Juare Geschrieben 1. Juli 2020 Geschrieben 1. Juli 2020 Hallo zusammen, dadurch, dass durch Corona die IHK-Prüfungen verschoben worden sind, ist es ja sicher bei einigen so, dass das man länger als 6 Monate im Betrieb arbeitet bis zum Abschluss. Meine Frage: Habe ich nur 15 Tage Urlaubsanspruch oder die vollen 30 Tage die im Vertrag stehen dadurch das das Jahr jetzt länger als 6 Monate geht? Danke vorab! Gruß Juare Zitieren
Visar Geschrieben 1. Juli 2020 Geschrieben 1. Juli 2020 Was sagt denn die Personalabteilung dazu? Die müssten es doch wissen. Zitieren
Juare Geschrieben 1. Juli 2020 Autor Geschrieben 1. Juli 2020 vor 3 Minuten schrieb Visar: Was sagt denn die Personalabteilung dazu? Die müssten es doch wissen. Die Zuständige ist diese Woche leider im Urlaub. Zitieren
buri92 Geschrieben 1. Juli 2020 Geschrieben 1. Juli 2020 Zitat Eine wichtige, in der Praxis aber vielfach unbekannte Besonderheit sieht das Gesetz für den Fall vor, dass ein Ausbildungsverhältnis nicht zum Jahresende, sondern im Laufe eines Jahres endet. Endet ein Ausbildungsverhältnis nach dem 30. Juni des laufenden Jahres, dann hat der Auszubildende dennoch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub! Die Monate bis zum Jahresende, die er nicht mehr im Betrieb tätig ist, wirken sich also nicht verkürzend auf den Urlaubsanspruch aus. So hat z. B. ein Auszubildende, der am 15. Juli seine Prüfung besteht und damit aus dem Betrieb ausscheidet, dennoch Anspruch auf mindestens 24 Werktage (bei einer Sechs-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) Urlaub. Nimmt der/die Auszubildende den vollen Jahresurlaub bis zum Ende der Ausbildung, so steht ihm/ihr - auch beim Wechsel des Arbeitgebers - kein weiterer Urlaub in diesem Kalenderjahr zu. Quelle Zitieren
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