Laz Zera Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 Hallo zusammen, ich werde nach der Abschlussprüfung mein Ausbildungsbetrieb verlassen. Nun stehen mir aber in diesem Jahr noch 27 Urlaubstage zu (3 weitere sind bereits verplant) und ich weiß ehrlich nicht, wann ich die abfeiern soll. Verlängerte Wochenenden gehen nicht, da wir Mo & Fr Beruffschule haben und Schulferien liegen alle so, dass es in der Hinsicht auf Prüfungsvorbereitung richtig dumm wäre, da frei zu nehmen. Eigentlich würde ich am allerliebsten den Urlaub direkt im Anschluss an die Mündliche machen (sprich, Ende Juli/Anfang August) und das neue Arbeitsverhältnis ab dem 01.09. antreten. Dass das so eher nicht klappen wird, ist mir durchaus bewusst. Nun zu meiner Frage: wie kriege ich meinen Urlaub am geschicktesten weg? Zum neuen AG mitnehmen (falls dieser zustimmt)? Resturlaub auszahlen lassen und damit den August überbrücken? Alles nach den Schriftlichen Prüfungen abfeiern? Ich stehe ehrlich gesagt etwas auf dem Schlauch. Die Suchfunktion habe ich benutzt und Tante Google ebenfalls bereits zum Rate gezogen. Hat nur leider nicht viel gebracht, deshalb hoffe ich auf eure Erfahrungen/Meinungen. Vielen lieben Dank im Voraus! :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 Bei mir wurde ein befristeter Vertrag gemacht (habe schon alles bestanden). Anschließend habe ich bis zum Monatsende (ca 2 Wochen) Urlaub gemacht ... der Rest wurde anteilig ausgezahlt (normales Gehalt natürlich). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
treffnix Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 Hallo @Laz Zera, bitte bedenke, das du den Urlaubsanspruch vermutlich nur anteilig hast. Bei Kündigung nach dem 30.06. steht dir nur der Mindesturlaubanspruch zu, also 20 Tage bei einer 5 Tage Woche. Alles darüber hinaus hängt von deinem Vertrag ab. Desweiteren endet nach Erhalt der Prüfungsergebnisse das Ausbildungsverhätniss sowieso, danach musst und also keinen Urlaub nehmen, auch wenn ein anderes Datum im Vertrag steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 vor 1 Minute schrieb treffnix: danach musst und also keinen Urlaub nehmen Dennoch muss der AG mindestens den Mindesturlaub gewähren. Ansonsten wird dieser ausgezahlt. Da die Prüfung bestanden ist orientiert sich die Auszahlung an einem vollen Angestelltengehalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Laz Zera Geschrieben 5. Februar 2020 Autor Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 @treffnix ja, das weiß ich. Die 10 Tage zu "verlieren", den Rest aber so zu verplanen, wie es mir passt, ist mir dennoch lieber, als sinnlos zuhause rumzusitzen nur um den Urlaub wegzukriegen. Dass ich nach der mündlichen keinen Urlaub "nehmen" kann, weil ich dann nicht mehr eingestellt bin, weiß ich auch. Deshalb habe ich von Urlaub "machen" gesprochen @KeeperOfCoffee der aktueller AG wird sich vermutlich nicht darüber freuen und mich eher dazu bringen, das noch vor dem Ende des Ausbildungsverhältnisses zum "Azubipreis" abzufeiern, kann das sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 vor 2 Minuten schrieb Laz Zera: nicht darüber freuen und mich eher dazu bringen Natürlich kann er dir zuvor noch sagen, dass du den Urlaub nehmen sollst. Wenn er es bis zur mündl. Prüfung vermasselt ist er selber Schuld. Sobald du die mündliche hast und eine Auszahlung die einzige Option ist, dann geht kein Azubipreis mehr, da du per se einfach kein Azubi mehr bist. Auch kommt es darauf an, ob dein Ausbildungsverhältnis nach dem 30. Juni endet. Nur dann hast du Anspruch auf den vollen vertraglichen Urlaub. Zuvor hast du nur den Mindestanspruch. Wie viel Urlaub dir wirklich zusteht, je nach Datum, kannst du hier ausrechnen => https://secure.entrisys.de/IHK/ Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Laz Zera Geschrieben 5. Februar 2020 Autor Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 @KeeperOfCoffee, dass mein AV nicht nach dem 30.6. endet ist schon ziemlich unwahrscheinlich – der von der IHK festgelegte Zeitraum für die mdl. Prüfungen ist vom 29.6 bis 29.7. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-OMA Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 (bearbeitet) Bist du Dir sicher das Dir 30 Tage Urlaub zustehen? Ist doch sicher der Urlaub für das ganze Jahr, also bekommst Du den Urlaub nur Anteilig, nach bestehen der Prüfung und das ist eigentlich (so war es bei mir nach der Präsentation mit Fachgespräch, es gab einen Zettel auf dem Bestanden angekreuzt war) nach der letzten Prüfung. Bearbeitet 5. Februar 2020 von IT-OMA Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 vor 2 Minuten schrieb IT-OMA: doch sicher der Urlaub für das ganze Jahr, also bekommst Du den Urlaub nur Anteilig Falsch, nach dem 30. Juni steht einem der volle Urlaubsanspruch zu (wenn man den von Jahresanfang gearbeitet hat). Griller reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb IT-OMA: Bist du Dir sicher das Dir 30 Tage Urlaub zustehen? Ist doch sicher der Urlaub für das ganze Jahr, also bekommst Du den Urlaub nur Anteilig, nach bestehen der Prüfung Nein! Es ist so, dass dir der volle gesetzliche Mindesturlaub zusteht, sofern das Arbeitsverhältnis nach dem 30.6. endet und man bereits zum 1.1. eingestellt war. D.h. also man hat in jedem Fall Anspruch auf 20 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage Woche). Was darüber hinaus gewährt wird, kommt auf den Vertrag an. (siehe auch hier) @KeeperOfCoffee Jein. Man hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, nicht aber automatisch auf den vollen vertraglichen Jahresurlaub. Bearbeitet 5. Februar 2020 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 (bearbeitet) @Rienne https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/fachkraefte-und-ausbildung/ausbildung/waehrend-der-ausbildung/urlaubsanspruch-von-auszubildenden-688582 Nur wenn eine Reduzierung vertraglich geregelt ist. Wenn dann haben die das ziemlich blöd beschrieben auf der Seite. Jedenfalls min 20 Tage Anspruch bestehen. Bearbeitet 5. Februar 2020 von KeeperOfCoffee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Laz Zera Geschrieben 5. Februar 2020 Autor Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 vor 3 Stunden schrieb KeeperOfCoffee: Bei mir wurde ein befristeter Vertrag gemacht (habe schon alles bestanden). Anschließend habe ich bis zum Monatsende (ca 2 Wochen) Urlaub gemacht ... der Rest wurde anteilig ausgezahlt (normales Gehalt natürlich). Wurde der Vertrag denn beim selben AG gemacht oder bei einem anderen? vor 8 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Nur wenn eine Reduzierung vertraglich geregelt ist. Da ist das pro rata temporis gemeint, richtig? Ich muss mal in meinem Vertrag nachsehen, ob da was dazu drinn steht.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 @KeeperOfCoffee das ist dort wirklich etwas merkwürdig beschrieben und stimmt so auch nicht. Als Grundlage dient ein Gerichtsurteil und dort ist nur vom Mindesturlaub die Rede. Hier kann man es auch noch einmal nachlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 5. Februar 2020 Teilen Geschrieben 5. Februar 2020 vor 28 Minuten schrieb Laz Zera: Wurde der Vertrag denn beim selben AG gemacht oder bei einem anderen? Ich weiß es nicht mehr ganz genau. Ich hatte jede Menge Resturlaub (bestimmt 30 Tage...ich nimm immer zu viel mit ins nächste Jahr). Also habe ich einen Teil nehmen können und der Rest wurde ausgezahlt. Mir wurde ein befristeter Vertrag für den Urlaub gegeben und der Rest wurde zum üblichen Gehalt ausgezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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