ColbY Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 Moin, seit Februar bin ich desöfteren krank gewesen und die Krankheitstage haben sich gesammelt. Jetzt habe ich natürlich Angst, dass meine Firma mein Ausbildungsverhältnis kurz vor meiner Prüfung kündigt. Im August 2019 habe ich mir einen mehrfachen Bruch am Bein zugezogen und war 6 Wochen zuhause. Seit Februar 2020 bin ich desöfteren krank gewesen - Erkältung, Migräne, Lebensmittelvergiftung etc. Da ich mich mit meiner Firma im März nicht einigen konnte werde ich nach der Ausblidung den Betrieb wechseln. Seitdem spüre ich (evtl. auch nur eine Einbildung), dass viele führende Mitarbeiter und mein Abteilungsleiter mir gehäuft Aufgaben zuteilen, die sehr moton sind. Weitestgehend Pflegen von irgendwelchen Daten in verschiedenen Systemen. Leider existiert kein Verständnis, dass ich einige Stunden in der Woche nutzen möchte, um für meine Prüfungen zu lernen. Fühle mich derzeit extrem unter Druck gesetzt und gleichzeitig unfair behandelt --> musste mich rechtfertigen, warum ich mein Abschlussprojekt während meiner Arbeitszeit erledige. Laut Aussage der führenden Mitarbeiter ist es eine "Hausarbeit". Hat eine riesen Diskussion verursacht. Mir geht es derzeit ehrlich scheiße dort... Da ich selber der Meinung bin, dass sich die Krankheitstage häufen habe ich natürlich Angst, dass ich meine Ausbidung nicht mehr absolvieren kann. Ich befinde mich im 3. Lehrjahr und nehme voraussichtlich am 19. Juni 2020 an der schriftlichen Prüfung teil. Meine mündliche Prüfung findet ein paar Tage nach der schriftlichen Prüfung statt. Hat hier einer Erfahrungen oder Wissen, was im schlimmsten Fall passieren kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast paranoiwarum? Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 Also ohne eine konkrete Anzahl an Fehltagen kann man nichts genaues sagen denke ich... ich glaube aber es gibt eine Faustregel dass wenn deine Krankheitstage unter 10% deiner gesamten Ausbildungszeit liegen es kein Problem ist, alles darüber könnte problematisch werden. Musst bei deiner IHK nachfragen. Bzgl. Projektarbeit: Das ist eine betriebliche Projektarbeit, dementsprechend ist diese IM Betrieb auszuführen, nicht zuhause. Eine Hausarbeit ist etwas anderes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 26. Mai 2020 Teilen Geschrieben 26. Mai 2020 (bearbeitet) Wenn du zur Prüfung zugelassen bist, wird nichts mehr passieren. Du nimmst an der Prüfung teil. Die Projektarbeit hat natürlich während der Arbeitszeit stattzufinden. Edit: Ausbildungsbetriebe können den Azubis sowieso nicht einfach so kündigen. Bearbeitet 26. Mai 2020 von Listener thereisnospace reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 27. Mai 2020 Teilen Geschrieben 27. Mai 2020 vor 14 Stunden schrieb ColbY: Moin, seit Februar bin ich desöfteren krank gewesen und die Krankheitstage haben sich gesammelt. Jetzt habe ich natürlich Angst, dass meine Firma mein Ausbildungsverhältnis kurz vor meiner Prüfung kündigt. ... Leider existiert kein Verständnis, dass ich einige Stunden in der Woche nutzen möchte, um für meine Prüfungen zu lernen. Fühle mich derzeit extrem unter Druck gesetzt und gleichzeitig unfair behandelt --> musste mich rechtfertigen, warum ich mein Abschlussprojekt während meiner Arbeitszeit erledige. Laut Aussage der führenden Mitarbeiter ist es eine "Hausarbeit". Hat eine riesen Diskussion verursacht. Mir geht es derzeit ehrlich scheiße dort... ... Hat hier einer Erfahrungen oder Wissen, was im schlimmsten Fall passieren kann? Ein Kündigung ist in Deiner Situation nicht ohne weiteres möglich. Bezüglich Deiner "Hausarbeit" soltest Du Deinem Unternehmen noch einmal das BBiG ans Herz legen und gleichzeitig der IHK einen Hinweis auf dieses sehr eigenwillige Verständnis geben. Dein krankheitsbedingter Ausfall kann sich nur dann auf die Prüfung auswirken, wenn diese Zeit, wie obe schon geschrieben mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit überschreitet. Dann kann die IHK die Zulassung zur Prüfung verweigern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 27. Mai 2020 Teilen Geschrieben 27. Mai 2020 vor 29 Minuten schrieb WYSIFISI: Dann kann die IHK die Zulassung zur Prüfung verweigern. Wohlgemerkt, sie kann, sie muss aber nicht! Im Idealfall wird von der IHK zusammen mit Betrieb und Schule geschaut ob eine Zulassung zur Prüfung möglich ist oder nicht. Dabei wird sicher auch geschaut warum ein Azubi auf diese Anzahl Fehltage kommt ("Wochenendgrippe" immer Fr und Mo, oder längerer Ausfall durch Krankheit/Unfall ) und ob die Lücken die dadurch entstanden sind aufgeholt wurden oder nicht. Wenn du schon zugelassen bist, passiert gar nichts mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 27. Mai 2020 Teilen Geschrieben 27. Mai 2020 vor 2 Stunden schrieb Maniska: Wohlgemerkt, sie kann, sie muss aber nicht! In diesem Fall ist der Prüfling allerdings schon zur Prüfung zugelassen (unterstelle ich mal, wenn das nur noch ein halber Monat ist). Da kann die IHK afaik nichts mehr verweigern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 27. Mai 2020 Teilen Geschrieben 27. Mai 2020 Warum sollte sie das nicht können? Sie hat die Zulassung erteilt und dann soll sie nicht mehr in der Lage sein, diese wieder zurückzunehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 27. Mai 2020 Teilen Geschrieben 27. Mai 2020 weil das eine Behörde ist ( jedenfalls von innen ) und die Zulassungsvoraussetzungen sich nicht geändert haben Zum Zeitpunkt der Zulassung waren die Fehltage wohl schon gemeldet und akzeptiert. Damit steht die Entscheidung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 28. Mai 2020 Teilen Geschrieben 28. Mai 2020 vor 18 Stunden schrieb Listener: In diesem Fall ist der Prüfling allerdings schon zur Prüfung zugelassen (unterstelle ich mal, wenn das nur noch ein halber Monat ist). Da kann die IHK afaik nichts mehr verweigern. Hab ich irgendwo was anderes behauptet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 28. Mai 2020 Teilen Geschrieben 28. Mai 2020 vor 16 Stunden schrieb charmanta: weil das eine Behörde ist ( jedenfalls von innen ) und die Zulassungsvoraussetzungen sich nicht geändert haben Zum Zeitpunkt der Zulassung waren die Fehltage wohl schon gemeldet und akzeptiert. Damit steht die Entscheidung Ohne es zu sehr OT werden zu lassen. Entscheidungen von Behörden können von dieser jederzeit wieder zurückgenommen werden, auch bei Vorliegen von notwendigen Voraussetzungen. Natürlich hat man dann Rechtsbehelfe dagegen. Ist nur unvorteilhhaft, wenn diese keine aufschiebende Wirkung haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ColbY Geschrieben 23. Juni 2020 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2020 Vielen Dank für eure Infos - das hat mich auf jeden Fall ermuntert zu wissen, dass da nichts passiert. Ich habe jetzt meine Prüfungen geschrieben und auch an der mündlichen Prüfung teilgenommen. Hoffentlich kommt da nichts mehr auf mich zu! Vielen Dank und gutes Gelingen an alle, die die Prüfungen geschrieben haben oder schreiben werden! Der Grieche reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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