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Ausbildungsjahr wiederholen?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

habt ihr Erfahrungen damit wie es abläuft, wenn man ein Ausbildungsjahr wiederholt?

Zum Hintergrund: Ich hatte gestern ein Gespräch mit der Ausbildungsleitung. Aufgrund gesundheitlicher Probleme habe ich viele Fehltage (64 in den zwei Jahren jetzt). Mir wurde vorgeschlagen, dass ich das zweite Jahr wiederholen könnte. Komme ich dann auch in der Berufsschule erneut in die 2. Klasse oder wie läuft sowas ab?

In der Schule bin ich ziemlich gut, habe nur in Programmieren Schwierigkeiten (Fisi Azubi) aber werde selbst dort eine 3 aufm Zeugnis kriegen. 

Und hat zufällig jemand Erfahrung damit ob mir Berufsausbildungsbeihilfe weiter gezahlt wird? Google sagt nein, aber theoretisch können die doch jemandem der nichts dafür kann, das Geld nicht einfach streichen? 

Liebe Grüße,

Stipo

Geschrieben

Soweit ich mich erinnern kann hatten wir einen Azubi der 6-7 Monate gefehlt hat er hatte dennoch "befriedigende" schulische Leistungen. Ich an deiner Stelle würde nicht wiederholen. Die Abschlussprüfung ist theoretisch und wenn du gut in der schule bist wirst du die Schaffen

Geschrieben

@OpenWorld mir wurde gesagt, wenn ich noch ein paar mehr Fehltage habe, werde ich nicht mehr zugelassen. Deshalb sollte ich wiederholen um den Druck weg zu nehmen. Weil es immer wieder passieren kann, dass ich fehle.

@allesweg ja sollten sie vielleicht tun. Haben sie nur leider nicht.

Geschrieben

Was für ein Druck nicht krank zu werden es gibt kein Gesetz wo gesagt wird du darfst nur x Tage krank sein eine Faustregel ist 10 Prozent der Ausbildungszeit das ist aber nirgendswo niedergeschrieben und wenn du der IHK dem Ausschuss klar machst das du gute schulische Leistungen hast reicht das.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb OpenWorld:

eine Faustregel ist 10 Prozent der Ausbildungszeit das ist aber nirgendswo niedergeschrieben

Bitte erst informieren bevor du so einen Mist von dir gibst.

 

Hier ein Beispiel der IHK Ostbrandenburg die sich im Artikel am BBIG orientiert. Im Übrigen einer der ersten Treffer bei Google, wenn man danach sucht: https://www.ihk-ostbrandenburg.de/zielgruppeneinstieg-azubis-und-ausbilder/azubis/umgang-mit-fehlzeiten-waehrend-der-berufsausbildung-1471804

 

Im Zweifel einfach bei der zuständigen IHK informieren.

Bearbeitet von OkiDoki
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb OkiDoki:

Bitte erst informieren bevor du so einen Mist von dir gibst.

 

Hier ein Beispiel der IHK Ostbrandenburg die sich im Artikel am BBIG orientiert. Im Übrigen einer der ersten Treffer bei Google, wenn man danach sucht: https://www.ihk-ostbrandenburg.de/zielgruppeneinstieg-azubis-und-ausbilder/azubis/umgang-mit-fehlzeiten-waehrend-der-berufsausbildung-1471804

 

Im Zweifel einfach bei der zuständigen IHK informieren.

Kannst du mir Mal den Paragraphen im BBiG nennen  bevor du behauptest ich verarbeite Mist ? Ich hätte gerne den Paragraphen wo steht das 10 Prozent geltend sind !

 

Orientieren heißt nicht daß es das Gesetz ist ! 

Bevor du jemanden in den Grund Reißen möchtest bitte ich dich zu informieren

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__43.html

Bearbeitet von OpenWorld
Geschrieben

Würde mich jetzt auch interessieren, in dem Link steht ja sogar explizit drin, dass die 10 als Richtlinie zu verstehen sind und man auch bei mehr Fehltagen zugelassen werden kann. Es kommt sehr auf die Leistung des Azubis an. Da man theoretisch auf 2 Jahre verkürzen kann, kann man offensichtlich auch mit nur 66% der Ausbildungzeit zugelassen werden.

 

Geschrieben

Also mein Zeugnis-Durchschnitt wird je nachdem wie das eine Fach ausfällt 1,3 oder 1,5. Aber meine Ausbildungsleitung sagte das würde für die Zulassung bei den Fehltagen nicht wirklich reichen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Stipo:

Also mein Zeugnis-Durchschnitt wird je nachdem wie das eine Fach ausfällt 1,3 oder 1,5. Aber meine Ausbildungsleitung sagte das würde für die Zulassung bei den Fehltagen nicht wirklich reichen.

Für die Zulassung ist die IHK zuständig. Im Zweifelsfall einfach bei der IHK nachfragen: "Ich habe gesundheitliche Probleme und hatte in 2 Jahren 64 Fehltag, bis zur Prüfungszulassung werden es voraussichtlich X sein. Werde ich damit zugelassen?". Am besten telefonisch mit deinem Kontakt bei der IHK klären.

Geschrieben

Wir hatten sogar in BW einen mit Ausnahmegenehmigung der ins zweite Jahr eingestiegen ist und im letzten Herbst nach 18 Monaten abgeschlossen hat... obwohl es eigentlich ja eine 2 jährige Mindestdauer gibt

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Stipo:

Aber meine Ausbildungsleitung sagte das würde für die Zulassung bei den Fehltagen nicht wirklich reichen.

Frag mal deinen zuständigen IHK Sachbearbeiter. AFAIK kommt es bei Fehltagen auch darauf an, wie die zustande kommen. Ein Azubi der immer "Montag" und "Freitag" hat wird eher nicht zugelassen wie einer der seine Fehltage aufgrund von Krankheit/Unfall gesammelt hat.

Geschrieben

Frag einfach deine Ausbildungsleitung, wie die Wiederholung ablaufen solle, da dein Ausbildungsbetrieb diese Änderung an deinem Ausbildungsvertrag auch bei der zuständigen IHK melden muss.

Paralell die IHK einschalten.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb 0x00:

bis zur Prüfungszulassung werden es voraussichtlich X sein

Das Problem ist, dass das leider nicht einschätzbar ist. Können noch weitere 30 Tage sein oder nochmal 60/80 etc. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Maniska:

deinen zuständigen IHK Sachbearbeiter

Steht der irgendwo geschrieben? Hatte bisher nie Kontakt zur IHK

Geschrieben

Hatte auch um die 50 Fehltage in meinen ersten 2 Jahren, aufgrund von unglücklicher Zufälle (u.A. zweier Knochenbrüche).

Ich habe die Ausbildung sogar verkürzt. Deine schulischen Leistungen sprechen nicht wirklich für eine Wiederholung. Ich frage mich, ob die tatsächliche Intention vom Betrieb die Sorge um die Zulassung ist oder ob es vielleicht um etwas anderes geht. Gehe gerne nochmal auf einen Ausbilder zu und frag nach - wenn es um die IHK geht, würde ich bei der einfach anfragen. 64 Fehltage sind zwar viel, aber für mich noch kein Ausschlußkriterium.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb OpenWorld:

Kannst du mir Mal den Paragraphen im BBiG nennen

Wo habe ich geschrieben, dass es im Gesetz drin steht? Ich habe lediglich deine Aussage wiederlegt, dass die Faustregel (offiziell übrigens Richtlinie genannt) angeblich nirgendwo niedergeschrieben ist. Denn es ist a) keine Faustregel sondern eine Richtlinie und b) ist die Richtlinie von der IHK festgelegt und niedergeschrieben. Das es ein zu eins in irgendeinem Gesetzt steht und/oder eine harte Grenze ist, habe ich nicht behauptet. Die Aussage, es sei eine Faustregel die nirgendwo niedergeschrieben ist bleibt damit falsch. 

Ich denke aber das trägt mittlerweile nicht mehr zum Thema bei und wenn du hier mehr Klärungsbedarf siehst schreib mir per PN ansonsten bin ich durch damit.

 

BTT: Einzig sinnvolle Lösung ist mit der zuständigen IHK zu sprechen und eine Lösung zu finden.

Geschrieben (bearbeitet)

Auf keinen Fall wiederholen und dich für ein weiteres Jahr von deinem Betrieb ausbeuten lassen. Ich will deinem Betrieb nicht unterstellen, trotzdem solltest du das nicht machen. 

Viele fangen erst einen Monat oder paar Wochen vorher für die Prüfung an zu lernen und bestehen auch. Wenn du jetzt anfängst regelmäßig zu lernen, und dadurch auch gute Noten in der Schule bekommst, kann die HK dich trotzdem zur Prüfung zulassen. Und selbst wenn du sie nicht bestehst, kannst du im nächsten halben Jahr wiederholen (genug Zeit um zu lernen) und sparst immer noch ein halbes Jahr Zeit wie wenn du ein ganzes Jahr wiederholen müsstest.

Da brauchst du auch nicht mit der IHK sprechen, was sollen die schon sagen außer dass die Idee von deinem Betrieb gar nicht so schlecht ist. Versuch jetzt einfach zu hustlen, aber wenn du weiterhin so oft fehlen solltest, wird es nichts mit der Zulassung zur AP.. 

Bearbeitet von tayz
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb tayz:

Da brauchst du auch nicht mit der IHK sprechen, was sollen die schon sagen...

Möglicherweise könnte ihm jemand da eine verbindliche Info geben ob die Zulassung zur AP bei den aktuellen Fehltagen und den ggf. zu erwartenden im schlimmsten Fall noch mal so viele) in Gefahr ist oder nicht.

Die können ggf. auch eher abschätzen ob dem TE damit geholfen wäre das Jahr zu wiederholen oder ob er im schlimmsten Fall wenn die Zulassung nicht erteilt wird "nur" 6 Monate später antreten darf.

Gerade bei Krankheiten sind das Einzelfallentscheidungen, Blaumacher haben weniger "Gnade" zu erwarten. Einfach "nichts" machen und abwarten ist die denkbar schlechteste Lösung, gerade wenn noch eine unbestimmte, größere Anzahl Fehltage zu befürchten ist.

Zitat

aber wenn du weiterhin so oft fehlen solltest, wird es nichts mit der Zulassung zur AP.. 

Was er krankheitsbedingt ja leider nicht wirklich beeinflussen kann. Es ist ja nicht so dass er aus Lust und Laune fehlt, sondern eben: krankheitsbedingt.

Geschrieben

Ich hab das erste Ausbildungsjahr komplett wiederholt, weil ich so einige gesundheitliche Probleme hatte. Auch in der Schule besuchte ich den Unterricht vom ersten Ausbildungsjahr.

Insgesamt hatte ich in den 4 Jahren Ausbildungszeit über 120 Tage an Fehlzeit. Bei der Anmeldung zur Prüfung, musste ich eine Stellungnahme schreiben, wie ich das fehlende Wissen nachgeholt hab. War kein Problem. Ich wurde problemlos zugelassen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Mal ein Update hier:

Nach Überlegung habe ich mich entschieden das 2. LJ zu wiederholen, auch weil es mir so Stress erspart und der aktuell nicht förderlich wäre. Meine Ausbilder hatten mir nahe gelegt mir eine Auszeit zu nehmen und ich war jetzt 4 Wochen krankgeschrieben und starte jetzt neu ins zweite Lehrjahr. 

Ich bin dann jetzt bei 83 Fehltagen.

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