A1exR Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 (bearbeitet) Moin zusammen! Erstmal zu mir... ich bin 20 Jahre alt und im 3. Lehrjahr als FiSi im Krankenhaus. Am Wochenende (Nach Rufdienstende 10-13 Uhr) ist bei uns das "Krankenhaus Programm" ausgefallen indem alle Patienten etc. drinne stehen. Jetzt kam unser Chef auf die "tolle" Idee den Rufbereitschafstdienst auszuweiten. Jeden Tag von 8 - 20 Uhr. In der Woche: 12,5% von einer Stunde bekommt man als Überstunde (Wenn nichts anfällt) also pro Stunde 7min und 30 Sec. Am Wochenende bekommt man Pro 3h eine Überstunde. Ich persönlich finde das ist totale Verarsche und ausbeute. Jetzt zur nächsten frage... Darf man das überhaupt als Azubi??? Unsere Abteilung hat am Montag ein Gespräch mit der MAV, aber ich will da nicht unwissend auftauchen. Wäre super, wenn jeder mal seine Meinung dazu abgeben kann. EDIT: Achja eine 70 Euro Pauschale pro Monat gibt es noch "dazu"... Bearbeitet 4. Februar 2020 von A1exR Zitieren
A1exR Geschrieben 4. Februar 2020 Autor Geschrieben 4. Februar 2020 Das stand in der Mail: Zeiten der Rufbereitschaft: Werktags (außer Freitags) 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr 3 Stunden Samstag/Sonntag/Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr 12 Stunden Freitags 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr 7 Stunden Werktags (Montag bis Freitag) wird die Zeit der Rufbereitschaft (3 Stunden) nach der 1/8-Regelung vergütet. Am Wochenende werden für 12 Stunden Bereitschaft 4 Stunden dem Stundenkonto gut geschrieben. Geleistete Arbeitszeit wird wie folgt abgerechnet: Zeit Vergütung Telefonanruf Problemlösung innerhalb von 15 Minuten Pauschal 15 Minuten Telefonanruf Problemlösung dauert länger als 15 Minuten 15 Minuten + tatsächlich geleistete Zeit 1. Anwesenheit Pauschal 3 Stunden + mehr geleistete Arbeit 2. Anwesenheit am gleichen Tag Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Arbeitsminuten Die angefallenen Überstunden können je nach Wunsch des Mitarbeiters und Abteilungsbelangen in frei genommen oder ausgezahlt werden. Jeder Mitarbeiter erhält monatlich eine zusätzliche Pauschale in Höhe von ca. 70,- €, um die Arbeitsfähigkeit (Fernzugang über einen performanten DSL-Zugang) von zu Hause zu gewährleisten. Reaktionszeit: Es wird vereinbart, dass ein Telefonanruf sofort angenommen werden muss. Anwesenheit während der Rufbereitschaft: Die Anwesenheit vor Ort ist nur in Situationen notwendig, die nicht über einen Fernwartungszugang gelöst werden können. Rufbereitschaft für Auszubildende Auszubildende nehmen an der Rufbereitschaft ab dem zweiten Ausbildungsjahr teil, sofern der Ausbilder keine Einwände hat. Zitieren
Griller Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 Ich würde vermuten, dass sowas in einer Extra-Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Da man zu so einer Unterschrift nicht verpflichtet ist und als Azubi quasi eh unkündbar ist, sehe ich da für dich kein Problem. Als AN würde ich eine solche Regelung aber auch nicht annehmen. Da kann man sich ja niemals Freizeit legen. JimTheLion, Bitschnipser, Albi und 2 Weitere reagierten darauf 4 1 Zitieren
charmanta Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 als Erwachsener ist das erlaubt ... und die Details darfst Du selbst aushandeln Anruf sofort Annehmen ? Bedeutet dass Du zuhause gebunden bist. Sofern immer nur eine einzelne Person "in Bereitschaft" ist kann das sehr anstrengend sein ( spreche aus langjähriger Erfahrung ) und sollte spürbar entlohnt werden. So ein Hunni pro Wochenende Bereitschaft darfs gerne sein finde ich Albi und A1exR reagierten darauf 1 1 Zitieren
A1exR Geschrieben 4. Februar 2020 Autor Geschrieben 4. Februar 2020 vor 1 Minute schrieb charmanta: als Erwachsener ist das erlaubt ... und die Details darfst Du selbst aushandeln Anruf sofort Annehmen ? Bedeutet dass Du zuhause gebunden bist. Sofern immer nur eine einzelne Person "in Bereitschaft" ist kann das sehr anstrengend sein ( spreche aus langjähriger Erfahrung ) und sollte spürbar entlohnt werden. So ein Hunni pro Wochenende Bereitschaft darfs gerne sein finde ich Ja, den Anruf sofort Annehmen. (Reden sich raus mit: Bla bla bla ist ja nen Handy, kannst du ja aufnehmen und dann wieder zurückrufen) 1 Person pro Woche Das Problem ist halt, dass ich keine lust dazu habe (muss man ehrlich gestehen) dazu Azubi bin und sowieso schon viel mehr mache als erlaubt und die dann auch noch erwarten meine ganze Freizeit dafür zu opfern. Zitieren
OkiDoki Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 Einfach nicht unterschreiben, wenn es dir nicht gefällt A1exR und Albi reagierten darauf 1 1 Zitieren
charmanta Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 Versuch mal zu handeln. Vier Stunden Azubisalär sind doch für die Tonne ... wenn Du pro Bereitschaftstag irgenwas zwischen nem Fuffi und nem Hunni bekommst machts auf einmal Spass 😏 Albi reagierte darauf 1 Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 Wenn ich mir die angegebene Pauschale ansehe, wird er da kaum Spielraum fürs verhandeln haben. Zitieren
charmanta Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 naja aber für 3x 6,- Euro zuhause festgekettet zu sein würde mir auch keinen Spass machen. Legt man ein Angestelltensalär zu Grunde siehts anders aus Zitieren
Bitschnipser Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 Sich für 18€ sein Wochenende versauen lassen zu müssen ist schon fast kriminell A1exR reagierte darauf 1 Zitieren
charmanta Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 Ne, das nennt man Ehrenamt 😎 A1exR und Albi reagierten darauf 2 Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 (bearbeitet) Der letzte Absatz ist einfah nur.... Was steht in deinem Ausbildungsvertrag, dass angenommen wird, dass du sowas nicht mal annehmen musst?? Bearbeitet 4. Februar 2020 von KeeperOfCoffee Zitieren
charmanta Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 vor 48 Minuten schrieb A1exR: Rufbereitschaft für Auszubildende Auszubildende nehmen an der Rufbereitschaft ab dem zweiten Ausbildungsjahr teil, sofern der Ausbilder keine Einwände hat. das hier ist der betreffende Absatz. Für einen Minderjährigen wäre der gar nicht ok ... ich vermute, hier möchte ein Abteilungsleiter ohne Rechtskenntniss "Ordre Mufti" erteilen ... Albi und A1exR reagierten darauf 2 Zitieren
allesweg Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 vor 52 Minuten schrieb A1exR: Pauschale in Höhe von ca. 70,- €, Dann wäre ich pauschal dazu bereit, die Rufbereitschaft ca. zu übernehmen. Albi, A1exR und JimTheLion reagierten darauf 2 1 Zitieren
Memento Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 vor 48 Minuten schrieb A1exR: Auszubildende nehmen an der Rufbereitschaft ab dem zweiten Ausbildungsjahr teil, sofern der Ausbilder keine Einwände hat. Ich weiss ja nicht, aber mir stellt sich die Frage: WARUM hat dein Ausbilder keinen Einwand? Wann sollst du dich erholen oder für Schule/Klausuren lernen, wenn ständig das Handy über deinem Kopf kreist? Lass mich raten, es sind mehr Azubis in der Rufbereitschaft, als Angestellte? 🙂 Ich sehe nicht, wo eine Rufbereitschaft förderlich oder gar notwendig für eine Ausbildung ist. Wenn dein Ausbildungsvertrag nichts zu dem Thema beinhaltet, würde ich den "Wisch" nicht unterschreiben. Falls er das doch beinhaltet, mal einen fachkundigen (Anwalt?) drüberschauen lassen, ob das überhaupt rechtens ist. A1exR reagierte darauf 1 Zitieren
allesweg Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 vor 6 Minuten schrieb Memento: WARUM hat dein Ausbilder keinen Einwand? Wenn ein Azubi Rufbereitschaft hat, hat er schon keine? Außerdem ist die Truppe dann näher am Kosten-Ziel und der am Gruppenziel hängende Bonusteil ist erreichbarer? A1exR reagierte darauf 1 Zitieren
A1exR Geschrieben 4. Februar 2020 Autor Geschrieben 4. Februar 2020 vor 44 Minuten schrieb charmanta: Versuch mal zu handeln. Vier Stunden Azubisalär sind doch für die Tonne ... wenn Du pro Bereitschaftstag irgenwas zwischen nem Fuffi und nem Hunni bekommst machts auf einmal Spass 😏 das wäre was... Da geht kein Handeln mehr. Zitieren
A1exR Geschrieben 4. Februar 2020 Autor Geschrieben 4. Februar 2020 vor 31 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Der letzte Absatz ist einfah nur.... Was steht in deinem Ausbildungsvertrag, dass angenommen wird, dass du sowas nicht mal annehmen musst?? Da steht nichts drin bzgl. Dienst jeglicher Art. Zitieren
A1exR Geschrieben 4. Februar 2020 Autor Geschrieben 4. Februar 2020 vor 32 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Der letzte Absatz ist einfah nur.... Was steht in deinem Ausbildungsvertrag, dass angenommen wird, dass du sowas nicht mal annehmen musst?? 3 Azubis wovon nur 2 Dienst machen können. 5 Festangestellte. Zitieren
Systemlord Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 Ich würde einfach mal ganz freundlich fragen, wie die sich das mit der Berufsschule bzw. der Abschlussprüfung vorstellen, wenn Du dank der Rufbereitschaft kaum Zeit hast, Dich in Ruhe vorzubereiten. Reminder: Nach der Ausbildung gibt es 2 Aschlüsse: Den der Berufsschule und den der IHK/HWK ;-) A1exR reagierte darauf 1 Zitieren
Albi Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 (bearbeitet) Selten so gelacht wie bei dem "Angebot", ganz klares "schiebts euch sonst wo hin" würde da von mir kommen, wenn die da nicht ordentlich drauf legen. Bearbeitet 4. Februar 2020 von Albi A1exR reagierte darauf 1 Zitieren
A1exR Geschrieben 4. Februar 2020 Autor Geschrieben 4. Februar 2020 vor 6 Minuten schrieb Systemlord: Reminder: Nach der Ausbildung gibt es 2 Aschlüsse: Den der Berufsschule und den der IHK/HWK 😉 Ich verstehe nicht genau was du mir damit sagen willst Zitieren
A1exR Geschrieben 4. Februar 2020 Autor Geschrieben 4. Februar 2020 vor 1 Minute schrieb Albi: Selten so gelacht wie bei dem "Angebot", ganz klares "schiebts euch sonst wo hin" würde da von mir kommen, wenn die da nicht ordentlich drauf legen. Ohja hab ich mir auch gedacht... es ist ja kein "Angebot" sondern eine Vorlage wie wir arbeiten müssen. Werden nach TVöD bezahlt usw. Das wurde mit uns ja auch nicht besprochen, sondern einfach beschlossen. Ab kommenden Montag soll das gelten. Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 vor 2 Minuten schrieb A1exR: Ich verstehe nicht genau was du mir damit sagen willst Ich denke, damit ist gemeint, dass du auch ein Abgangszeugnis bekommen wirst und nicht nur die Noten deine Abschlussprüfung, die ja nur von kurzer Dauer ist. Heißt, du bräuchtest jetzt schon genug Zeit zum lernen und nicht erst am Ende der Ausbildung, wenn die AP naht.. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 4. Februar 2020 Geschrieben 4. Februar 2020 vor 1 Minute schrieb A1exR: Ab kommenden Montag soll das gelten. Dann habt ihr ja noch ein paar Tage Zeit, um mal eure MAV (Betriebsrat o.ä.) darauf aufmerksam zu machen und entsprechend euch zu wehren. A1exR und JimTheLion reagierten darauf 1 1 Zitieren
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