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Geschrieben

Hallo, ich habe eine Frage. Darf ich in GA1 oder GA2 alle Handlungsschritte bearbeiten und dann den streichen, welchen ich als schlechtesten empfinde? Oder darf ich den gestrichenen Handlungsschritt überhaupt nicht bearbeiten?

Danke für die Antworten.

Geschrieben

Aus Zeitgründen solltest du im Vorfeld eine Aufgabe - idealerweise die mit der du am wenigsten anfangen kannst - streichen und die komplette Zeit in die Bearbeitung der anderen Fragen zu stecken.

Geschrieben (bearbeitet)

Aber eigentlich wäre das möglich oder? Ich mache das auch meistens so wie du es sagst, aber manchmal (kommt auf die Prüfung an) habe ich noch viel Zeit und könnte ja den "zu streichenden" Handlungsschritt doch noch versuchen zu bearbeiten.

Bearbeitet von luffy203
Geschrieben
  Am 28.5.2020 um 17:57 schrieb luffy203:

Aber eigentlich wäre das möglich oder?

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Theoretisch, allerdings ist in einer Prüfungssituation vieles anders als beim Üben. Bin vergangenes Jahr fast kirre geworden, wie schnell die erste halbe Stunde in der GA1 um war und ich hatte bei weitem nicht so viel bearbeitet , wie ich mir vorgenommen hatte. An deiner Stelle würde ich mich auf das konzentrieren, was du kannst und übrige Zeit sollte eher in eine erneute Durchsicht der bearbeiteten Handlungsschritte gesteckt werden.

TL;DR Was @Chief Wiggum sagt.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 28.5.2020 um 19:01 schrieb Der Grieche:

Er hat gefragt, ob das geht, nicht ob es Sinn macht. :)

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Ja, es geht. Es muss nur klar ersichtlich sein, welcher Handlungsschritt gestrichen wurde. D.h. deutlich kennzeichen (klar erkenntlich durchgestrichen) und es sollte keine Probleme machen.

Wenn ich mich recht erinnere musst Du im Lösungsbogen auch angeben, welchen Handlungsschritt Du streichst. Deshalb kannst Du es dort am Ende nochmal eintragen.

Bearbeitet von thereisnospace
Geschrieben
  Am 28.5.2020 um 19:40 schrieb thereisnospace:

D.h. deutlich kennzeichen (klar erkenntlich durchgestrichen)

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Das ist mir neu?! mir war immer nur geläufig, dass das Angeben des zu steichenden Handlungsschrittes auf der Titelseite ausreichend ist und nicht noch extra gestrichen werden muss?

Geschrieben

Daran, alle zu bearbeiten, kann dich wohl schlecht jemand hindern ;)
Allerdings ist auch meine Empfehlung, die Entscheidung der Streichung möglichst früh zu treffen - falls 2 in Frage kommen, lass erstmal diese 2 beiseite, bearbeite den Rest, und triff dann die Entscheidung.

Zum Kernthema:
Bei uns wurde explizit erklärt, wie die Streichung zu erfolgen hat: Durch Eintragung einer Nummer im ersten Blatt, durch den Prüfling. Ist dies nicht der Fall (also keine Nummer eingetragen), wird automatisch die letzte Aufgabe (Nummer 5) als gestrichen gewertet, unabhängig vom Inhalt. Eine nochmalige (Durch)streichung der Aufgaben musste nicht erfolgen (konnte jedoch).
Im Falle von "Dummheit" oder schlichtem Vergessen wegen Prüfungsstress etc. (zB Prüfling hat 1, 2, 3 und 5 bearbeitet, also ganz offensichtlich 4 gestrichen, da dort nichts bearbeitet wurde, jedoch keine Nummer eingetragen) ist hier sicher "theoretischer Verhandlungsspielraum" vorhanden ;) aber wirklich darauf verlassen würde ich mich nicht.

Ergo: Wird anscheinend auch teils individuell behandelt (?) -> im Zweifelsfall nachfragen.

Geschrieben
  Am 29.5.2020 um 06:36 schrieb Han_Trio:

Im Falle von "Dummheit" oder schlichtem Vergessen wegen Prüfungsstress etc. (zB Prüfling hat 1, 2, 3 und 5 bearbeitet, also ganz offensichtlich 4 gestrichen, da dort nichts bearbeitet wurde, jedoch keine Nummer eingetragen) ist hier sicher "theoretischer Verhandlungsspielraum" vorhanden ;) aber wirklich darauf verlassen würde ich mich nicht.

Aufklappen  

Falsch. In dem Fall wird immer die letzte Aufgabe gestrichen demnach kannst du mit allen richtigen Punkten nur von 75/100 Punkten erreichen ergo 3 Aufgaben von 4 gemacht. Handlungsspielraum gibt es nicht für den Fall. Wenn da nichts steht, stehen die Regeln fest. Wenn da eine Zahl steht, stehen die Regeln fest. So wurde es mir klipp und klar berichtet.

  Am 29.5.2020 um 06:36 schrieb Han_Trio:

Eine nochmalige (Durch)streichung der Aufgaben musste nicht erfolgen (konnte jedoch).

Aufklappen  

Danke 😉

Geschrieben
  Am 29.5.2020 um 06:07 schrieb varafisi:

Das ist mir neu?! mir war immer nur geläufig, dass das Angeben des zu steichenden Handlungsschrittes auf der Titelseite ausreichend ist und nicht noch extra gestrichen werden muss?

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Wenn ich schon 5 Handlungsschritte bearbeite würde ich sicherstellen, dass wirklich die 4 zu wertenden Handlungsschritte genommen werden.

Ein muss ist das gewiss nicht, variiert auch bestimmt nach IHK, aber man kann ja auf Nummer sicher gehen. Zum Punktabzug  wird es definitiv nicht führen.

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