Thumestone Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Hallo zusammen, ich hatte am 19.06 meine Schriftliche Prüfung (Fisi) und hatte beim GA1 vorne auf den Titel Blatt nicht den Handlungsschritt angegeben der weggestrichen werden soll, sondern hab ihn einfach im Arbeitsblatt Durchgestrichen bzw. Die Überschrift Handlungsschritt... Kann ich da Probleme bekommen?, weil die Prüfungsaufsicht mir nicht sagen konnte wie ich da verfahren soll und ich es erst bei GA2 gemerkt habe, dass man den Handlungsschritt vorne angeben muss. Zitieren
Der Grieche Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 (bearbeitet) Vor der Prüfung, haben sie euch nicht informiert, was ihr alles machen musst? Uns wurde gesagt, dass es wichtiger ist, dass auf dem Blatt vorne die Nummer des gestrichenen Handlungsschritts steht, als das Wegstreichen des Handlungsschritts. Ich hoffe, dass die Prüfungsaufsicht Gnade zeigt... Bearbeitet 21. Juni 2020 von Der Grieche Zitieren
Thumestone Geschrieben 21. Juni 2020 Autor Geschrieben 21. Juni 2020 Nee er meinte zu mir er hätte keine Ahnung... Toll, jetzt hab ich echt schiss das ich da Probleme bekomme... Zitieren
Der Grieche Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 vor 9 Minuten schrieb Thumestone: Nee er meinte zu mir er hätte keine Ahnung... Toll, jetzt hab ich echt schiss das ich da Probleme bekomme... Ruf am Montag bei deiner IHK an und informiere dich. Ich wünsche dir viel Glück. Durchfallen deswegen sollte nicht als Fall geben. Zitieren
MasterCyrus Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Solange ihr einen Handlungsschritt leer gelassen habt, wird dieser im Normalfall gestrichen (auch ohne den Vermerk, welchen Schritt ihr nicht bearbeitet habt). Zitieren
OpenWorld Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 (bearbeitet) Wenn du es nicht angibst wird immer der fünfte Teil gestrichen. Das passiert automatisch. Durchstreichen bringt Garnichts hätte ja sein können das du vor Frust einfach nur was durchgestrichen hast. Bearbeitet 21. Juni 2020 von OpenWorld Zitieren
Visar Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 (bearbeitet) Bei fehlender oder nicht eindeutiger Kennzeichnung auf dem Deckblatt gilt der 5. Handlungsschritt als nicht bearbeitet. Das geben zumindest alte Prüfungen her. Einfach mal auf die Deckblätter gucken (Hab ich eben zur Absicherung auch noch mal gemacht). Wenn du also 1, 2, 3 und 5 bearbeitest, 4 hinten durchstreichst, aber es vorne nicht angibst, hast du im Worst Case das Problem, dass zwei Handlungsschritte nicht bearbeitet sind und du gar nicht mehr als 75 Punkte erzielen kannst. Bearbeitet 21. Juni 2020 von Visar Zitieren
Thumestone Geschrieben 21. Juni 2020 Autor Geschrieben 21. Juni 2020 Aber ich hab der prüfungsausfsicht extra gefragt! Das find ich schon echt unfair dann... Er meinte nur, keine Ahnung.... Zitieren
Griller Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Das steht aber immer auf dem Titelblatt. Würde mich wundern, wenn es dieses Jahr nicht draufgestanden hat. Zitieren
Thumestone Geschrieben 21. Juni 2020 Autor Geschrieben 21. Juni 2020 Ja aber es ist doch ganz Normal das wenn man darüber nicht aufgeklärt worden ist man es übersieht da es ja auch nur bekannt war das man ein Handlungsschritt streichen kann mehr nicht Zitieren
Griller Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Hast du während deiner kompletten Vorbereitung Mal eine alte Prüfung gemacht und dir die Anweisungen, die auf dem Titelblatt stehen, durchgelesen? Dann wüsstest du das. Ich verstehe, dass das eine "blöde" Situation ist, aber nach drei Jahren Ausbildung darf auch eine IHK erwarten, dass man relativ banale Anweisungen auf der Titelseite der Prüfungen lesen und anwenden kann. Zitieren
Visar Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Gerade eben schrieb Listener: Hast du während deiner kompletten Vorbereitung Mal eine alte Prüfung gemacht und dir die Anweisungen, die auf dem Titelblatt stehen, durchgelesen? Dann wüsstest du das. ...oder einfach die Minute investieren und alle Hinweise der Prüfung lesen, die gerade geschrieben wird. Zu sagen "Ich wurde nicht darüber aufgeklärt" ist halt auch Unsinn, da es doch auf dem Deckblatt einer jeden Prüfung steht. thereisnospace, varafisi und Bitschnipser reagierten darauf 3 Zitieren
Der Grieche Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Du machst mir jetzt auch Angst. Ich kann nicht mehr erinnern, ob ich bei GA2 die Nummer des gestrichenen Handlungsschritts eingegeben habe. 😤 Zitieren
Griller Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Ob sich ein Prüfer in der Hinsicht kulant zeigt, weiß ich nicht. Aber das könnte natürlich glücklicherweise auch passieren. Dennoch ist das alles nicht unbedingt smart. Zitieren
stefan.macke Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Macht euch doch bitte nicht verrückt. GA1 und GA2 werden von Menschen korrigiert. Da passiert nichts "automatisch". Wenn vorne eine Zahl fehlt, aber offensichtlich (!) ist, welcher Handlungsschritt nicht bearbeitet wurde (das ist oft leider nicht der Fall), wird ein Prüfer das entsprechend berücksichtigen. Ich kenne keinen Prüfer, der wegen so einer Kleinigkeit einem Prüfling einen Strick dreht, auch wenn das die "korrekte" Vorgehensweise wäre. Ich finde es zwar auch seltsam, dass erwachsene Menschen die simpelsten Anweisungen bei so einer wichtigen Prüfung nicht befolgen können, aber deswegen steiche ich niemandem 25% seiner Punkte. Der Grieche, xell17, Karmacoma und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren
varafisi Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 (bearbeitet) vor 39 Minuten schrieb stefan.macke: Macht euch doch bitte nicht verrückt. GA1 und GA2 werden von Menschen korrigiert. Da passiert nichts "automatisch". Wenn vorne eine Zahl fehlt, aber offensichtlich (!) ist, welcher Handlungsschritt nicht bearbeitet wurde (das ist oft leider nicht der Fall), wird ein Prüfer das entsprechend berücksichtigen. Ich kenne keinen Prüfer, der wegen so einer Kleinigkeit einem Prüfling einen Strick dreht, auch wenn das die "korrekte" Vorgehensweise wäre. Ich finde es zwar auch seltsam, dass erwachsene Menschen die simpelsten Anweisungen bei so einer wichtigen Prüfung nicht befolgen können, aber deswegen steiche ich niemandem 25% seiner Punkte. Dann bist du wirklich ein sehr kulanter Prüfer. Bei meiner IHK ist das genau eben nicht der Fall. Sofern der Fall wie oben geschildet eintreten sollte, gilt das Motto "Friss' oder stirb." Es klingt doof aber es ist so. Zumal meine Berufsschullehrer uns das herauf und herunter gebetet haben, dass wir das auf keinen Fall vergessen sollten. Bearbeitet 21. Juni 2020 von varafisi Zitieren
Gast Black_Angel Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Bei uns wurden die einzelnen Personen nach vorne gerufen mit dem Mikro und sollten das eintragen. Bevor es alles nicht korrekt eingetragen wurde, wurde die Prüfung nicht fortgesetzt. In den 3 Prüfungen war es der Fall, das hin und wieder mal die Leute vergessen haben etwas einzutragen. Ist wahrscheinlich von IHK zu IHK unterschiedlich. Zitieren
LiamBent86 Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 Bei uns waren die Prüfer mega kulant ... haben bei einem sogar gesehen, dass er bei einem ding nix ausgefüllt hat und sind dann zu ihm und haben gefragt ob er die übersehen hätte ... mehr an Kulanz geht nicht Zitieren
Janniso Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 steht doch ganz EINDEUTIG vorne bei den Bearbeitungshinweisen.... Zitieren
Der Grieche Geschrieben 21. Juni 2020 Geschrieben 21. Juni 2020 (bearbeitet) vor 7 Minuten schrieb Janniso: steht doch ganz EINDEUTIG vorne bei den Bearbeitungshinweisen.... DANKE FÜR DEN HINWEIS! Bearbeitet 21. Juni 2020 von Der Grieche Zitieren
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