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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Zusammen,

da ich leider keine Rechnungen oder Angebote im Projekt einfügen darf die wir im Unternehmen benutzen.

Wollte ich fragen, ob es erlaubt ist, eine Scheinrechnung zu erstellen mit den originalen Preisen und Positionen.

Weil mir ist schon wichtig, sowas in einem Projekt einzufügen um es besser abbilden zu können.

Ich werde das natürlich auch als scheinrechnung kennzeichnen, falls das erlaubt ist.

Vielen Dank für eure Antworten!

Bearbeitet von Thumestone
Geschrieben

Hallo Thumestone,

ich kann dir zwar nicht beantworten ob das erlaubt ist bzw. ob es nicht einen besseren weg gibt, aber ich mich hier auf meine Vorgehensweise beziehen.
Ich durfte damals auch kein Rechnungsdokument einbinden, daher habe ich eine Tabelle mit Position, Bezeichnung, EK, VK und Umsatzsteuer erstellt. Hier habe ich auch meine dem Kunden berechneten Arbeitsstunden mit eingebunden.
In einem Satz bin ich noch auf den HKZ welcher auf die jeweilige Produktsparte angewandt wird eingegangen.

In der Prüfung wurden die Positionen und die grobe Kalkulation der Rechnung kurz angerissen und abgenickt.
Da ich für die Projektdoku 92 Punkte bekommen habe, kann es nicht ganz falsch gewesen sein ;)

Vielleicht hilft dir das ja weiter.

Zur Info: Meine Prüfung fand in Sommer 2018 in BW statt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Thumestone:

da ich leider keine Rechnungen oder Angebote im Projekt einfügen darf die wir im Unternehmen benutzen

IHK und Prüfer unterliegen dem Datenschutz und der Verschwiegenheit. Geschwärzte Dokumente können dazu führen dass man Deiner Rechnung nicht folgen kann ... und Du abgewertet wirst. Das solltre Dein Ausbilder auch wissen ;)

 

 

Geschrieben

Hallo Charmanta,

ja hatte ich Ihm auch gesagt, aber leider besteht er darauf das ich keine Rechnungen oder Angebote einfüge...

Ich hatte mal gehört man darf Scheinrechnungen oder Scheinangebote einfügen, da ich aber kein ärger möchte dachte ich, ich frag erstmal nach ob jemand genaueres weiß.

Geschrieben

dann frag bei deiner IHK/deinem PA nach. Die können dir da sicherlich eher helfen, da jede IHK sowas anders handhabt.
Vor allem, wenn sie es dir abgenickt haben, können sie es nicht bemängeln. Ergo gibt es auch keine Überraschung a la "Was ist denn das für eine Nonsens-Rechnung/komische Tabelle  hier"

Geschrieben

Hallo zusammen,

 ich hatte jetzt mit der IHK gesprochen und es ist erlaubt sowohl Scheinrechnung als auch Scheinangebote zu erstellen 👍

natürlich muss man diese als solche auch Kennzeichnen. 

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