mir liegt hier ein brisantes Thema auf dem Tisch.
Der Geschäftsführer ist auf mich zugekommen und hat mich beauftragt, den Internetverkehr unseres Betriebsrats auszuwerten.
Er hat den Verdacht, dass hier über das Normalmaß hinaus im Internet gesurft wird.
Nach meiner Auffassung eher eine Schikane, sehr schwieriges Verhältnis, aber gut.
Es gibt im Unternehmen keinerlei Richtlinien / BV oder Ähnliches, die dies gestatten würden.
Entsteht dieses Begehren bei einem "normalen" Arbeitnehmer. so würde ich immer über den Betriebsrat / Datenschutzbeauftragten gehen.
Doch die Situation hier ist ja eine andere, weil der Betriebsrat selbst betroffen ist.
Frage
Gast Christian
Werte Kollegen,
mir liegt hier ein brisantes Thema auf dem Tisch.
Der Geschäftsführer ist auf mich zugekommen und hat mich beauftragt, den Internetverkehr unseres Betriebsrats auszuwerten.
Er hat den Verdacht, dass hier über das Normalmaß hinaus im Internet gesurft wird.
Nach meiner Auffassung eher eine Schikane, sehr schwieriges Verhältnis, aber gut.
Es gibt im Unternehmen keinerlei Richtlinien / BV oder Ähnliches, die dies gestatten würden.
Entsteht dieses Begehren bei einem "normalen" Arbeitnehmer. so würde ich immer über den Betriebsrat / Datenschutzbeauftragten gehen.
Doch die Situation hier ist ja eine andere, weil der Betriebsrat selbst betroffen ist.
Wie gehe ich mit sowas am Besten um?
Ich danke Euch für Euer Feedback,
Gruß,
Christian
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen
8 Antworten auf diese Frage
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.