BenutzernameVergeben Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 vor 8 Minuten schrieb allesweg: Nö. Ist ja ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ohne gesonderte Kündigungsklausel oder Probezeit... Wenn ein Chef so etwas abzieht, dann richtig sch... Arbeitsleistungen sind nicht erzwingbar. Wenn der Chef sowas abzieht, sollte er sich nicht wundern, wenn er auf völlig unerwartet weg ist. Vielleicht bekommt er noch einer Vertragsstrafe, aber wenn das Gehalt schon niedrig ist, wird die Strafe auch nicht hoch sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 Und weil das Gehalt nicht hoch ist, kannst du dir die Vertragsstrafe erst recht nicht leisten, wenn das Gehalt gerade zum Überleben reicht. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 (bearbeitet) Dann gibt es Gerichtskostenbeihilfe (was auch nicht jeder Absolvent kennt)... Bearbeitet 29. Januar 2020 von SaJu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wissenshungriger Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 Jeder Berufstätige sollte eine Rechtsschutzversicherung haben, da bei einem Arbeitsgerichtsprozess in der 1. Instanz jede Partei ihre Kosten selbst trägt, unabhängig ob der Prozess gewonnen oder verloren wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 vor 50 Minuten schrieb BenutzernameVergeben: Arbeitsleistungen sind nicht erzwingbar. Du schuldest eine Arbeitsleitung mittlerer Art und Güte. Eine fristlose Kündigung, egal ob gerechtfertigt oder nicht, ist wegen der drei Monate Sperre beim Arbeitsamt für den Arbeitnehmer erstmal ziemlich uncool. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Januar 2020 Teilen Geschrieben 29. Januar 2020 vor 1 Stunde schrieb Wissenshungriger: Jeder Berufstätige sollte eine Rechtsschutzversicherung haben Wer an eine Berufsrechtschutzversicherung gedacht hat, lässt sich wohl kaum in eine solche Situation bringen. Und was soll eine solche Versicherung bringen, wenn man einen rechtlich sauberen Vertrag vorsätzlich nicht erfüllt? JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 vor 11 Stunden schrieb BenutzernameVergeben: Arbeitsleistungen sind nicht erzwingbar. Wenn der Chef sowas abzieht, sollte er sich nicht wundern, wenn er auf völlig unerwartet weg ist. Vielleicht bekommt er noch einer Vertragsstrafe, aber wenn das Gehalt schon niedrig ist, wird die Strafe auch nicht hoch sein. Und wenn du die Arbeit absichtlich verweigerst und dir was leistes das der Chef dich fristlos kündigen kann und wird, dann wird sich das auch auf dein Arbeitszeugnis auswirken und wenn du den Chef richtig genervt hast, dann geht der mit dir auch gerne vor Gericht und setzt durch das du kein durchschnittliches Arbeitszeugnis bekommst, weil er alles daran setzt nachzuweisen das du deine Arbeit nicht getan hast. Also auf sowas würde ich mich nicht immer verlassen. Und bei einem befristeten Vertrag kann der AN meist eh nicht kündigen, wie Allesweg schon sagt, wenn ein Chef dir so nen Vertrag ohne Wahl vorlegt dann in maximaler "A-Loch" Form, also ohne Probezeit und 2 Jahre Befristung ohne Möglichkeit zu kündigen vor Ablauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 vor 12 Stunden schrieb allesweg: Nö. Ist ja ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ohne gesonderte Kündigungsklausel oder Probezeit... Wenn ein Chef so etwas abzieht, dann richtig sch... Das große Problem an dieser Art Verträge ist ja, dass sich die meisten gar nichts dabei denken: befristeter Vertrag: Ist halt mittlerweile so, "alle anderen" aus der BS bekommen ja auch nicht direkt nen Festvertrag Kündigungsklausel: Muss man erst mal wissen dass es so was braucht Probezeit: wenn die fehlt wird das sogar erst mal als positiv empfunden Ich finde es schade, dass in der BS so wenig auf Arbeitgeberrechte bzw. die Fallstricke beim Arbeitsvertrag eingegangenen wird. Das meiste zu dem Thema hab ich von meinem Papa (Betriebsrat) und bei der Lektüre in Juraforen (aus Interesse) gelernt. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 vor 1 Minute schrieb Maniska: Ich finde es schade, dass in der BS so wenig auf Arbeitgeberrechte bzw. die Fallstricke beim Arbeitsvertrag eingegangenen wird. Das meiste zu dem Thema hab ich von meinem Papa (Betriebsrat) und bei der Lektüre in Juraforen (aus Interesse) gelernt. Wir hatten zwar kein Vertragsrecht in WiSo, aber dafür das Thema Betriebsrat/ Personalrat. Da dachte ich mir anschließend: "Mist, dass nicht jedes Unternehmen einen Betriebsrat haben muss!" An Hochschulen wird noch weniger in diese Richtung beigebracht. Da bin ich sogar inzwischen froh zuerst den FISI absolviert zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 vor 8 Stunden schrieb SaJu: Da dachte ich mir anschließend: "Mist, dass nicht jedes Unternehmen einen Betriebsrat haben muss!" Müssen tut gar keins, gründen kann man ab 5 MA glaube ich und lohnen tut es ab 20. Müssen halt nur drei Leute mal loslegen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 vor 13 Stunden schrieb Th0mKa: Müssen tut gar keins das glaube ich stimmt so nicht. Ab einer bestimmten größe des Unternehmens muss es einen geben. Aber Sajus Aussage war auch eher drauf bezogen das sie sich wünschen würde das eben JEDES Untenehmen einen haben muss. Oder zumindest jedes ab sagen wir 20 Mitarbeitern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 vor 2 Minuten schrieb Albi: das glaube ich stimmt so nicht. Ist aber Tatsache, dass es keine Betriebsrat-PFLICHT gibt. Und Glauben: der gehört in die Kirche (Gotteshaus nach Wahl). Angeblich gibt es sogar dafür hier Fachleute. Albi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 vor 24 Minuten schrieb allesweg: Ist aber Tatsache, dass es keine Betriebsrat-PFLICHT gibt. Echt? Ich dachte ich hätte mich erinnern könne das ab einer bestimmten Größe des Unternehmens eine Pflicht besteht, dann hab ich mich da wohl falsch erinnert 🤔 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb Albi: b einer bestimmten Größe des Unternehmens Die bestimmt nur, ob ein Betriebsrat überhaupt gebildet werden kann. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__9.html und https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html Bearbeitet 31. Januar 2020 von KeeperOfCoffee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Miraishiki Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 vor 15 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Die bestimmt nur, ob ein Betriebsrat überhaupt gebildet werden kann. So ist es. Deshalb gibt es auch einige Unternehmen mit 1000+ MA, die den Betriebsrat bisher erfolgreich verhindern konnten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 Schaffen wir den Bogen zum Ursprungsthema zurück oder soll ich abschneiden (lassen) und den Betriebsratsteil umpflanzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 vor 46 Minuten schrieb Maniska: Schaffen wir den Bogen zum Ursprungsthema zurück oder soll ich abschneiden (lassen) und den Betriebsratsteil umpflanzen? ne passt alles, hatte das dann nur falsch in Erinnerung, glaube nicht das man hier jetzt weiter drauf eingehen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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