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Gehaltsgespräch / Übernahme


Lordschaft

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vor 8 Minuten schrieb allesweg:

Nö. Ist ja ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ohne gesonderte Kündigungsklausel oder Probezeit... Wenn ein Chef so etwas abzieht, dann richtig sch...

Arbeitsleistungen sind nicht erzwingbar. Wenn der Chef sowas abzieht, sollte er sich nicht wundern, wenn er auf völlig unerwartet weg ist. Vielleicht bekommt er noch einer Vertragsstrafe, aber wenn das Gehalt schon niedrig ist, wird die Strafe auch nicht hoch sein.

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vor 50 Minuten schrieb BenutzernameVergeben:

Arbeitsleistungen sind nicht erzwingbar.

Du schuldest eine Arbeitsleitung mittlerer Art und Güte. Eine fristlose Kündigung, egal ob gerechtfertigt oder nicht, ist wegen der drei Monate Sperre beim  Arbeitsamt für den Arbeitnehmer erstmal ziemlich uncool.

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vor 1 Stunde schrieb Wissenshungriger:

Jeder Berufstätige sollte eine Rechtsschutzversicherung haben

Wer an eine Berufsrechtschutzversicherung gedacht hat, lässt sich wohl kaum in eine solche Situation bringen.

Und was soll eine solche Versicherung bringen, wenn man einen rechtlich sauberen Vertrag vorsätzlich nicht erfüllt?

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vor 11 Stunden schrieb BenutzernameVergeben:

Arbeitsleistungen sind nicht erzwingbar. Wenn der Chef sowas abzieht, sollte er sich nicht wundern, wenn er auf völlig unerwartet weg ist. Vielleicht bekommt er noch einer Vertragsstrafe, aber wenn das Gehalt schon niedrig ist, wird die Strafe auch nicht hoch sein.

Und wenn du die Arbeit absichtlich verweigerst und dir was leistes das der Chef dich fristlos kündigen kann und wird, dann wird sich das auch auf dein Arbeitszeugnis auswirken und wenn du den Chef richtig genervt hast, dann geht der mit dir auch gerne vor Gericht und setzt durch das du kein durchschnittliches Arbeitszeugnis bekommst, weil er alles daran setzt nachzuweisen das du deine Arbeit nicht getan hast. Also auf sowas würde ich mich nicht immer verlassen.

Und bei einem befristeten Vertrag kann der AN meist eh nicht kündigen, wie Allesweg schon sagt, wenn ein Chef dir so nen Vertrag ohne Wahl vorlegt dann in maximaler "A-Loch" Form, also ohne Probezeit und 2 Jahre Befristung ohne Möglichkeit zu kündigen vor Ablauf.

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vor 12 Stunden schrieb allesweg:

Nö. Ist ja ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ohne gesonderte Kündigungsklausel oder Probezeit... Wenn ein Chef so etwas abzieht, dann richtig sch...

Das große Problem an dieser Art Verträge ist ja, dass sich die meisten gar nichts dabei denken:

  • befristeter Vertrag: Ist halt mittlerweile so, "alle anderen" aus der BS bekommen ja auch nicht direkt nen Festvertrag
  • Kündigungsklausel: Muss man erst mal wissen dass es so was braucht
  • Probezeit: wenn die fehlt wird das sogar erst mal als positiv empfunden

Ich finde es schade, dass in der BS so wenig auf Arbeitgeberrechte bzw. die Fallstricke beim Arbeitsvertrag eingegangenen wird. Das meiste zu dem Thema hab ich von meinem Papa (Betriebsrat) und bei der Lektüre in Juraforen (aus Interesse) gelernt.

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vor 1 Minute schrieb Maniska:

Ich finde es schade, dass in der BS so wenig auf Arbeitgeberrechte bzw. die Fallstricke beim Arbeitsvertrag eingegangenen wird. Das meiste zu dem Thema hab ich von meinem Papa (Betriebsrat) und bei der Lektüre in Juraforen (aus Interesse) gelernt.

Wir hatten zwar kein Vertragsrecht in WiSo, aber dafür das Thema Betriebsrat/ Personalrat.

Da dachte ich mir anschließend: "Mist, dass nicht jedes Unternehmen einen Betriebsrat haben muss!"

An Hochschulen wird noch weniger in diese Richtung beigebracht. Da bin ich sogar inzwischen froh zuerst den FISI absolviert zu haben.

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vor 13 Stunden schrieb Th0mKa:

Müssen tut gar keins

das glaube ich stimmt so nicht. Ab einer bestimmten größe des Unternehmens muss es einen geben. Aber Sajus Aussage war auch eher drauf bezogen das sie sich wünschen würde das eben JEDES Untenehmen einen haben muss. Oder zumindest jedes ab sagen wir 20 Mitarbeitern.

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vor 24 Minuten schrieb allesweg:

Ist aber Tatsache, dass es keine Betriebsrat-PFLICHT gibt.

Echt? Ich dachte ich hätte mich erinnern könne das ab einer bestimmten Größe des Unternehmens eine Pflicht besteht, dann hab ich mich da wohl falsch erinnert 🤔

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vor 4 Minuten schrieb Albi:

b einer bestimmten Größe des Unternehmens

Die bestimmt nur, ob ein Betriebsrat überhaupt gebildet werden kann.

Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__9.html

und https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
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vor 46 Minuten schrieb Maniska:

Schaffen wir den Bogen zum Ursprungsthema zurück oder soll ich abschneiden (lassen) und den Betriebsratsteil umpflanzen?

ne passt alles, hatte das dann nur falsch in Erinnerung, glaube nicht das man hier jetzt weiter drauf eingehen muss.

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