Roobix13 Geschrieben 26. März 2020 Teilen Geschrieben 26. März 2020 Hallo zusammen, die IHK hat mich etwas verwirrt. Ich habe in meinem Antrag geschrieben das ein Testplan dabei sein wird. Nach der Abgabe haben sie hiermit geantwortet. Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen ausgesprochen: Zusätzlich zu den aufgelisteten zu erstellenden Dokumenten müssen die folgenden eingereicht werden - Projektauftrag (unterschrieben vom Auftraggeber) - Testfallkatalog - Benutzerdokumentation 1 ) Mein Frage wäre jetzt ist der Testplan und Testfallkatalog nicht dasselbe ? Wenn nein, was ist der Unterscheid ? 2) Und was it mit Projektauftrag gemeint ? Ist mit dem Projektauftrag das Pflichtenheft gemeint was vom Auftraggeber unterschreiben werden muss oder ist das ein Einzelnes Dokument separat vom Pflichtenheft ? Danke vielmals für euer Hilfe, bin etwas verwirrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 26. März 2020 Teilen Geschrieben 26. März 2020 Ruf mal bei der IHK an, das kann nicht pauschal beantwortet werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thereisnospace Geschrieben 26. März 2020 Teilen Geschrieben 26. März 2020 Die Begrifflichkeit Testplan wird häufig fälschlicherweise für das Wort Testkonzept genutzt. Das liegt daran, dass Testkonzept im englischen Test plan heißt. Ein richtiger Testplan beschreibt eigentlich nur die Anfangszeit, Endzeit und eventuelle Abhängigkeiten von bestimmten Tests. Im Testkonzept wird der Testprozess in dem Projekt an sich beschrieben, ein Testfallkatalog ist eine Liste der Testfälle, welche im Rahmen der Testtätigkeiten durchgeführt werden sollen/durchgeführt wurden. Ich gehe also stark davon aus, dass dein Prüfungsausschuss nicht nur das „wie“ sehen möchte, sondern auch das „was“. Ganz genau kann es dir tatsächlich auch nur dein Prüfungsausschuss sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roobix13 Geschrieben 26. März 2020 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2020 vor 29 Minuten schrieb thereisnospace: Die Begrifflichkeit Testplan wird häufig fälschlicherweise für das Wort Testkonzept genutzt. Das liegt daran, dass Testkonzept im englischen Test plan heißt. Ein richtiger Testplan beschreibt eigentlich nur die Anfangszeit, Endzeit und eventuelle Abhängigkeiten von bestimmten Tests. Im Testkonzept wird der Testprozess in dem Projekt an sich beschrieben, ein Testfallkatalog ist eine Liste der Testfälle, welche im Rahmen der Testtätigkeiten durchgeführt werden sollen/durchgeführt wurden. Ich gehe also stark davon aus, dass dein Prüfungsausschuss nicht nur das „wie“ sehen möchte, sondern auch das „was“. Ganz genau kann es dir tatsächlich auch nur dein Prüfungsausschuss sagen. Hi dann hätte ich in meinem Antrag: Einen Testplan, Testfallkatalog und einen Testfallprotokoll ( oder ist ein Testfallkatalog und Protokoll nur Synonyme? ) Sorry bin der Deutschen Sprache nicht ganz mächtig wenn es zu Fachbegriffe kommt Danke für die Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thereisnospace Geschrieben 26. März 2020 Teilen Geschrieben 26. März 2020 Testfallkatalog ist kein Testfallprotokoll. Ein Testfallprotokoll ist ein explizites Ergebnis einer Testfalldurchführung. Der Testfallkatalog beinhaltet alle Testfälle ohne Ergebnisse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roobix13 Geschrieben 26. März 2020 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2020 Okay, ich danke dir vielmals. Macht jetzt alles etwas mehr sinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Devinius Geschrieben 26. März 2020 Teilen Geschrieben 26. März 2020 vor 5 Stunden schrieb Roobix13: Und was it mit Projektauftrag gemeint ? Ein Projektauftrag beinhaltet in der Regel die Grundspezifikation deines Projektes und bildet die Grundlage für dein Projekt. Dort sind die Kosten-, Sach-, und groben Qualitätsziele beschrieben. Du bekommst den PA von deinem Auftraggeber. Ohne diesen würde ich kein Projekt starten 😄 Selbst bei internen Projekten, wie ein Migrationsprojekt, ist der PA wichtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roobix13 Geschrieben 30. März 2020 Autor Teilen Geschrieben 30. März 2020 Am 26.3.2020 um 13:35 schrieb Devinius: Ein Projektauftrag beinhaltet in der Regel die Grundspezifikation deines Projektes und bildet die Grundlage für dein Projekt. Dort sind die Kosten-, Sach-, und groben Qualitätsziele beschrieben. Du bekommst den PA von deinem Auftraggeber. Ohne diesen würde ich kein Projekt starten 😄 Selbst bei internen Projekten, wie ein Migrationsprojekt, ist der PA wichtig. Hey ich habe diese Antwort von der IHK bekommen. Eventuell hilft das dem einen oder anderem. das Pflichtenheft dient als Projektauftrag und muss am Ende vom Kunden unterschrieben werden, da es Vertragsgrundlage ist für das zu erstellende Produkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Devinius Geschrieben 30. März 2020 Teilen Geschrieben 30. März 2020 vor 45 Minuten schrieb Roobix13: das Pflichtenheft dient als Projektauftrag und muss am Ende vom Kunden unterschrieben werden, da es Vertragsgrundlage ist für das zu erstellende Produkt. Kann sein, dass das der IHK bei dem Abschlussprojekt der Ausbildung reicht. Spätestens beim IT Projektleiter wird es als eigenständiges Dokument erwartet, was auch richtig wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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