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Geschrieben

So leute weiter gehts mit dem spannenden Thema.

Nachdem Gespräch mit der MAV hat sich folgendes ergeben:

1. Antrag liegt noch bei der MAV und muss bestätigt werden.

2. Den Dienst darf der Arbeitgeber so ankündigen wie er will (Da das in der AVR steht).

3. Von den Mitarbeitern aus unserer Abteilung (8 Leute, davon 3 Azubis, 2 Feste beim Krankenhaus angestellt, Leiter und 2 Gesellen (aus anderen Betrieb und Quereinsteiger) im Verwaltungs / Service Unternehmen angestellt (also nicht richtig beim KH) dürfen nur zwei Leute Dienst machen (Die im Krankenhaus angestellt sind)

4. Neuverhandlung mit Krankenhaus Leiter, Abteilungsleiter, MAV und IT Mitarbeiter

5. Azubis können sich aussuchen, ob Dienst oder nicht.

Geschrieben
Am 7.2.2020 um 06:41 schrieb allesweg:

Welcher Antrag worauf muss von wem genehmigt werden?

Wenn der AVR für deinen Ausbildungsbetrieb gilt, seid ihr Azubis raus und der Chef hat sich mit dem Angebot/der Anordnung/E-Mail in die Nesseln gesetzt.

 

Wie lange musst du noch durchhalten bis zur Prüfung? Wie weit bist du im Bewerbungsprozess bei anderen Firmen?

Prüfung habe ich jetzt im Sommer. Eine andere Stelle habe ich auch schon in aussicht.

Geschrieben

Mal davon ab, dass Du dafür keinerlei wirkliche Entschädigung bekommst, wenn Du am Wochenende arbeitest: Rufbereitschaft heißt ja nicht irgendeine typische Ticketbearbeitung, weil MA xy nicht drucken kann. Sondern es geht hier ja um unaufschiebbare Notfälle, wo kritische Systeme laufen müssen und es nicht reicht, auf den Folgetag oder den ersten Werktag zu warten, zu dem alle Kolleg*innen vor Ort sind und das Problem lösen könnten.

Azubis dürfen eigentlich bis Ausbildungsende nicht alleine an kritischen, produktiven System arbeiten. Tun sie es doch, liegt die Verantwortung für evtl. Schäden beim Ausbilder, bzw. beim ausbildenden Betrieb.

Kurz: Eigentlich ist es für einen Betrieb unverantwortlich, nicht fertig ausgebildete Kräfte in Notfällen einzusetzen.

Ich würde auf Grund der Bezahlung und Co. ohnehin als Azubine "nein" sagen.

Geschrieben

Moin! Natürlich hat die ganz Sache noch kein Ende... Unser Krankenhausleiter hat beschlossen, dass wir Azubis trotzdem Dienst machen müssen. Jetzt stellt sich die Frage was man noch machen soll... Wir werden nach AVR Anlage 7E Bezahlt und das sind auch unsere Rechte. 

Das konnte ich darüber im Internet finden:

§ 6 Arbeitszeit

(1) Für Auszubildende richtet sich die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit nach der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß Anlage 5 zu den AVR.

(2) 1Für Auszubildende finden die Anlagen 6 und 6a zu den AVR sinngemäß Anwendung. 2Für Auszubildende wird für die Barabgeltung der Bereitschaftsdienste, Überstunden und Zeitzuschläge die Vergütungsgruppe zugrunde gelegt, die für die Angehörigen des Berufes, für den der Lehrling oder Anlernling ausgebildet wird, als Eingangsgruppe festgelegt ist. 3Sie erhalten für Bereitschaftsdienste, Überstunden und die Zeitzuschläge (mit Ausnahme der Zeitzuschläge für die Arbeit an Samstagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:.00 Uhr und während der Nacht) 50 v.H. der für die Mitarbeiter der jeweiligen Vergütungsgruppe maßgebenden Beträge gezahlt.

4Die Zeitzuschläge für die Arbeit an Samstagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr und während der Nacht werden jedoch in voller Höhe gezahlt.

Anmerkung zu Absatz 1:

Bei der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen sind für Jugendliche die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

Leider verstehe ich den Teil aber nicht so ganz... Vielleicht kann mir den ja jemand ins "normale" Deutsch umsetzen.

 

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb A1exR:

Unser Krankenhausleiter hat beschlossen, dass wir Azubis trotzdem Dienst machen müssen.

Schön wenn er das Beschließt, solange du nix unterschreibst, kann er da viel beschließen und als Azubi bist du relativ sicher. Dort bleiben würde ich nach der Ausbildung eh nicht wenn du schon weißt was dich für ein Mist Deal erwartet danach mit der Rufbereitschaft.

Geschrieben

Das, was der Absatz 2 von dem von dir zitiertem Text sagt, bedeutet, das die Azubis, wenn sie Bereitschaft leisten, so bezahlt werden müssen wie ein Facharbeiter des angestrebten Ausbildungsberufs. Das heißt, wenn deine Facharbeiter Kollegen 20€/h bekommen, bekommst du das für Bereitschaftseinsätze auch. Oder solltest wohl eher.... Gilt übrigens auch für von dir geleistete Überstunden ;) 

Geschrieben
Am 6.2.2020 um 12:38 schrieb A1exR:

Zum Glück im AVR Vertrag geschaut und gesehen, dass es nicht erlaubt ist als Azubi Rufdienst zu machen.

Was wurde daraus? Gilt das jetzt doch nicht?

Geschrieben
Am 20.2.2020 um 13:10 schrieb allesweg:

Was wurde daraus? Gilt das jetzt doch nicht?

Nein, die haben das anders "gelöst". Angeblich sei immer ein anderer Kollege erreichbar.

Geschrieben

Von den beiden die "müssen"?

Afaik ist es arbeitsrechtlich nicht haltbar eine RB mit nur 2 Teilnehmern zu fahren, abgesehen davon dass es schlichtweg nicht möglich ist (Urlaub/krank).

Also bei nur 2 Leuten.. ich glaube ich würde spontan Grippe bekommen, und unglücklicherweise den Kollegen gleich mit anstecken. Dauert dann halt leider 2 Wochen bis beide wieder fit. *unschludigguck* Kann passieren, muss der Chef mit einplanen :neinal:

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