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Arbeitszeugnis bewerten


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Hi,

war hier während meiner Ausbildung (2000-2002) aktiv, aber seitdem sind Benutzername, Passwort, und Email-Adresse dem Alzheimer zum Opfer geworden... Hier gab es immer Top Hilfe! Also neu anmelden.

Habe gestern mein Arbeitszeugnis erhalten, nach fast 10 Jahren, das passt mir leider nicht in allen Formulierungen.

"Herr XY bat überraschend um Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses. Mit Bedauern kamen wir seinem Wunsch nach und danken für die geleistete Arbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg".

Ich denke, den ersten Satz kann man nicht so stehen lassen, oder? Ein einfaches "Verliess uns auf eigenen Wunsch" wäre doch besser. Der Rest ist wohl eine zwei, damit kann ich natürlich leben, und "Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei" ist eine drei, ok bin im Streit gegangen...

"arbeitete sorgfältig und ging sachgemäß und überlegt mit den Betriebsmitteln und Materialien um. Er verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die er sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Dabei stellte er sich erfolgreich auf neue Situationen ein." Ist das eine 2, oder irgendetwas verstecktes?

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Es wäre wahrscheinlich besser nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu fragen, allgemein wäre es auch für zukünftige Stellen besser statt dem normalen Arbeitszeugnis.

 

Der alte AG ist verpflichtet auf Wunsch dir ein qualifiziertes Zeugnis zu schreiben.

 

Zu dem ersten Satz, hast du nicht mitgeteilt, dass du kündigst?

Bearbeitet von Cevrah
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Hi,

Danke für die Rückmeldung.

Habe ja ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, habs jetzt nur in Auszügen eingestellt, die Standardfloskeln kann man ja googlen.

Erstmal halbe Seite Unternehmensbeschreibung und Stellenbeschreibung, dann halt die Floskeln. Habs abfotografiert, siehe Anhang. Und eben der Abschlusssatz.

Naja, hatte einen Streit am Telefon mit meinem Abteilungsleiter, an dessen Ende ich vorgeschlagen habe, mir per sofort einen Aufhebungsvertrag zu schreiben. 🙄zeugnis.thumb.jpg.7f6b5a7742e4fa65073429a9750d4e16.jpg

 

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Selbstverständlichkeiten wie sorgsamer Umgang mit Betriebsmitteln und Pünktlichkeit drin. Kann es sein, dass es nicht der erste Streit war?

Die sichtbaren bzw. von dir aufgelisteten Schnipsel sind bestenfalls eine 3. Garniert mit dem plötzlichen Aufhebungsvertrag und dem fehlenden "weiterhin" wertet es weiter ab.

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Wenn es das einzige Zeugnis ist das du hast, bzw in deinem Fall keines das jünger ist als ~10 Jahre (Zwischenzeugnis vielleicht) würde ich mit dem Ding zum Fachanwalt gehen und es prüfen lasen. Der kann dir auch sagen ob es sinnig wäre dagegen vorzugehen der nicht.

Das kostet ohne Rechtsschutz ein paar €, ist aber gut investiertes Geld, wenn man bedenkt welche Macht dieses Stück Papier hat.

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Danke für die Antworten. Enddatum ist doch 30.04.?

Hab Kontakt mit der Personaldame aufgenommen "Nööö sehe ich nicht so, ist doch alles 2-3, und wir drücken unser Bedauern aus und wünschen Dir alles Gute". Hab um einige kleine Änderungen gebeten "WEITERHIN viel Erfolg", und meine Fachkenntnisse bitte "adäquat und ergebnisorientiert", warte noch auf Antwort.

Edit: Ansonsten häng ich die Mail von der Personaldame einfach an die Bewerbungen dran. :D

Bearbeitet von matthias234
Ergänzung
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Die 1 im Arbeitszeugnis ist der dauerhafte Superstlativ, welchen es nur im Arbeitszeugnis gibt.

Stets/immer sehr gut; jederzeit zur vollsten Zufriedenheit: 1

sehr gut; immer gut; stets zur Zufriedenheit; zur vollsten Zufriedenheit: schon nur noch die 2.

zur vollen Zufriedenheit - 3.

Einwandfrei - es gab immerhin nichts zu meckern.

übertragene Aufgaben: machte, was er gesagt bekam. Aber schaute weder nach links noch rechts.

 

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Die erfolgreichste und schnellste Variante, die oftmals funktioniert, ist nach dem ersten Fehlversuch des AG selbst ein passendes Zeugnis zu formulieren und es sich abzeichnen lassen. 
Vorher noch fragen, welche Schulnote seitens AG beabsichtigt war. 
 

unabhängig davon: 10 Jahre für ein Arbeitszeugnis???
Irgendwie fehlt mir für das Zeugnis schon wieder die Relevanz.

Zudem ich mich grad frag, was du dazwischen gemacht hast... 

Die Schnipsel, die du bisher vorgelegt hast, lassen kaum eine vernünftige Beurteilung zu, sah jetzt aber auch nicht vollkommen daneben aus... 

Grundsatz beim Arbeitszeugnis:

Es muss wohlwollend formuliert sein und kann der AG der nichts positives sagen, lässt man es lieber weg. Gibt es nur Selbstverständlichkeiten wie Sorgfalt und Fleiß zu berichten, impliziert das sogar genau das Gegenteil und ist kein wirklich gutes Arbeitszeugnis.

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vor 6 Stunden schrieb tTt:

unabhängig davon: 10 Jahre für ein Arbeitszeugnis???

Meine Interpretation wäre: Das AZ hat er für eine Stelle erhalten, die er 10 Jahre hatte, nicht der AG vor dem jetzigen hat 10 Jahre gebraucht das Zeugnis auszustellen.

Es kommt halt darauf an, was der AG damit aussagen will. Will er dich eigentlich gut bewerten und hat bei Formulierungen daneben gegriffen, oder will er dir ein nicht ganz so gutes Zeugnis ausstellen?

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Tut mir leid für die blöde Formulierung, habe da fast 10 Jahre GEARBEITET. :(

Und vielen Dank für die Antworten. Hänge Euch das komplette Zeugnis an. Hier die erste Antwort der Personalerin auf die Rückfrage nach Qualität und Inhalt des Zeugnisses:

Zitat

Nööö, sehe ich nicht so.

Die Einzelbewertungen liegen zwischen 2 und 3.

Wichtig aber die Gesamtbewertung: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist Bewertung gut.

Diese wird untermauert mit dem Schlusssatz, in dem „Bedauern“ ausgedrückt wird.

 

 

seite 2.jpg

Bearbeitet von Chief Wiggum
Seite 1 gelöscht - Name in Klartext enthalten.
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Das Zeugnis an sich ist überwiegend mit guten Einzelnoten versehen. 
Das Unternehmen scheint nicht sehr groß zu sein.
Interessant finde ich auch die Auslegung von Mitarbeiterführung im Rahmen von Einarbeitungen... 

Nichts desto trotz wird das Zeugnis am Ende deutlich abgewertet, weil zunächst einmal die Aufhebung als überraschend  bezeichnet wird und man sich letztlich nur für die Arbeitsleistung bedankt, aber kein Erfolg dabei war (=Qualität ungenügend). 
Das Bedauern über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geht dadurch völlig unter und erweckt den Eindruck, dass es irgendwie Spannungen im Arbeitsverhältnis gab. 
 

Da das Zeugnis einen sehr langen Zeitraum abdeckt:

Unbedingt nachhaken 
ob das vom Verfasser so gewollt war. 
 

Das Zeugnis ist nicht mega schlecht, aber auch kein wirklicher Türöffner und auch nicht wirklich gut. 
 

Es fehlt zudem die Bewertung deiner Kundenkontakte (negativ).
 

Da du um Aufhebung gebeten hast, gehe ich davon aus, dass du bereits einen neuen Job bzw. Anstellung hast.
Das wäre eindeutig positiv und auch anzuraten. 
Wie gesagt, eine Empfehlung sieht für mich anders aus.

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