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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Dann habt ihr ja noch ein paar Tage Zeit, um mal eure MAV (Betriebsrat o.ä.) darauf aufmerksam zu machen und entsprechend euch zu wehren.

 

Ja den haben wir auch schon bescheid gegeben.

Geschrieben

Abgesehen davon, dass ich allgemein eine Rufbereitschaft ablehne, was steht zu diesem Thema in deinem Arbeitsvertrag (wahrscheinlich nichts) und was steht im anzuwendenden Tarifvertrag (hier lohnt ein Blick, gerade bei KKH).

Wenn beides nichts dazu sagt, dann ist man erst mal nicht dazu verpflichtet RB zu leisten. Sprich das Angebot vom AG muss so attraktiv sein, dass man es sich überlegt.

Reaktionszeit "sofort" (ans Telefon), wie will man so was leisten?  Essen das man gerade im Mund hat ausspucken? Was wenn man gerade auf dem Pott sitzt? Innerhalb welcher Zeit soll man einsatzfähig sein? Je nachdem was hier für eine Vorgabe gemacht wird ist eine RB nicht möglich.

Zitat

Beschäftigte können während der Rufbereitschaft ihren Aufenthaltsort (bedingt) selbst wählen. Sie müssen aber den möglichen Arbeitsort in angemessener Zeit erreichen können. Ist die zeitliche Vorgabe durch den Arbeitgeber dafür zu eng, muss dieser den Bereitschaftsdienst wählen (siehe unten), der in der Regel besser vergütet wird.

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~was-ist-rufbereitschaft-was-bereitschaftsdienst~

Wenn jetzt innerhalb von ~10 Minuten Arbeitsfähigkeit erwartet wird, ist das m.E. ein Bereitschaftsdienst, da der AG vorschreibt, das man sehr schnell die Arbeit aufnimmt.

Frage an die Ausbilder, in wie fern dient die RB in dem Fall dem Ausbildungszweck (§14 BBiG), vor allem wenn kein Ausbilder da ist?

Geschrieben

@A1exR wenn in einer Anordnung “ca.“ drin steht, entwertet sie das mangels Verbindlichkeit in meinen Augen völlig.

Dazu noch “wenn der Ausbilder keine Einwände hat“ - ach, die Verantwortung auf den abwälzen?

Was ist mit Ruhezeiten?

Geschrieben

Rufbereitschaft von Azubis NIE allein und NUR wenn sie dem Ausbildungszweck dient:

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=93413

 

Übrigens scheint es auch eine Rolle zu spielen, wie die Furbereitschaft geregelt ist :

https://rickert.net/blog/gegenwaertige-rechtliche-bewertung-der-rufbereitschaft/

 

Wenn du während der Rufbereitschaft nämlich innerhalb von (beispielsweise 15 Minuten) am Arbeitsplatz sein musst, dann nimmt dein Arbeitgeber erheblichen Einfluss auf deinen möglichen Aufenthaltsort und damit wird Rufbereitschaft zur Arbeitsbereitschaft und damit zur Arbeitszeit.

Sprich wenn du nur ans Handy gehen musst von mir aus von Tahiti aus, dann passt es grundsätzlich. Wenn du aber sofort antanzen musst innerhalb einer vorgegebenen Zeit, dann muss ganz anders vergütet werden

 

Übrigens: Bester Hinweis meiner Meinung nach kam sowieso direkt von @Listener

 

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb charmanta:

bei Erwachsenen kein grosses Problem ;)

Nein. Die 11 Stunden Ruhezeit sind einzuhalten, ausser ein Tarifvertrag oder eine BV aufgrund eines TV regelt etwas anderes.

Nur leitende Angestellte sind von den Regelungen des ArbZG ausgenommen.

Strittig kann nur werden, dass es sich bei dem AG um ein Krankenhaus handelt. Hier kann es zu Kürzungen der Ruhezeit kommen. Allerdings kann man sich dann sicherlich darüber streiten, ob das nur für das Pflegepersonal gilt oder auch für das Verwaltungspersonal (und darunter fällt IT).

Geschrieben

Ich frag mich immer noch, was genau passiert, wenn der Azubi in seiner RB Einsatzzeiten hat und das Problem verschlimmbessert weil er es nicht besser weiß...

Nicht auszudenken wenn er, natürlich ganz aus versehen, irgendwas so richtig falsch macht, was ggf. sogar den Datenschutzi auf den Plan ruft.

  • Azubi ist fein raus, der kann so ziemlich jeden Bock schießen ohne dass man ihm ans Bein pinkeln kann.
  • Ausbilder hängt erst mal, weil Azubi alleine war und er ja "hätte wissen müssen dass der das nicht alleine kann" (sagt der Chef)
  • Chef schiebt den schwarzen Peter komplett zum Ausbilder
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb A1exR:

Reaktionszeit:

 

Es wird vereinbart, dass ein Telefonanruf sofort angenommen werden muss.

Also muss ich mit Handy in der Hand da sitzen. 

Wer zahlt die Anfahrt? Wer entscheidet, ob sie doch nicht nötig war?

7 Leute, sprich man ist spätestens jeden 2. Monat dran und hat eine ganze Woche keine Freizeit. 8-20 Uhr, 12 h für den Chef. 6 Tage die Woche.

Noch nicht einmal als Angestellter würde ich mich auf das einlassen.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb allesweg:

7 Leute, sprich man ist spätestens jeden 2. Monat dran und hat eine ganze Woche keine Freizeit. 8-20 Uhr, 12 h für den Chef. 6 Tage die Woche.

Eher noch öfter wegen Krankheit (was passiert eigentlich wenn der, der am WE RB machen sollte Freitag mittag flach liegt?), Urlaub, tauschen wegen privaten Terminen...

Was genau ist eigentlich ausgefallen, und warum? Kann man nicht erst einmal die Ausfallsicherheit erhöhen und gucken dass es nicht mehr passiert, anstatt direkt die komplette IT zu verärgern? Es gibt immer mal wieder diese 1:1.000.000 Ausfälle die halt passieren, kann man nix machen...

Der Rest lässt sich mit Geld recht gut einnorden, vor allem wenn das System so wichtig ist...

Geschrieben

Naja, bei Azubis muss ja prinzipiell immer ein Festangestellter (idealerweise der Ausbilder) anwesend sein, womit man eigentlich 2 Personen einschränkt wenn man einen Azubi zur Rufbereitschaft "verdonnert". Das war meine Intention.

Geschrieben

Ich habe meine Ausbildung 2005-2008 auch in einem Krankenhaus gemacht. Die Festangestellten hatten dort auch eine vereinbarte Rufbereitschaft, die Auszubildenden waren davon aber grundsätzlich ausgenommen.

Ich würde das als Azubi auch nicht machen, außer es wird mit viel Schmerzensgeld vergütet.

Geschrieben

Also ich hatte schon öfters Bereitschaftsdienste (auch am WE und nachts), aber da wurde halt meist erwartet, dass man dann innerhalb 30-60 Minuten sich um das Problem kümmert - erst einmal per Remote und falls es darüber nicht zu lösen ist, und es wichtige Systeme betraf, dann auch vor Ort fahren.
Bei meiner aktuellen Beschäftigung war es sogar so, dass man bei der Bereitschaft nur Handy am Mann haben musste, man also auch z.B. mal weg fahren konnte übers WE und man dann halt schauen musste, dass man arbeitsfähig ist - eine Zeit wurde nicht angegeben. Es wurde auch nichts gesagt, dass ein Kollege mal 3 Stunden dafür gebraucht hat.
Wenn innerhalb 15 Minuten erwartet wird, dass der Rufbereitschaft habende arbeitsfähig ist und sich darum kümmert, ist das in meinen Augen keine Rufbereitschaft mehr, sondern ein Bereitschaftsdienst.

Was man natürlich auch nicht außer acht lassen darf: Wie oft kommt es denn im Schnitt vor, dass man in der Bereitschaft angerufen wird und wie viele davon sind unnötige / Fehlalarme?
Bei der einen Firma bin ich innerhalb von knapp 2 Jahren vielleicht 3 oder 4 mal angerufen worden und einmal musste ich dann raus wegen Stromausfall. Bei der aktuellen Firma hatte ich bisher keinen einzigen Einsatz / Anruf innerhalb ca. 1 Jahr.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Crash2001:

Was man natürlich auch nicht außer acht lassen darf: Wie oft kommt es denn im Schnitt vor, dass man in der Bereitschaft angerufen wird und wie viele davon sind unnötige / Fehlalarme?
Bei der einen Firma bin ich innerhalb von knapp 2 Jahren vielleicht 3 oder 4 mal angerufen worden und einmal musste ich dann raus wegen Stromausfall. Bei der aktuellen Firma hatte ich bisher keinen einzigen Einsatz / Anruf innerhalb ca. 1 Jahr.

Das Problem ist trotzdem, dass wenn erwartet wird relativ zeitnah einsatzfähig zu sein man relativ wenig machen kann. In dem Fall hier mit "sofort" ans Handy gehen bedeutet das auf jeden Fall, dass man relativ wenig Aktivitäten nebenher machen kann. Klar, daheim Sofa/Rechner geht, aber schon Rasen mähen ist bei "sofort" nicht drin, kein Kino, kein Schwimmbad, kein Tanzkurs, kein Sport... Also eine Woche lang 12h/Tag für den AG für quasi nix.

Selbst wenn im Schnitt nur 1x im Jahr ein Anruf kommt, ohne Kristallkugel muss man "immer" Gewehr bei Fuß stehen, da hilft ein "du kannst ja wenn nix los ist trotzdem..." nicht viel.

Geschrieben

Es ist wirklich unglaublich jungs... Anstatt der 70 Euro nur noch 50 Euro und anstatt der "Überstunden" in der Woche keine überstunden mehr. Zum Glück im AVR Vertrag geschaut und gesehen, dass es nicht erlaubt ist als Azubi Rufdienst zu machen. Meine anderen Kollegen sind auf Stepstone angewiesen... :D

Geschrieben

Ich musste jetzt die letzten zwei Jahr auch Bereitschaft machen... das war aber immer "nur" von Freitags (Anwesenheit vor Ort) 08-17 Uhr und Samstags & Sonntags von 10-13 Uhr. Das dritte Jahr ist jetzt fast um... Ich würde halt den Dienst nur aus Nettigkeit zu meinen Kollegen machen.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb A1exR:

Es ist wirklich unglaublich jungs... Anstatt der 70 Euro nur noch 50 Euro und anstatt der "Überstunden" in der Woche keine überstunden mehr. Zum Glück im AVR Vertrag geschaut und gesehen, dass es nicht erlaubt ist als Azubi Rufdienst zu machen. Meine anderen Kollegen sind auf Stepstone angewiesen... :D

wtf xD das ist jetzt aber echt dreist... Glück gehabt.

vor 48 Minuten schrieb A1exR:

Ich musste jetzt die letzten zwei Jahr auch Bereitschaft machen...

Dreist

vor 48 Minuten schrieb A1exR:

das war aber immer "nur" von Freitags (Anwesenheit vor Ort) 08-17 Uhr

Das würde ich mir ja noch eingehen lassen, das ist ja nix anderes als eine Kernzeit und normaler Arbeitstag der als "Bereitschaft" verkauft wird.

vor 48 Minuten schrieb A1exR:

und Samstags & Sonntags von 10-13 Uhr. 

aber das hier geht ja mal gar nicht als Azubi und ohne gesonderte Entlohnung.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb A1exR:

Zum Glück im AVR Vertrag geschaut und gesehen, dass es nicht erlaubt ist als Azubi Rufdienst zu machen.

Na also, ab sofort macht kein Azubi mehr irgendeine Form des Rufdienstes (ihr dürft ja nicht) *pfeif*.

Sollen sich die Festangestellten mit dem Chef rumschlagen (oder er mit ihnen). Klingt erst mal ar*chig, ist es aber gestichelt nicht, wenn dem Chef aufgeht, dass er ggf zu wenig Leute hat um das durchzuziehen, mitmachen wird er die RB sicher weniger :)

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Maniska:

Na also, ab sofort macht kein Azubi mehr irgendeine Form des Rufdienstes (ihr dürft ja nicht) *pfeif*.

Sollen sich die Festangestellten mit dem Chef rumschlagen (oder er mit ihnen). Klingt erst mal ar*chig, ist es aber gestichelt nicht, wenn dem Chef aufgeht, dass er ggf zu wenig Leute hat um das durchzuziehen, mitmachen wird er die RB sicher weniger :)

Sehe ich genauso! Aber ich sehe nicht ein das für die Konditionen zu machen... Meine Kollegen haben trotzdem am Montag ein gespräch mit der MAV weil der Antrag ja noch genehmigt werden muss.

Geschrieben

Welcher Antrag worauf muss von wem genehmigt werden?

Wenn der AVR für deinen Ausbildungsbetrieb gilt, seid ihr Azubis raus und der Chef hat sich mit dem Angebot/der Anordnung/E-Mail in die Nesseln gesetzt.

 

Wie lange musst du noch durchhalten bis zur Prüfung? Wie weit bist du im Bewerbungsprozess bei anderen Firmen?

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Maniska:

[...]Selbst wenn im Schnitt nur 1x im Jahr ein Anruf kommt, ohne Kristallkugel muss man "immer" Gewehr bei Fuß stehen, da hilft ein "du kannst ja wenn nix los ist trotzdem..." nicht viel.

Das ist schon klar - war aber auch nicht nur auf diesen Fall bezogen, sondern eine generelle Aussage. Also bitte nicht mir die Worte im Mund umzudrehen versuchen, wie du das so gerne versuchst.
In meinem Fall hatte ich z.B. problemlos 1h Zeit, bis ich arbeitsfähig sein musste und da ist schon einiges mehr möglich zu machen - nur Handy musste ich halt ständig bei mir führen - und das geht auch beim Rasen mähen.

Es ist halt immer die Frage, was erwartet wird. Wird nur die Rufannahme erwartet und dass man sich dann drum kümmert, wird erwartet, dass man innerhalb Zeit x das Problem löst oder zumindest dran ist, oder dass man nach Zeit x vor Ort ist?

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