Asura Geschrieben 28. Januar 2020 Teilen Geschrieben 28. Januar 2020 vor einer Stunde schrieb Wissenshungriger: Wie entscheidest du dich? Das hat nichts mit Charakter zu tun, wenn man dann den Arbeitsvertrag unterschreibt sondern wäre realitäts- und lebensfremd, wenn man es nicht tun würde. Dieser Vertrag ist Humbug und sollte von jedem abgelehnt werden, billiger und schlechter kann man sich nicht verkaufen. Meiner Ansicht nach ist man mehr als nur realitäts- und lebensfremd, wenn man einen solchen Vertrag als ITler unterschreibt. Das ist schlichtweg n Witz, da lohnt sich auch die BE nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chikzar Geschrieben 28. Januar 2020 Teilen Geschrieben 28. Januar 2020 Zitat Wie entscheidest du dich? Wenn ich mich in so einer Situation, wieso auch immer, wiederfinden würde, würde ich den Vertrag erstmal annehmen. Man kann sich ja direkt woanders bewerben und asap wechseln. Besonders nach der Ausbildung würde glaube ich kein Arbeitgeber komisch gucken, wenn du 6 Monate nach deiner Ausbildung schon wechseln willst. Aber sofern du noch die Chance hast, würde ich mir auf jeden Fall andere Angebote einholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 28. Januar 2020 Teilen Geschrieben 28. Januar 2020 vor 2 Minuten schrieb Chikzar: Man kann sich ja direkt woanders bewerben und asap wechseln. Nein, könnte man bei einem befristeten Arbeitsvertrag ohne gesonderte Kündigungsregelung eben NICHT. Bitschnipser und Albi reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 28. Januar 2020 Teilen Geschrieben 28. Januar 2020 vor 4 Minuten schrieb Chikzar: Wenn ich mich in so einer Situation, wieso auch immer, wiederfinden würde, würde ich den Vertrag erstmal annehmen. Man kann sich ja direkt woanders bewerben und asap wechseln. Im Beispiel ginge das mit dem "asap weg" eben nicht, weil diese Vertrag befristet wäre und man befristete Verträge eben nicht einfach kündigen kann, wenn nicht explizit eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wird.. Mist, zu langsam... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chikzar Geschrieben 28. Januar 2020 Teilen Geschrieben 28. Januar 2020 Ups.😴 Zu schnell gelesen😅 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 28. Januar 2020 Teilen Geschrieben 28. Januar 2020 (bearbeitet) vor 21 Stunden schrieb PVoss: Nope, egal wie gut der Abschluss wird, es wird ein schlechtes Angebot vorgelegt. Einfach weil die Verhandlungsbasis vom TE extrem geschwächt wäre. Dem stimme ich zu. Die Übernahme ist mündlich zugesagt und an die wird sich in der Regel auch gehalten. Aber über die Konditionen wurde natürlich noch nicht gesprochen. Folge ist, dass der Azubi sich nicht bewirbt und sich nach bestandener Prüfung oft mit einem Vertrag in der Hand wiederfindet, der nur knapp über dem Mindestlohn liegt. In der Verhandlungsposition will ich nicht sein. Daher hat @bigvic recht. Solange man keinen Vertrag in den Händen hat, den man annehmen möchte: bewerben. Und wenn die Bewerbung Erfolg hat, man aber doch gerne bleiben würde, kann man immer noch zum Chef gehen und höflich um eine Beschleunigung des Verfahrens bitten. Mit dem dezenten Hinweis, dass man ein Angebot vorliegen und eine Woche Bedenkzeit hat, es anzunehmen, sollte dann auch der zeitliche Rahmen deutlich geworden sein. Bearbeitet 28. Januar 2020 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_n4p_ Geschrieben 28. Januar 2020 Teilen Geschrieben 28. Januar 2020 vor 7 Stunden schrieb Maniska: man befristete Verträge eben nicht einfach kündigen kann nein aber man kann ihn aufheben ober einen Grund für eine fristlose Kündigung "suchen". Darüber hinaus kann man den Vertrag auch mit Probezeit gestalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 vor 23 Stunden schrieb allesweg: wenn ich schon versuche, meinen Ex-Azubi per ungünstigstem Zeitvertrag über den Tisch zu ziehen dann erschwere ich ihm die fristlose Kündigung bzw. die Vertagsaufhebung so, dass es zu seinen Lasten ausgeht. Albi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 vor 16 Stunden schrieb _n4p_: nein aber man kann ihn aufheben ober einen Grund für eine fristlose Kündigung "suchen". Darüber hinaus kann man den Vertrag auch mit Probezeit gestalten. Und warum sollte der AG da mitspielen, wenn er seine Azubi nur mit für diesen bescheidenen Konditionen übernimmt? Natürlich KANN man das alles vereinbaren, aber warum sollte ich das als AG machen wollen wenn der AN alles erst mal abnickt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenutzernameVergeben Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 Am 28.1.2020 um 18:35 schrieb _n4p_: nein aber man kann ihn aufheben ober einen Grund für eine fristlose Kündigung "suchen". Darüber hinaus kann man den Vertrag auch mit Probezeit gestalten. Probezeit bedeutet nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt ist. Kündigungsschutz gilt bei unbefristeten Verträgen immer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 vor 12 Minuten schrieb BenutzernameVergeben: Probezeit bedeutet nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt ist. Kündigungsschutz gilt bei unbefristeten Verträgen immer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Das ist schlichtweg falsch. Hast du schonmal in einem Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern gearbeitet? Anscheinend nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 vor 3 Stunden schrieb Listener: Hast du schonmal in einem Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern gearbeitet? Anscheinend nicht. Na wenn wir schon so kleinlich sind gilt die Zahl 10 aber auch nur wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat, ansonsten ist die magische Zahl die 5. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 vor 8 Stunden schrieb Th0mKa: Na wenn wir schon so kleinlich sind gilt die Zahl 10 aber auch nur wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat, ansonsten ist die magische Zahl die 5. Ich schwelge selten in gesetzlichen Regelungen, die über 16 Jahre alt sind. Hier ging es um eine Neueinstellung und dass dann das Kündigungsschutzgesetz immer greife. Das ist falsch und solche Aussagen unkommentiert stehen lassen, nur weil es "kleinlich" ist, halte ich nicht für zielführend. Albi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 Also um es mal festzuhalten, weil ja jeder meint er hat so ein tolles Wissen und muss unbedingt Ausnahmefälle auf den Tisch hauen: Wenn du nicht in einer <10 Mann Frickelbude arbeitest, gilt das Kündigungsschutzgesetz Du willst nicht warten, bis dir ein mieser Vertrag vorgelegt wird, kümmer dich drum (haben wir ja schon weiter oben besprochen und OP hat das ja auch gesehen, ich resümiere hier nur) Du willst in einem befristeten Vertrag eine Kündigungsklausel haben, sonst bist du erstmal darin gefangen Wenn dir ein befristeter Vertrag ohne Klausel vorgelegt wird - und das wird einer machen, der dich übers Ohr hauen will- bist du, gelinde gesagt am Ar*** Dem Thema ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Bitte hört doch auf irgendwelche speziellen Gedankenkonstrukte zu schaffen, wo man sich vielleicht möglicherweise eventuell noch rauswinden kann. Das liest noch einer der keine Ahnung davon hat und reitet sich selber in die Sch****. Ja, es ist möglich aus so eineme befristeten Vertrag ohne Kündigungsklausel rauszukommen, aber du willst da garnicht erst rein geraten und der Weg hinaus ist kein Schöner. /Rant Panawr, Albi, JimTheLion und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3kOhm Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 vor 42 Minuten schrieb Bitschnipser: Wenn du nicht in einer <10 Mann Frickelbude arbeitest, gilt das Kündigungsschutzgesetz Wie verhält sich das denn mit Tochterfirmen? Bei uns hat man aus fast jeder Abeteilung eine Tochterfirma gebastelt, nur die Verwaltung und der Empfang etc. sind noch in der AG, alles andere hat seine eigene kleine GmbH. Die meisten davon haben weniger als 10 Mitarbeiter oder man hat das relativ schnell, in dem die Leute zwischen den Tochterfirmen verschiebt. Natürlich wird hier, auch deshalb immer vom tollen Startupcharakter mit einer starken KOnzernstruktur gesprochen, aber gerüchteweiße haben wir so auch keinen Kündigungsschutz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 schwierig https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutz-kleinbetrieb-konzerngesellschaften-3127142 https://kanzlei-vs.de/2017/05/10/kleinbetrieb-und-konzern-wann-gilt-das-kundigungsschutzgesetz/ Grundsätzlich ist es möglich das hinzuzuzählen, aber nur, wenn Geeminschaftsbetrieb vorliegt. Der, wie beschrieben, schwierig nachzuweisen ist. Also ich gehe davon aus: dein AG weiß das und der "Startupcharakter" *würg* ist Augenwischerei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 vor 5 Minuten schrieb 3kOhm: Bei uns hat man aus fast jeder Abeteilung eine Tochterfirma gebastelt, nur die Verwaltung und der Empfang etc. sind noch in der AG, alles andere hat seine eigene kleine GmbH. Naja, das ist schon etwas heikel, aber so einfach wie dein AG sich das vorstellt ist es auch nicht. Das KschG stellt u. a. auf den Betrieb ab und ein Betrieb ist per Definition eine organisatorische Einheit in der gemeinsame wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Da kommt es dann vermutlich auf eure tatsächliche Situation an, näheres weiß der Anwalt deines geringsten Mißtrauens. Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3kOhm Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 Es wird schon sehr darauf geschaut, dass es kein Gemeinschaftsbetrieb ist. Mobiliar ist gemietet, die Bereiche durch Zugangsberechtigungen abgetrennt. Teilweiße haben die Firmen auch konkurrierende Produkte und werben um die gleichen Kunden. Das mit dem Anwalt ist dann wohl auch eher eine schlechte Idee, denn wenn ich mir die Links so durchlese, kann der das auch nicht so einfach beantworten. Bzw. nicht ohne an mehr Informationen, als ich derzeit über die Struktur habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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