Der Grieche Geschrieben 3. April 2020 Geschrieben 3. April 2020 Guten Tag zusammen, ich wollte gerne wissen, wer das Abnahmeprotokoll unterschreiben muss. Das Projekt habe ich für eine andere Abteilung (das war mein Wunsch) durchgeführt. Des Weiteren, gibt es irgendwelche andere Unterschriften die notwendig sind? Ich habe den Projektantrag hinzugefügt (Ausbilder's Unterschrift + mein Unterschrift) Ich habe eine Eidesstattlicher Erklärung mit meinem Unterschrift. (muss mein Ausbilder auch unterschreiben?) Ich habe ein Abnahmeprotokoll, der entweder von meinem Ausbilder oder vom Auftraggeber(Abteilungsleiter, der nicht Ausbilder ist) und von mir unterschrieben werden soll.
charmanta Geschrieben 3. April 2020 Geschrieben 3. April 2020 das ist eine innerbetriebliche Sache und für den Prüfungsausschuss egal Die eidesstattliche Erklärung unterschreibst nur Du ... Der Grieche reagierte darauf 1
Visar Geschrieben 3. April 2020 Geschrieben 3. April 2020 Weshalb hast du den Projektantrag hinzugefügt? Ansonsten nur am Rande: Das Abnahmeprotokoll sollte i.d.R. vom demjenigen unterzeichnet werden, der das Projekt beauftragt oder abgenommen hat. In deinem Fall dürfte beides auf den Abteilungsleiter (oder seinen bestellten Vertreter) hinauslaufen, nicht den Ausbilder.
ITtry Geschrieben 3. April 2020 Geschrieben 3. April 2020 Benötigt jede IHK ein Abnahmeprotokoll? Ich kann dazu nichts finden, sondern nur die eidesstaatliche Versicherung bzgl. der Projektarbeit.
charmanta Geschrieben 3. April 2020 Geschrieben 3. April 2020 Nochmal: die Abnahme eines Projektes ist ein betrieblicher Prozess und die interessiert die IHK nicht. Es mag ja sogar sein, dass innerhalb eines Projektes gar keine Abnahme erfolgt
IPROG Geschrieben 3. April 2020 Geschrieben 3. April 2020 vor 3 Stunden schrieb ITtry: Benötigt jede IHK ein Abnahmeprotokoll? Ich kann dazu nichts finden, sondern nur die eidesstaatliche Versicherung bzgl. der Projektarbeit. Die IHK Köln verlangt z.B. ein Abnahmeprotokoll, jedenfalls steht das in der Handreichung: Zitat "Eine besondere Bedeutung für den Prüfungsausschuss hat das Abnahmeprotokoll des im Rahmen des Projektes erstellten Produktes (für Projekttyp 1 und 3) oder des Pflichtenheftes (Projekttyp 2). Das Abnahmeprotokoll muss in jedem Fall beigefügt werden, da der Prüfungsausschuss durch dieses vom Auftraggeber unterzeichnete Dokument von dritter Seite Informationen erhält, ob und in welchem Umfang das Produkt – oder das Pflichtenheft – erstellt wurde." Ich glaube jede IHK was anderes..
ITtry Geschrieben 3. April 2020 Geschrieben 3. April 2020 vor einer Stunde schrieb IPROG: Die IHK Köln verlangt z.B. ein Abnahmeprotokoll, jedenfalls steht das in der Handreichung: Ich glaube jede IHK was anderes.. Also in der Handreichung steht nicht mal was von einer eidesstattlichen Versicherung. (IHK Nordwestfalen). Ich glaube ich komme nicht herum dann nachzufragen!?
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