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Geschrieben

Gute Tag, 

ich wollte mal fragen ob einer weis wie das nun bei unserem Jahrgang abläuft. In den letzten Jahren war man ja ab dem Moment wo man die Mündliche bestanden hatte ausgelernt. 

Wie sieht das denn aber jetzt bei uns aus ? Durch Corona fand die Schriftliche zeitlich viel näher an der Mündlichen statt, es könnte ja sein das die Schriftliche noch garnicht fertig kontrolliert wurde oder ?

Geschrieben

Vielen Dank!

Das heißt für mich dann, die vorläufigen Ergebnisse Online zählen ? ja nein ?

Es besteht ja sonst die Gefahr für den AG das er einem vollen Lohn zahlen muss oder sehe ich da etwas Falsch ?

 

Geschrieben

In der Praxis bekommst Du also von der IHK dann die Bescheinigungen und das Zeugnis. Meist haben die PAs die Noten nicht zum Zeitpunkt von Präsi/FG, also sagen wir keine Ergebnisse und die IHK regelt den Rest. Ist doof, mir völlig klar. Aber was nützt es wenn wir sagen Du hast bestanden ... und hast in der BS vergeigt ?

Es kann also nur der was sagen der die Noten von Teil A und Teil B hat ... das ist in diesem Jahrgang scheinbar fast überall die IHK

 

Geschrieben

Viel Dank. Sprich in meinem Fall bei bestehen dann am 16.07.2020. Da auf der Prüfung Einladung der IHK folgendes steht: 

 

Ergebnissfeststellung/Postversand 

Termin 16.07.2020

Wichtiger Hinweis!

Sie erhalten mit Datum der Ergebnissfestellung das Prüfungszeugnis und/oder die Ergebnissniederschrift per Post

zugeschickt!

Geschrieben

Ich formuliere etwas um:

Entweder verweist dein dann-Ex-Ausbildungsbetrieb dich nachdem er von deinem Bestehen erfahren hat des Arbeitsplatzes oder er geht stillschweigend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dir ein.

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb allesweg:

Ich formuliere etwas um:

Entweder verweist dein dann-Ex-Ausbildungsbetrieb dich nachdem er von deinem Bestehen erfahren hat des Arbeitsplatzes oder er geht stillschweigend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dir ein.

Und ich erweitere mal:

Da in diesem Arbeitsverhältnis keine von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Regelungen vereinbart sind hast du laut deinem durch konkludentes Handeln zusammengekommenen) Vertrag keine für dich nachteiligen Regelungen, außer diese kommen durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Bedeutet (ohne BV oder TV)  keine Rufbereitschaft, keine Kurzarbeit, 1 Monat Kündigungsfrist... Und ganz wichtig: keine Probezeit oder Befristung. Wie das mit betrieblichen "Benefiz" ausschaut, also z.b mehr als den gesetzlichen Urlaub oder die Wochenarbeitszeit weiß ich nicht genau, könnte mir aber vorstellen dass man sich da auf "betriebliche Übung" berufen könnte. Wenn z.B: alle Kollegen 30 Tage Urlaub und eine 35h Woche haben könnte man versuchen darauf abzustellen. Gehalt muss "marktüblich" sein in dem Fall.

Wenn der AG zickt kann man innerhalb von 4 Wochen weg sein, genießt aber auf der anderen Seite vollen Kündigungsschutz.

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