrieb beantragen, dass sie einem eine Bestätigung ausstellen, wie viel man verdienen würde, wenn man denn übernommen worden wäre. Und dass man im Anschluss dann bezogen auf die Zahl das ALG bekommt, und nicht abhängig vom Ausbildungsgehalt. (Konnte aber hierfür nichts finden, deshalb keine Ahnung, ob das stimmt.) Sowas meinte ich mit "Rechten". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Undercover Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 (bearbeitet) Das mit dem Arbeitslosengeld ist abhängig davon, welcher Betrag höher wäre, das Ausbildungsgehalt oder der andere Betrag. Da musst du aber vorsichtig sein, du bekommst nicht die 70% von dem, was du an Gehalt bei einer Übernahme bekommen würdest. Ich glaube das wird dann nochmal halbiert. Edit: Denk dran, dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden, sonst gibt's gar nichts Bearbeitet 22. Januar 2020 von Julia on Rails Laz Zera reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Clodessa Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld für die wichtigsten Informationen. Ansonsten einfach Kontakt zu denen aufnehmen. Aber wie schon erwähnt - rechtzeitig dort arbeitssuchend melden. Die Meldung muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, sonst bekommt man eine Sperrfrist. Bei dem anderen Thema kann ich auch nur auf eine Webseite verweisen. https://www.vorstellungsgespraech.org/freistellung-fuer-vorstellungsgespraech/ So wie es dort steht wurde es bisher, zumindest in meinem Beschäftigungsverlauf, überall gelebt. Wenn du einen Termin vorweisen kannst, dann darfst du diesen auch wahrnehmen. Dein Vorgesetzer muss nicht wissen wo das stattfindet, nur für welchen Zeitraum er dich freistellen soll. Laz Zera reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 vor 23 Minuten schrieb Julia on Rails: Edit: Denk dran, dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden, sonst gibt's gar nichts Nein. https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/aachen-dueren/content/1533726025522 §38 SGB III: Zitat Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html Laz Zera reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Laz Zera Geschrieben 22. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 Vielen Dank für die Links! ❤️ Ich werde mich mal reinlesen. Gibt es sonst noch etwas, was man bedenken/ rechzeitig klären muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ma Lte Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 Entscheidungen zum Arbeitslosengeld sind immer sehr stark einzelfallbezogen. Da würde ich mich nur auf das verlassen, was die Arbeitsagentur einem tatsächlich schriftlich bestätigt, sonst kann das ganz böse Überraschungen geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Undercover Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 (bearbeitet) Dass das für die betriebliche Ausbildung nicht gilt, ist mir neu. Bei uns war damals sogar eine Veranstaltung von der Arbeitsagentur, wo direkt alle arbeitssuchend gemeldet wurden. Ich würde es sicherheitshalber trotzdem machen. Ist kein Aufwand und man ist auf der sicheren Seite. Vor allem, wenn du vermutest, dass du nicht übernommen wirst, ist das sinnvoll. Dann kann die Arbeitsagentur dich nämlich direkt bei der Arbeitssuche unterstützen und dann wirst du hoffentlich überhaupt nicht arbeitslos. Edit: hier nochmal ein Link von der IHK, wo das anders steht. Anscheinend muss man sich inzwischen doch arbeitssuchend melden. https://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/arbeitsrecht/merkblatt-1359788 Dort steht: Durch gesetzliche Neuregelung, die zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, ist die gesetzliche Regelung modifiziert worden. Die Regelung gilt nunmehr auch für Auszubildende und Ausbildende (Ausbildungsbetriebe). Bearbeitet 22. Januar 2020 von Julia on Rails Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Balruch Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 vor 4 Stunden schrieb Julia on Rails: Dass das für die betriebliche Ausbildung nicht gilt, ist mir neu. Bei uns war damals sogar eine Veranstaltung von der Arbeitsagentur, wo direkt alle arbeitssuchend gemeldet wurden. Ich würde es sicherheitshalber trotzdem machen. Ist kein Aufwand und man ist auf der sicheren Seite. Vor allem, wenn du vermutest, dass du nicht übernommen wirst, ist das sinnvoll. Dann kann die Arbeitsagentur dich nämlich direkt bei der Arbeitssuche unterstützen und dann wirst du hoffentlich überhaupt nicht arbeitslos. Edit: hier nochmal ein Link von der IHK, wo das anders steht. Anscheinend muss man sich inzwischen doch arbeitssuchend melden. https://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/arbeitsrecht/merkblatt-1359788 Dort steht: Durch gesetzliche Neuregelung, die zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, ist die gesetzliche Regelung modifiziert worden. Die Regelung gilt nunmehr auch für Auszubildende und Ausbildende (Ausbildungsbetriebe). Da hat diese IHK aber Unrecht. Hier ist ein Link zu einem Gerichtsurteil von 2016, das - unter amderem - diese handhabungsweise noch einmal bestätigt. https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/bildung-ausbildung/ausbildung-anerkennungsjahr-wann-muss-man-sich-arbeitslos-melden Lustig auch, dass das gerade von der IHK Schleswig-Holstein kommt. Ich wohne in Schleswig-Holstein und habe mich jetzt nach meiner Abschlussprüfung arbeitslos gemeldet, einen Tag nach der Abschlussprüfung. Beschwert hat sich niemand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Undercover Geschrieben 23. Januar 2020 Teilen Geschrieben 23. Januar 2020 Ich finde das ganze zunehmend verwirrend. Auf jeden Fall empfiehlt die Arebitsagentur selbst sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden, wenn die Übernahme unklar ist: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/aachen-dueren/content/1533726025522 Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht ein für jemanden Arbeitslosengeld zu bezahlen, der vielleicht schon Monate vorher wusste, dass er nicht übernommen wird und sich nicht meldet, nur weil es keine Pflicht ist. Ist in meinen Augen kein verantwortungsvolles Verhalten und kann ich nicht verstehen. Rienne reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 24. Januar 2020 Teilen Geschrieben 24. Januar 2020 Am 23.1.2020 um 06:41 schrieb Julia on Rails: Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht ein für jemanden Arbeitslosengeld zu bezahlen, der vielleicht schon Monate vorher wusste, dass er nicht übernommen wird und sich nicht meldet, nur weil es keine Pflicht ist. Ist in meinen Augen kein verantwortungsvolles Verhalten und kann ich nicht verstehen. Also ich finde das durchaus nachvollziehbar. Gerade in der letzten Phase der Ausbildung hat man oftmals andere Dinge im Kopf und zu tun, als sich noch um die Meldung bei der Arbeitsagentur zu melden. Zum Glück hat der Staat auch immernoch etwas mitzureden, wofür Steuergelder genutzt werden und wofür nicht. Außerdem zahlt der Arbeitnehmer selber ja auch vor Inanspruchnahme von ALG 1 in die Arbeitslosenversicherung ein. Nicht umsonst muss man eine gewisse Zeit arbeitstätig gewesen sein, um ALG 1 statt ALG 2 zu bekommen. Am 23.1.2020 um 06:41 schrieb Julia on Rails: Auf jeden Fall empfiehlt die Arebitsagentur selbst sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden, wenn die Übernahme unklar ist Natürlich wird sowas empfohlen. Immerhin ist es so, dass der Antrag ja auch erst einmal bearbeitet werden muss und das kann dauern. Daher ist eine frühzeitige Meldung auch für den Antragsteller von Vorteil, damit er nicht in die Situation kommt, erst einmal gar kein Geld zur Verfügung zu haben, da der Antrag noch in Bearbeitung ist. Nichtsdestotrotz ist man als Azubi nicht verpflichtet, sich drei Monate vor Ausbildungsende arbeitssuchend zu melden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Undercover Geschrieben 24. Januar 2020 Teilen Geschrieben 24. Januar 2020 vor 57 Minuten schrieb Rienne: Also ich finde das durchaus nachvollziehbar. Gerade in der letzten Phase der Ausbildung hat man oftmals andere Dinge im Kopf und zu tun, als sich noch um die Meldung bei der Arbeitsagentur zu melden. Man kann sich innerhalb weniger Minuten online arbeitssuchend melden, das ist überhaupt kein Aufwand. Ich selbst hab mich während den Prüfungen auch um einen Job kümmern müssen und das in einer Gegend fast 700km entfernt. Man macht ja auch die Ausbildung, um danach in dem Bereich arbeiten zu können. Man muss sich halt gut organisieren. vor einer Stunde schrieb Rienne: Außerdem zahlt der Arbeitnehmer selber ja auch vor Inanspruchnahme von ALG 1 in die Arbeitslosenversicherung ein. Viel Geld ist das aber nicht, was der Azubi einzahlt. Davon könnte er nicht lange leben, wenn er dann auch noch Versicherungen etc. selbst zahlen müsste. Ich hab ja nichts dagegen, wenn man das ALG in Anspruch nimmt. Aber man sollte sich um einen Arbeitsplatz bemühen und dazu gehört für mich u.a. die Meldung bei der Arbeitsagentur. Und eine Einstellung a la "Mir ist egal, ob ich nach der Ausbildung Arbeit finde, ich bekomm ja eh ALG und muss nicht mal was dafür tun, weil ich nicht die Pflicht zum melden habe" sagt für mich halt schon viel aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 24. Januar 2020 Teilen Geschrieben 24. Januar 2020 (bearbeitet) Geht es hier jetzt um die persönliche Meinung oder noch um Fakten? vor 13 Minuten schrieb Julia on Rails: Und eine Einstellung a la "Mir ist egal, ob ich nach der Ausbildung Arbeit finde, ich bekomm ja eh ALG und muss nicht mal was dafür tun, weil ich nicht die Pflicht zum melden habe" sagt für mich halt schon viel aus. Steht hier nirgendwo...ist deine eigene Interpretation. Edit: Ich teile ja grundsätzlich die Meinung...aber dem TE bringt das vermutlich nichts...und Unterstellungen sind nicht wirklich angebracht Bearbeitet 24. Januar 2020 von KeeperOfCoffee Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Undercover Geschrieben 24. Januar 2020 Teilen Geschrieben 24. Januar 2020 (bearbeitet) vor 15 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Steht hier nirgendwo...ist deine eigene Interpretation. Das war auch auf niemanden hier bezogen, sorry wenn das falsch rüberkam. Der TE bemüht sich ja offensichtlich, einen Job nach der Ausbildung zu finden. Und damit das möglichst reibungslos klappt eben die Empfehlung, sich arbeitssuchend zu melden, auch wenn es keine Pflicht mehr ist. Bearbeitet 24. Januar 2020 von Julia on Rails Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 24. Januar 2020 Teilen Geschrieben 24. Januar 2020 vor 2 Minuten schrieb Julia on Rails: auch wenn es keine Pflicht mehr ist. War es nie gewesen. Die Ausnahmeregelung für betriebliche Azubis ist m.W. schon seit langer Zeit gesetzlich festgeschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 24. Januar 2020 Teilen Geschrieben 24. Januar 2020 Mit der Frage "Wann arbeitssuchend melden" sind wir auch minimal von der Ursprungsfrage abgedriftet. btt: Wenn eine dieser Voraussetzungen zutrifft, muss der AG für Vorstellungsgespräche freistellen: Wenn Ihr Ausbildungsvertrag gekündigt wurde Wenn Ihr befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag gekündigt wurde Wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft (gilt analog bei Azubis die fertig werden) Wenn Sie selbst den Arbeitsvertrag schriftlich gekündigt haben Wie das jetzt mit Jobmessen ausschaut, kann ich nicht sicher sagen. Wenn der AG schon bei der Freistellung für normale Gespräche zickt, denke ich die Chancen stehen schlechter, es ist ja kein KONKRETES Gespräch sondern eher ein "ich geh mal hin, vielleicht ergibt sich was". Wenn du einen oder mehrere konkrete(n) Termin(e) im Rahmen der Messe hast, könntest du wiederum mit dem AG verhandeln, da du zwar ggf. den ganzen Tag fehlst, allerdings in der Zeit mehrere Gespräche wahrnehmen kannst und daher insgesamt zeitlich nicht so lange ausfällst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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