12345-IT Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 Gute Tag, ich wollte mal fragen ob einer weis wie das nun bei unserem Jahrgang abläuft. In den letzten Jahren war man ja ab dem Moment wo man die Mündliche bestanden hatte ausgelernt. Wie sieht das denn aber jetzt bei uns aus ? Durch Corona fand die Schriftliche zeitlich viel näher an der Mündlichen statt, es könnte ja sein das die Schriftliche noch garnicht fertig kontrolliert wurde oder ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html Ist doch eindeutig: mit der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses durch den PA ist die Ausbildung beendet. Wird die schriftliche noch ausgewertet kann zum Termin der mündlichen Prüfung noch kein Gesamtergebnis bekanntgegeben werden. 12345-IT reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
12345-IT Geschrieben 2. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 Vielen Dank! Das heißt für mich dann, die vorläufigen Ergebnisse Online zählen ? ja nein ? Es besteht ja sonst die Gefahr für den AG das er einem vollen Lohn zahlen muss oder sehe ich da etwas Falsch ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 In der Praxis bekommst Du also von der IHK dann die Bescheinigungen und das Zeugnis. Meist haben die PAs die Noten nicht zum Zeitpunkt von Präsi/FG, also sagen wir keine Ergebnisse und die IHK regelt den Rest. Ist doof, mir völlig klar. Aber was nützt es wenn wir sagen Du hast bestanden ... und hast in der BS vergeigt ? Es kann also nur der was sagen der die Noten von Teil A und Teil B hat ... das ist in diesem Jahrgang scheinbar fast überall die IHK 12345-IT reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 vor 1 Minute schrieb 12345-IT: vorläufigen Ergebnisse Online zählen ? ja nein ? Vorläufig zählt nicht. Du bestehst mit der Urkunde der IHK 12345-IT reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
12345-IT Geschrieben 2. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 Viel Dank. Sprich in meinem Fall bei bestehen dann am 16.07.2020. Da auf der Prüfung Einladung der IHK folgendes steht: Ergebnissfeststellung/Postversand Termin 16.07.2020 Wichtiger Hinweis! Sie erhalten mit Datum der Ergebnissfestellung das Prüfungszeugnis und/oder die Ergebnissniederschrift per Post zugeschickt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 Jupp. Ab da hast Du Hausverbot oder einen Job KleinHippo, 12345-IT und macrip reagierten darauf 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. Juli 2020 Teilen Geschrieben 3. Juli 2020 Ich formuliere etwas um: Entweder verweist dein dann-Ex-Ausbildungsbetrieb dich nachdem er von deinem Bestehen erfahren hat des Arbeitsplatzes oder er geht stillschweigend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dir ein. 12345-IT reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 3. Juli 2020 Teilen Geschrieben 3. Juli 2020 vor 16 Minuten schrieb allesweg: Ich formuliere etwas um: Entweder verweist dein dann-Ex-Ausbildungsbetrieb dich nachdem er von deinem Bestehen erfahren hat des Arbeitsplatzes oder er geht stillschweigend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dir ein. Und ich erweitere mal: Da in diesem Arbeitsverhältnis keine von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Regelungen vereinbart sind hast du laut deinem durch konkludentes Handeln zusammengekommenen) Vertrag keine für dich nachteiligen Regelungen, außer diese kommen durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Bedeutet (ohne BV oder TV) keine Rufbereitschaft, keine Kurzarbeit, 1 Monat Kündigungsfrist... Und ganz wichtig: keine Probezeit oder Befristung. Wie das mit betrieblichen "Benefiz" ausschaut, also z.b mehr als den gesetzlichen Urlaub oder die Wochenarbeitszeit weiß ich nicht genau, könnte mir aber vorstellen dass man sich da auf "betriebliche Übung" berufen könnte. Wenn z.B: alle Kollegen 30 Tage Urlaub und eine 35h Woche haben könnte man versuchen darauf abzustellen. Gehalt muss "marktüblich" sein in dem Fall. Wenn der AG zickt kann man innerhalb von 4 Wochen weg sein, genießt aber auf der anderen Seite vollen Kündigungsschutz. allesweg und 12345-IT reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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