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Jobwechsel nach unbezahlten Urlaub (corona)


CodingPeanut

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Hallo zusammen,

 

aus Gründen u.A. Corona-Krise ist es dazu gekommen, dass ich 3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen musste. Wenn ich danach meinen Arbeitgeber wechseln wollen würde, wäre es für den neuen Arbeitgeber ersichtlich durch irgendwelche Arbeitspapiere/dokumente?

 

Danke!

-

CodingPeanut

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Ok. Ich nehme jetzt 3 Monate unbezahlten Urlaub, danach wechsel ich meinen Abreitgeber. Wenn ich es meinem zukünftigen Arbeitgeber nicht selber mitteile, bekommt er die 3 Monate unbezahlten Urlaub überhaupt mit? Bewerbung/Arbeitsvertrag etc. passiert sozusagen während des unbezahlten Urlaubs. Ich hoffe es ist verständlicher.

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vor einer Stunde schrieb Enno:

Warum unbezahlten Urlaub?
Dein Chef kann dich zu unbezahltem Urlaub nicht zwingen.
Entweder er beschäftigt dich oder er macht Kurzarbeit. Dann bekommst du immerhin 60/67% von der Arbeitsagentur.

This... Ich glaube du hast dich da ganz übel für dumm verkaufen lassen und dein Chef hat dich ziemlich übel verarscht. Selbst wenn er dir mit einer Kündigung gedroht hätte wäre das besser gewesen, immerhin hättest du noch ALG bekommen.

Bearbeitet von Albi
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Was ist denn der Grund warum du 3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen "musst"?

Der AG kann dich dazu nicht zwingen, der kann dich nur beschäftigen, in Kurzarbeit schicken oder kündigen.

Wenn es private Gründe sind, und du eh wechseln willst, wäre es möglicherweise besser mit dem Chef offen zu reden und ihn zu bitten dich zu kündigen, damit du wenigstens ALG1 beziehen kannst. Allerdings weiß ich nicht genau, wie das mit der Arge ist, ob man in jedem Fall Kündigungsschutzklage einreichen müsste, oder wie die das sehen.

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vor einer Stunde schrieb Maniska:

Allerdings weiß ich nicht genau, wie das mit der Arge ist, ob man in jedem Fall Kündigungsschutzklage einreichen müsste, oder wie die das sehen.

Um ALG beziehen zu können MUSST du nicht klagen. Die Klage ist ja nur dafür da wenn du meinst unberechtigterweise gekündigt worden zu sein. In der Kündigung muss nur klar stehen das es von AG Seiten aus geht (damit auch dem Amt klar ersichtlich ist das es sich um eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers handelt) und natürlich mit einem Grund. Akzeptierst du den Grund stillschweigend wird das Amt dir nicht sagen: Klag das ein sonst kriegst du nichts. Unterschreibst du als Arbeitnehmer natürlich einen Aufhebungsvertrag...dann bist du selbst dran Schuld wenn das Amt sagt: Sperre.

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vor einer Stunde schrieb Maniska:

Wenn es private Gründe sind, und du eh wechseln willst, wäre es möglicherweise besser mit dem Chef offen zu reden und ihn zu bitten dich zu kündigen, damit du wenigstens ALG1 beziehen kannst. Allerdings weiß ich nicht genau, wie das mit der Arge ist, ob man in jedem Fall Kündigungsschutzklage einreichen müsste, oder wie die das sehen.

Da muss man recht vorsichtig sein, das muss quasi wasserdicht sein, damit es keine Sperre gibt. Keine arbeitnehmerseitige Kündigung und kein Aufhebungsvertrag, da sonst 12 Wochen Sperre beim ALG1 drohen. Alles, wo die Arbeitsagentur das so drehen kann, dass man in irgendeiner Weise an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat, kann zu einer Sperre führen.  

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vor 6 Minuten schrieb Ma Lte:

Alles, wo die Arbeitsagentur das so drehen kann, dass man in irgendeiner Weise an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat, kann zu einer Sperre führen.  

Deswegen ja auf jeden Fall kündigen lassen, nicht selbst kündigen.

Und ob ein "nicht gegen die Kündigung vorgehen" von der Arge als mitwirken interpretiert werden kann weiß ich nicht, in der Situation war ich noch nie. Deswegen mein Einwand ob das so gehen würde wie ich mir das vorstelle.

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vor 11 Minuten schrieb Maniska:

Und ob ein "nicht gegen die Kündigung vorgehen" von der Arge als mitwirken interpretiert werden kann

Nein.

vor 39 Minuten schrieb Ma Lte:

kein Aufhebungsvertrag, da sonst 12 Wochen Sperre beim ALG1 drohen

Selbst mit einem - entsprechend formulierten - Aufhebungsvertrag kann diese Sperre verhindert werden.

 

@CodingPeanut warum nimmst du unbezahlten Urlaub? Du beachtest, dass die Sozialversicherungspflicht weiter besteht und du dich selbst versichern und die Beiträge bezahlen musst?

Ja, er kann es mitbekommen. Denn dein alter Arbeitgeber muss dir deinen genommenen Urlaub bescheinigen. Da du während deines unbezahlten Urlaubs aber keinen Anspruch erwirbst, fallen diese 3 Monate Urlaubsanspruch bei deinem Noch-Arbeitgeber weg. und du hast nur (n-3)/12 Anspruch...

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Vielleicht ist das Verhältnis so gestört, dass er unter keinen Umständen dort bleiben möchte. Und der AG will ihn nicht kündigen und auch nicht freistellen.

Unbezahlter Urlaub ist aber die (finanziell) schlechteste aller Möglichkeiten. Alleine die KV-Beiträge für 3 Monate sind vollständig selbst zu entrichten; da gibt es dann keinen AG-Anteil mehr, der den Betrag schmälert. In diesem Fall unbedingt - sofern verheiratet - über deinen Partner familienversichern. Das wären sonst beim Maximalbetrag 2.100 EUR in 3 Monaten. Das Geld ist, meiner Meinung nach, wo anders deutlich besser angelegt.

Ich würde daher, sofern das Kind nicht bereits im Brunnen ist, ganz, ganz stark über andere Lösungen nachdenken.

Bearbeitet von Kwaiken
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vor 24 Minuten schrieb Kwaiken:

Vielleicht ist das Verhältnis so gestört, dass er unter keinen Umständen dort bleiben möchte. Und der AG will ihn nicht kündigen und auch nicht freistellen.

Dann ist "selbst kündigen" aber auch eine Spur weniger k*acke. Selbst mit den 3 Monaten Sperre steht er am Ende besser da...

Kann aber auch sein, dass der TE schon gekündigt hat (3 Monate Kündigungsfrist), der AG ihn weder Freistellen noch sonst was will und der TE deshalb in den unbezahlten Urlaub "flüchtet". Wobei ich persönlich da zumindest 6 Wochen "gelb" nehmen würde...

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Am 23.5.2020 um 21:40 schrieb CodingPeanut:

Wenn ich danach meinen Arbeitgeber wechseln wollen würde, wäre es für den neuen Arbeitgeber ersichtlich durch irgendwelche Arbeitspapiere/dokumente?

Um deine Frage zu beantworten ... Nein. Du bist ganz normal angestellt. Das musst du im Lebenslauf nicht erwähnen. Im Arbeitszeugnis sollte das auch nicht stehen bzw. du kannst verlangen, dass es entfernt wird. Ist ja nur Urlaub - spielt keine Rolle, ob bezahlt und wie lange der Urlaub ist.

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vor 9 Stunden schrieb Maniska:

Wenn es private Gründe sind, und du eh wechseln willst, wäre es möglicherweise besser mit dem Chef offen zu reden und ihn zu bitten dich zu kündigen, damit du wenigstens ALG1 beziehen kannst.

Rätst du hier offen zu Sozialbetrug?

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vor 15 Stunden schrieb Th0mKa:

Rätst du hier offen zu Sozialbetrug?

Warum? Der Chef möchte ihn ja kündigen. Dann kann er das auch machen, ohne den Mitarbeiter durch unbezahlten Urlaub in das Sozialabgaben-Martyrium zu schicken. Ist ja nicht so, als hätte er in der Zeit vorher keine Sozialabgaben geleistet und will sich nun an der harten Arbeit Anderer gütlich tun ...

Bearbeitet von Kwaiken
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  • 4 Wochen später...

Ups, ich bin kein guter Forummensch, sorry! Zwischem meinem AG und mir ist alles ok, tatsächlich hat es andere private Gründe und das ich die Sozialversicherung selber trage ist auch ok. Für mich ging es einfach nur darum, ob ich das dann erkären muss oder nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann es sein aber muss es nicht , je nachdem ob nach Urlaubsbescheinigugn gefragt wird. Danke für eure Antworten.

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