mtn Geschrieben 14. Februar 2020 Teilen Geschrieben 14. Februar 2020 Moin, ich möchte eine App ohne Monetasierung veröffentlichen Ist eigentlich mehr nebenher entstanden, aber so gut geworden das man sie auf die Menschheit loslassen kann. Source kann man sich bei Github angucken. Brauch ich jetzt ein Gewerbe? Verdiene ja nix damit. Obwohl, vielleicht bau ich einen PayPal-Button für Bier-Spenden ein ;) Dank und Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 14. Februar 2020 Teilen Geschrieben 14. Februar 2020 Das mit dem Spendenbutton kannst du vergessen. Auch wenn da "Spende" steht wäre es im juristischen Sinn keine Spende. Würde man als Gewinnerzielungsabsicht auslegen, was bedeutet, dass du ein Gewerbe benötigst. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mtn Geschrieben 15. Februar 2020 Autor Teilen Geschrieben 15. Februar 2020 Danke, ich habs geahnt 🙂 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 17. Februar 2020 Teilen Geschrieben 17. Februar 2020 Aber es dürfte ja nicht schlimm sein ein Gewerbeschein kostet dich....nicht mal 50€ oder so. Du hast als Kleingewerbe (Kaufmann) einen Freibetrag von 24500€ Euro. Das bringst du sowieso nie im Leben an Spenden zusammen. Die Sache ist aber: Du musst halt irgendwo deine Angaben machen in der App...Impressum, Datenschutz usw... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 17. Februar 2020 Teilen Geschrieben 17. Februar 2020 vor 3 Stunden schrieb KeeperOfCoffee: Die Sache ist aber: Du musst halt irgendwo deine Angaben machen in der App...Impressum, Datenschutz usw... Muss er nicht auch eine Genehmigung von AG holen, wenn das in seinem Vertrag steht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 17. Februar 2020 Teilen Geschrieben 17. Februar 2020 Kommt auf den Vertrag an und ob die App ein Konkurrenzprodukt darstellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IPROG Geschrieben 17. Februar 2020 Teilen Geschrieben 17. Februar 2020 Soweit ich weiß muss er bei Nebentätigkeiten den Arbeitgeber darüber informieren, unabhängig davon ob es sich um eine "Konkurrenztätigkeit" handelt. Jetzt ist natürlich die Frage was alles unter Nebentätigkeiten fällt. Normalerweise ist sowas auch im Interesse des Arbeitgebers wenn er sich privat "weiterbildet" bzw. seine Fähigkeiten verbessert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 18. Februar 2020 Teilen Geschrieben 18. Februar 2020 Am 17.2.2020 um 07:51 schrieb KeeperOfCoffee: Aber es dürfte ja nicht schlimm sein ein Gewerbeschein kostet dich....nicht mal 50€ oder so. Du hast als Kleingewerbe (Kaufmann) einen Freibetrag von 24500€ Euro. Das bringst du sowieso nie im Leben an Spenden zusammen.[...] Die Grenze liegt bei 17.500€. Bei 24.500€ ist die Grenze, ab der man Gewerbesteuer zahlen muss, falls man nicht freiberuflich tätig ist. KeeperOfCoffee reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 18. Februar 2020 Teilen Geschrieben 18. Februar 2020 Genaugenommen jetzt 22000 https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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