.\admin Geschrieben 6. Mai 2020 Teilen Geschrieben 6. Mai 2020 Hallo *, ist es ein Problem, wenn nur der Ausbilder die Eidesstattliche Erklärung unterschrieben hat und der Projektverantwortliche nicht? Gruß .\admin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 6. Mai 2020 Teilen Geschrieben 6. Mai 2020 Wenn es zwei Felder für Unterschriften gibt, müssen auch beide ausgefüllt werden. Sonst könnte man sich den zweiten Eintrag ja auch sparen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 6. Mai 2020 Teilen Geschrieben 6. Mai 2020 ... ich kenne das so, dass der Azubi versichert die Arbeit ohne Hilfe erstellt zu haben ? Was haben Ausbilder und PV damit zu tun ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 6. Mai 2020 Teilen Geschrieben 6. Mai 2020 Bei einigen IHKen (z.B. bei uns in Oldenburg) unterschreiben auch die Unternehmensvertreter, dass die Angaben zum Projekt korrekt sind (z.B. der Durchführungszeitraum). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 6. Mai 2020 Teilen Geschrieben 6. Mai 2020 vor 8 Stunden schrieb stefan.macke: Wenn es zwei Felder für Unterschriften gibt, müssen auch beide ausgefüllt werden. Sonst könnte man sich den zweiten Eintrag ja auch sparen. Wenn es aber keinen zusätzlichen Projektverantwortlichen gibt? Bzw. der Ausbilder gleichzeitig der Verantwortliche ist? Nirgends steht geschrieben, dass eine Extraperson benötigt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 6. Mai 2020 Teilen Geschrieben 6. Mai 2020 Dann unterschreibt der Ausbilder halt zweimal. Es kann doch durchaus eine Person zwei Rollen einnehmen. Habe ich selbst bei meinem Azubi auch so gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 6. Mai 2020 Teilen Geschrieben 6. Mai 2020 Sicher kann man es machen aber man sich dann auch die zweiten Eintrag sparen. Hendiadyoin reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. Mai 2020 Teilen Geschrieben 7. Mai 2020 Wenn die Unterschrift beider Rollen gefordert ist, muss die Person, welche die Rolle inne hat, im vorgesehenen Feld unterschreiben. Woher soll denn ersichtlich sein, dass die Person eine Doppelrolle hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.\admin Geschrieben 7. Mai 2020 Autor Teilen Geschrieben 7. Mai 2020 vor 19 Stunden schrieb stefan.macke: Dann unterschreibt der Ausbilder halt zweimal. Es kann doch durchaus eine Person zwei Rollen einnehmen. Habe ich selbst bei meinem Azubi auch so gemacht. Bei mir hat mein Ausbilder nur einmal unterschrieben. Und unsere IHK Leitung (Oldenburg) hat zu mir gesagt, dass das okay ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.