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Geschrieben

Hey

Ich befinde mich kurz vor dem Abschluss und würde im April meine Abschlussprüfung schreiben, jedoch finde ich die Angabe der mündlichen Termine etwas merkwürdig.

Präsentation/Fachgespräch: Juni/Juli/August 2020

das heißt ich kann am 1.06 mit der Ausbildung fertig sein oder am 31.08 ? Das macht für mich bei Übernahme/Bewerbung woanders eine ganze Menge Geld aus ... kann man da eine Anfrage vom Betrieb/persönlich an die IHK stellen bzw hat da jemand Erfahrung mit? Bin leider mit einem Nachnamen weiter hinten gesegnet ...

Geschrieben

Das mit den Nachnamen muss nichts heißen. Ich bin da eher weiter vorne im Alphabet unterwegs und ein Klassenkamerad mit S ist 10 Tage vor mir geprüft worden. Ich glaube, du hast da nicht so viel Einfluss drauf. 

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber der erste war bei uns am 05.06., glaube ich und der letzte am 09.07. oder so.

Geschrieben

@allesweg

Alleine Kündigung einer Wohnung braucht mind. 3 Monate vorlauf, mit solchen Faktoren kann das schon unangenehm werden wenn man dann wirklich worst case von der IHK erst Mitte Augfust geprüft wird imo...

@Ma Lte

Danke, ist das auch bei der IHK köln gewesen? Habe grade gehört das es nach Prüflingsnummer auch geht :D

Geschrieben

Wenn du dir so sicher bist, dass du nicht durch die Prüfung rasselst und wiederholen musst und dazu einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit festem Gehalt, dann kündige so, dass du zum 31.08 die Wohnung weg hast. Ansonsten play it safe und mal lieber einen Monat mehr wos nicht so toll ist, als auf der Straße zu sitzen.

Geschrieben

Tja da geht es dir wie vielen, da wirst du aber kein Glück haben.

Also am besten einen Job zum 01.09. suchen, mit der Option auch früher starten zu können falls möglich. Auf solche Belange nimmt die IHK eigentlich wenig Rücksicht, weil du da nicht der einzige bist, wenn sie für dich eine Ausnahme machen, kommt der nächste angelaufen. 

Geschrieben

Wenn es finanziell einen so großen Unterschied macht, ob du als Festangestellter deine Azubiwohnung 3 Monate länger zahlst aufgrund Wegzug: wie konntest du sie dir von der Ausbildungsvergütung leisten?

Geschrieben

Wenn es finanziell einen so großen Unterschied macht, ob du als Festangestellter deine Azubiwohnung 3 Monate länger zahlst aufgrund Wegzug: wie konntest du sie dir von der Ausbildungsvergütung leisten?

Geschrieben

Das mit der Prüflingsnummer vermute ich auch, ich hatte eine niedrige und war vor meinen Klassenkameraden dran. Und ja leider muss man sich da der IHK fügen.

Hatte 1 Woche vor Prüfung Bescheid gewusst, dass ich mitten im Monat meine Prüfung mache. Musste mich deswegen für 2 Wochen arbeitslos melden damit das mit dem neuen AG klappt.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb allesweg:

Wenn es finanziell einen so großen Unterschied macht, ob du als Festangestellter deine Azubiwohnung 3 Monate länger zahlst aufgrund Wegzug: wie konntest du sie dir von der Ausbildungsvergütung leisten?

Weniger die alte Wohnung als eine eventuelle neue Wohnung + Umzugskosten.

Such mal zum Semesteranfang (aka 1.09) eine Wohnung in einem Deutschen Ballungsgebiet vs Zum Ende eines Semesters (Juni/Juli). 
Da liegen Welten dazwischen.

Und vorher ging das nur dank BAB , hatte weniger als 50€ / Monat ...

vor 13 Minuten schrieb Fisi2020:

Das mit der Prüflingsnummer vermute ich auch, ich hatte eine niedrige und war vor meinen Klassenkameraden dran. Und ja leider muss man sich da der IHK fügen.

Hatte 1 Woche vor Prüfung Bescheid gewusst, dass ich mitten im Monat meine Prüfung mache. Musste mich deswegen für 2 Wochen arbeitslos melden damit das mit dem neuen AG klappt.

Weißt du noch wann das ungefähr war bzw kennst du wenn der Ende Juli/Anfang August erst in die Prüfung musste?

Geschrieben

Dann hast du die Wahl: Wohnung vorab suchen und parallel zahlen ODER früh in die Prüfung geraten, erst ab September sowohl Arbeitsstelle als auch Wohnung und dazwischen ALG und Brücke. ODER irgendwas dazwischen.

Die Situation “geförderte Azubiunterkunft und ungewisser Prüfungstermin“ kommt immer wieder vor. Wenn man umziehen muss, bieten manche Arbeitgeber anfangs Unterstützung bei der Unterkunft. Und Beginn September, bei früherem Bestehen ab zb nächsten Montag kann man auch vereinbaren...

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb AmanIman:

Weißt du noch wann das ungefähr war bzw kennst du wenn der Ende Juli/Anfang August erst in die Prüfung musste?

Habe meine Prüfung Winter 2019/2020 gemacht, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Soweit ich weiß ist das, aber sowieso abhängig von deiner zuständigen IHK.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann dazu etwas aus eigener Erfahrung beitragen:

Aus gewissen Gründen endete mein Ausbildungsvertrag am 17.12.2019.

Die mündliche Prüfung sollte zwischen Mitte Januar bis Ende Februar stattfinden.

Also hatte ich ein Interesse daran möglichst früh geprüft zu werden um die Zeit der Arbeitslosigkeit kurz zu halten.

Meine Ansprechpartnerin bei der IHK hat mich deshalb an den Leiter Prüfungskommission vermittelt.

Diesem habe ich mein Anliegen per Email geschildert.

Ich habe nie eine Antwort bekommen und wurde am 29.1.2020 geprüft.

Andere aus meiner Klasse waren früher dran, manche später.

 

Bearbeitet von geets
Geschrieben

Ich müsste als Dritter am ersten Tag dran gewesen sein, Nachname beginnt mit B.

Aber: Jemand mit H wurde zur selben Zeit geprüft und immerhin müssten noch C, D, E, F und G zwischen uns liegen.

 

Denke daher nicht, dass das die Position im Alphabet eine Rolle spielt.

Beim Thema "Unsicherheit wegen Übernahme" solltest du ansonsten nochmal auf deinen Betreuer und/oder Chef zugehen. Einen Monat vor der Prüfung solltest du schließlich langsam Gewissheit haben dürfen, ob du im Betrieb eine Zukunft hast oder nicht. Falls nicht, wegbewerben und der potentiellen neuen Firma deine Prüfungssituation von Beginn an darlegen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb geets:

Aus gewissen Gründen endete mein Ausbildungsvertrag am 17.12.2019.

Die mündliche Prüfung sollte zwischen Mitte Januar bis Ende Februar stattfinden.

Also hatte ich ein Interesse daran möglichst früh geprüft zu werden um die Zeit der Arbeitslosigkeit kurz zu halten.

Normalerweise endet der Ausbildungsvertrag erst mit der bestandenen Prüfung. Es gibt für gewöhnlich nur den Sonderfall, dass das Ausbildungsunternehmen insolvent ist bzw. aufgelöst wird.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Listener:

Normalerweise endet der Ausbildungsvertrag erst mit der bestandenen Prüfung.

Nein. Es kann ein Enddatum im Vertrag vereinbart werden. §21 BBiG spricht vom Ablauf der Ausbildungsdauer, diese wird von der Ausbildungsordnung festgelegt.

Auch hier

Geschrieben

Das ist mir tatsächlich nicht bewusst gewesen, lese ich das erste Mal von, danke für den Hinweis. 

Nichtsdestotrotz dürfte das ein sehr selten vorkommener Einzelfall sein, für gewöhnlich ist das Ende der Ausbildungszeit auf ein Datum ausgelegt, das nach möglichen Terminen zur schriftlichen Prüfung liegt (auch wenn das drei Jahre früher natürlich nicht richtig bekannt ist). 

Geschrieben

Was mannicht vergessen darf, es gibt pro IHK in der Regel mehrere "Prüferteams". Je nachdem bei welchem man landet kann es sein, dass diese erst 2 Wochen später anfangen überhaupt zu prüfen (Kapazitäten). Wie die ihre Pfüflingsreihenfolge sortieren ist dnn auch immer anders. Entweder "wer zuerst zugelassen wurde" oder alphabetisch, oder Prüflingsnummer, oder...

 

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