Gast paranoiwarum? Geschrieben 20. April 2020 Geschrieben 20. April 2020 Hallo Zusammen, die Berichtshefte müssen ja nun nicht mehr zur Prüfung mitgebracht werden da diese nun stichprobenartig bereits davor geprüft werden. Weiß jemand jedoch wann genau das dann passiert? Bei der Zulassung zur schriftlichen Prüfung? Oder eher bei der Einladung für die mündliche? Zitieren
stefan.macke Geschrieben 20. April 2020 Geschrieben 20. April 2020 vor 25 Minuten schrieb paranoiwarum?: die Berichtshefte müssen ja nun nicht mehr zur Prüfung mitgebracht werden da diese nun stichprobenartig bereits davor geprüft werden. Sagt wer und für welche IHK? Das ist sicherlich (noch) nicht für alle IHKen einheitlich umgestellt. Zitieren
Gast paranoiwarum? Geschrieben 20. April 2020 Geschrieben 20. April 2020 Sorry, meine Rede ist dann von zumindest einer der IHKs bei denen es bereits offiziell umgestellt wurde Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 20. April 2020 Geschrieben 20. April 2020 Moin, vor 29 Minuten schrieb paranoiwarum?: die Berichtshefte müssen ja nun nicht mehr zur Prüfung mitgebracht werden da diese nun stichprobenartig bereits davor geprüft werden. Das gilt für welche IHK? Kannst du die Regelung bitte einmal verlinken? Habe von dieser Regelung ähnlich wie @stefan.macke noch nichts gehört. vor 29 Minuten schrieb paranoiwarum?: Weiß jemand jedoch wann genau das dann passiert? Bei der Zulassung zur schriftlichen Prüfung? Oder eher bei der Einladung für die mündliche? Es gibt 79 eigenständige Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Jede Kammer ist unabhängig in der Ausformung dieser Regelung. Zitieren
Gast paranoiwarum? Geschrieben 20. April 2020 Geschrieben 20. April 2020 Anbei der Link einer der IHKs welche es bereits umgesetzt haben: https://www.ihk-koeln.de/Regelung_zum_Fuehren_von_Ausbildungsnachweisen.AxCMS Zitieren
Walter1337 Geschrieben 20. April 2020 Geschrieben 20. April 2020 vor 48 Minuten schrieb paranoiwarum?: Hallo Zusammen, die Berichtshefte müssen ja nun nicht mehr zur Prüfung mitgebracht werden da diese nun stichprobenartig bereits davor geprüft werden. Weiß jemand jedoch wann genau das dann passiert? Bei der Zulassung zur schriftlichen Prüfung? Oder eher bei der Einladung für die mündliche? Hallo paranoiwarum?, bei mir wurde von der IHK auch bekannt gegeben, dass das Berichtsheft Stichprobenartig geprüft wird (IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg). Es war dann so, dass ich in meiner mündlichen Prüfung von den Prüfern 1-2 Fragen zu meiner notierten Arbeit gestellt bekommen habe. Diese hatten Sie bereits vorbereitet und markiert. Wann genau die Prüfer dies jedoch gemacht haben kann ich dir nicht sagen. Zitieren
Gast paranoiwarum? Geschrieben 20. April 2020 Geschrieben 20. April 2020 Gerade eben schrieb Walter1337: Hallo paranoiwarum?, bei mir wurde von der IHK auch bekannt gegeben, dass das Berichtsheft Stichprobenartig geprüft wird (IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg). Es war dann so, dass ich in meiner mündlichen Prüfung von den Prüfern 1-2 Fragen zu meiner notierten Arbeit gestellt bekommen habe. Diese hatten Sie bereits vorbereitet und markiert. Wann genau die Prüfer dies jedoch gemacht haben kann ich dir nicht sagen. Hey, danke dir für die Antwort. Erinnerst du dich noch ca. wann du diese Mitteilung bekommen hast? Zitieren
Walter1337 Geschrieben 20. April 2020 Geschrieben 20. April 2020 vor 47 Minuten schrieb paranoiwarum?: Hey, danke dir für die Antwort. Erinnerst du dich noch ca. wann du diese Mitteilung bekommen hast? Ich meine wir haben die Info mit der Information zum Abgabetermin der Dokumentation bekommen. Das Berichtsheft musste nämlich auch bis zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sein. Zitieren
Whiz-zarD Geschrieben 21. April 2020 Geschrieben 21. April 2020 Zitat Die Kontrolle durch die IHK Köln, ob die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt worden sind, erfolgt nun bereits unmittelbar mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung. Ist nicht wahr, oder? Die setzen endlich mal das um, was auch im BBiG steht? Wahnsinn... Zitat § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, [...] 2. [...] einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat [...] Meiner Meinung wurde dies immer falsch gehandhabt. Würde mich mal interessieren, ob es da schon mal Präzedenzfälle gab, denn wenn ein Azubi eine Einladung zur Abschlussprüfung erhält, hat er somit seine Zulassung in der Hand. Ab da könnte man ihn nicht mehr ausschließen, da die Überprüfung des Berichtsheftes schon geschehen sein sollte. Zitieren
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