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Veröffentlichung der Ergebnisse


Der Grieche

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Eigentlich werden alle Ergebnisse pro IHK gleichzeitig freigeschaltet. Das läuft aber technisch nicht immer einwandfrei und rund, sodass die Ausnahmen die Regel bestätigen (einzelne Prüfungsergebnisse fehlen, manch einer wird ein Tag früher/später freigeschaltet).

Die IHK's haben aber teilweise unterschiedliche Veröffentlichungstermine. Hierzu entsprechend auf deiner IHK Seite mal nachschauen, wann deine Ergebnisse veröffentlicht werden sollen. Normalerweise dauert das so ca. 4-8 Wochen nach dem Prüfungstag.

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vor 2 Stunden schrieb thereisnospace:

Eigentlich werden alle Ergebnisse pro IHK gleichzeitig freigeschaltet. Das läuft aber technisch nicht immer einwandfrei und rund, sodass die Ausnahmen die Regel bestätigen (einzelne Prüfungsergebnisse fehlen, manch einer wird ein Tag früher/später freigeschaltet).

Die IHK's haben aber teilweise unterschiedliche Veröffentlichungstermine. Hierzu entsprechend auf deiner IHK Seite mal nachschauen, wann deine Ergebnisse veröffentlicht werden sollen. Normalerweise dauert das so ca. 4-8 Wochen nach dem Prüfungstag.

8 wäre schlecht. Die Datum liegt außer der Vertragszeitraum.

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Normalerweise. Ich denke wir können alle übereinstimmen, dass die aktuelle Prüfung alles andere als normal ist. Die IHK München und Oberbayern schrieb sie wollten die Prüfungsergebnisse Mitte Juli (hab ich vergessen, entweder 14. oder 16.) veröffentlichen. Schau einfach mal bei deiner IHK nach. Das sollte auf deren Website stehen, evtl. stand das sogar in deiner Prüfungseinladung.

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vor 2 Minuten schrieb allesweg:

@Der Grieche & @tayz wenn die Ergebnisse nicht vor dem Endedatum im Ausbildungsvertrag bekannt gegeben werden, endet eure Ausbildung mit diesem Datum - außer ihr beantragt die Fortführung der Ausbildung!

O_O Endet die Ausbildung ohne dass wir wissen, ob wir bestanden haben oder nicht? Ich glaube nicht das die Ausbildung von 130 Azubis einfach so endet (also, ohne Ergebnisse bekannt zu werden).

Bearbeitet von Der Grieche
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So steht es im Gesetz, konkret im Paragraf 21 Berufsbildungsgesetz:

Zitat

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 21 Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Quelle

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