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PDFs drahtlos übertragen (NFC, Bluetooth, WiFi Direct)


Fragefuchs

Frage

Moin,

könnt ihr fertige Sendegeräte (Transmitter) empfehlen, die drahtlos Dateien (geht um PDFs) auf ein Handy übertragen könnten?

Am besten vollautomatisch, sobald ein neues PDF in einem Ordner erscheint, soll das PDF ans Sendegerät gehen und dieses über den Transmitter empfangen werden können.

Könnte man dies easy programmieren oder gibt es dafür bereits Software?

Dickes Dankeschön schon mal

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Ich möchte einfach nochmal auf meinen Kommentar von gestern Abend verweisen. Warte einfach ab, bis die Hersteller der Kassen das von sich aus unterstützen. Das ist betriebswirtschaftlich betrachtet günstiger, technisch besser umgesetzt als irgendein Gebastel und zu guter Letzt auch rechtlich sauber. 

Nur weil man irgendetwas kann, sollte man es übrigens aus rechnerischen Gründen nicht immer machen (Stichwort Opportunitätskosten), aber solche "Missverständnisse" ziehen sich leider durch viele Berufsgruppen.

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vor 2 Stunden schrieb Enno:

Er sollte dann zumindest wissen was die BaFin Zertifizierungen für Kassen bedeuten.

Naja, die BaFin macht hier erstmal gar nichts, da ein Kassensystem kein Finanzdienstleister im Sinne von  §1 Abs. 1a KWG ist. In Banken werden alle paar Jahre (maximal fünf) ein Wirtschaftsprüfer vorbeigeschickt, der die Bücher kontrollieren soll. Wir entwickeln eine Software für Banken. Wir lassen uns jedes Jahr freiwillig von einem Wirtschaftsprüfer zertifizieren, als Beweis dafür, dass unsere Software nach den gesetzlichen Vorschriften funktioniert. Ohne dieses Zertifikat wollen unsere Kunden keine Updates mehr installieren aber wie gesagt, dieses Zertifikat ist freiwillig und hat nur wirtschaftliche Gründe. 

Kassensysteme unterliegen keiner Zertifizierung eines Wirtschaftsprüfers. Das einzige, was Kassensysteme benötigen, ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung seitens der BSI. Dafür gibt es die BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung (BSIZertV) und hier wird es wohl knallen, da der TE eine Fremdsoftware bauen will, die sich in ein vorhandenes Kassensystem einklinkt. Erstmal ist das urheberrechtlich sehr fragwürdig (was ein angeblicher Jurist wissen sollte); Zweitens auch nicht vertrauenswürdig, da durch eine Umleitung der Daten eine Manipulation nicht auszuschließen ist.

Bearbeitet von Whiz-zarD
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@Whiz-zarD ich sprach auch nicht von der grundlegenden Kassensoftware. Sondern von den daran hängenden ZVT.

Da hier die allermeisten mittlerweile integrierte oder zumindest angebundene ZVT haben und der Beleg für das ZVT auch aus dem Bondrucker kommt redet hier sehr wohl die BaFin mit. Da dies eine elektronische Transaktion ist, inkl. dem dazugehörigen Ausdruck. Und soweit mir bekannt ist dafür dann die BaFin zuständig.

Und der eingriff, auf welche Art auch immer, in den Ausdruck der ZVT Belege wird die Jungs dort ziemlich sicher interessieren.

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So viel unnötige Panik:

Am 3.2.2020 um 19:41 schrieb Chief Wiggum:

Da würde ich erstmal überprüfen ob du dich mit Fremdhardware überhaupt zwischen Kasse und Drucker zwischenklemmen darfst oder ob dann nicht schon jegliche Zertifizierung des Kassensystems ad acta gelegt werden kann.

 

Am 3.2.2020 um 23:41 schrieb cortez:

Oh doch, die Zertifizierung ist ein Problem. Es ist eine Garantie, dass das System funktioniert wie gedacht und nichts verändert wurde. Der Auslieferungszustand ist zertifiziert, diesen möchtest du ändern, damit verstößt du gegen die Zertifizierung und machst sie nichtig.

Immer locker bleiben: PC-Kassen selbst müssen z.B. nicht zertifiziert werden.

Zertifiziert ist die  "Technischen Sicherheitseinrichtung" , die ein Kassensystem zu nutzen hat (zertifizierte sind seit Ende Dezember erhältlich)

Ich hab mir die Specs unseres deutschen Systems wenigstens mal angesehen (und mal eine Schnittstelle für einen Kassenhersteller für das österreichische System mit Signatur-Chipkarte implementiert). Bitte tut (ersteres) auch, bevor ihr FUD verbreitet.

Eine Manipulation von Bons wäre recht dämlich:  Das Finanzamt interessiert ja eigentlich das durch die TSE gesicherte Kassenjournal. Wenn dann ein Bon eines Testkaufs nicht mir dem Journal übereinstimmt -> Viel Spass..

Die Österreicher haben das imho eleganter realisiert - dort wird auf jedem Bon ein QR-Code mit Signatur inkl. verschlüsseltem Umsatzzähler gedruckt. Der zur Entschlüsslung nötige AES Key wird bei der Anmeldung der Kasse bei Inbetriebnahme auf der Webseite des Finanzamtes hinterlegt. Jenes kann also später Testkauf-Bons mit dem Journal vergleichen. Die Signaturen sind wie beim deutschen System verkettet - somit fällt eine Manipulation auf..

Seltsamerweise steht in der aktuellen deutschen Kassensicherungsverordnung  selbst nicht (entgegen anders lautender Aussagen auf z.B. kassensichv.com), dass die Signatur oder der Signaturzähler auf den Beleg gedruckt werden muss (was imho sehr sinnvoll wäre).

Die TSE in DE enthält anders als die Chipkarten in AT einen Speicher für die Transaktionen  - ist also ein aufgemotzter USB Stick mit Signaturchip und mit ~200€ relativ teuer im Vergleich zu einer AT-Chipkarte für ~20€. Wo der Vorteil des integrierten Speichers sein soll und warum die deutsche Lösung z.B. die Idee mit dem Umsatzzähler auf dem Bon nicht hat würde mich interessieren.

Die Ausgabe in papierloser Form ist grundsätzlich vorgesehen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-01-08-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

Zitat
Die Belegausgabepflicht ist bewusst technologie-neutral ausgestaltet. Es bleibt den Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweise auch per Mail oder auf das Handy auszugeben.

Bisherige Lösungen die ich gesehen habe zeigen einen QR Code an, welcher einen Link auf den PDF-Bon im Web enthält.

Interessant wäre es jetzt, ob der Beleg als QR Code allein ausreicht (lt. KassSichV §6 "standardisiertes Datenformat " - könnte ja vom Kunden fotografiert werden, wobei es bei uns keine "Annahmepflicht" eines Bons gibt) - sind da nicht irgendwelche Bäcker schon dran - QR Code am Display zeigen und gut ist's?

PS: Kartenterminals haben mit der für das Finanzamt relevanten Kassenfunktion an sich erst mal gar nichts zu tun - man kann sie an Kassen anbinden, muss aber nicht.

 


 

 

Bearbeitet von RipperFox
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vor 2 Stunden schrieb RipperFox:

PS: Kartenterminals haben mit der für das Finanzamt relevanten Kassenfunktion an sich erst mal gar nichts zu tun - man kann sie an Kassen anbinden, muss aber nicht.

Richtig soweit. Das ist auch das worauf ich hinaus will.

Wenn ein ZVT angeschlossen ist dann interessiert sich eben nicht nur das Finanzamt dafür sondern deutlich mehr Stellen. Und dann wird es sehr schnell sehr ungemütlich.

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