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Geschrieben

Hallo Miteinander,

ich habe vor wenigen Tagen meine Schriftliche Abschlussprüfung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung abgeschlossen. Im Prüfungsteil GH2/GA2 sind nach Speichern und Entfernen des USB Sticks auf dem 90% der Lösungen für diese Prüfung lagen, alle Daten verloren gegangen. Mitunter sind auch die vom Lehrer vorbereiteten Dateien verschwunden, ein anderer Ordner ist allerdings aufgetaucht der nichts mit *meiner* Prüfung zu tun hat (vielleicht wegen Stick Nr). Zu meinen ungunsten sieht das wohl sehr aus als hätte ich die Daten selbst gelöscht, das ist aber nicht das Thema. Ich habe nun mehrere Fragen:

1. Der Stick hatte keinen Hardwarefehler, allerdings war der Stick mit Nummer 6 in meinem PC Nummer 5 gesteckt, was nicht sein sollte. Kann dies irgendwelche Auswirkungen haben? z.B. Betrugsschutz der zum löschen der Daten führt, da Falscher Stick?

2. Wie wird meine Prüfung die anhand der Schriftlich abgegebenen Informationen in etwa 10 Punkte erreichen kann nun gewertet? Da laut IHK Notenschlüssel damit eine Note 6 erreicht wird, mein Lehrer allerdings sagte ich könne damit dennoch bestehen. 
Wie werden die Anmeldenoten (2) mit der Prüfung verrechnet? Angenommen ich habe in GA1 90% und in WiSo 70%, kann ich den Prüfungsteil B so bestehen?

3. Laut IHK besteht die Möglichkeit auf eine Mündliche Ergänzungsprüfung, kann ich diese machen um das Ergebnis dieser einen Prüfung zu verbessern?

4. Soll ich wegen der ganzen Situation mit den verlorenen Daten zur IHK gehen und diese um Hilfe bitten?

Wäre Dankbar für jede Antwort!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb allesweg:

Den Prüfungsteil B legt man dokumentenecht auf Papier ab. Wie können dir da digitale Teile verloren gehen?

Da viele Aufgaben das Digitale lösen erfordern, wurde die möglichkeit geboten, die gesamten Schriftlichen Ergebnisse in Word-Dateien zu Speichern. Somit wurde zu diesen Aufgaben auf Papier nur festgehalten wo diese gelöst wurde. (z.B: "Aufgabe 1.1.2 gelöst in Datei ITS.docx")

Geschrieben
Gerade eben schrieb Chief Wiggum:

Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema.

@akaiser: wer hat denn festgestellt, dass Daten fehlen? Hattest du während der Prüfung schon Probleme mit dem Stick?

Ich habe es selbst festgestellt. Der Lehrer hat das Ende der Prüfung angekündigt, worauf jeder abgespeichert und den Stick entnommen hat. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf meinem Stick Nummer 6 steht, ich aber die 5 haben müsste. Daher habe ich ihn nochmal eingesteckt und der gesamte Ordner in welchem ich gearbeitet habe war weg. 
Da ein Lehrer den Stick vorbereitet hat, hat dieser auch die darauf liegende Excel Mappe geöffnet um zu testen ob diese Funktioniert. Dementsprechend ist alles ohne Probleme abgelaufen, bis zur Abgabe.

Geschrieben

Was wolltest du eigentlich mit dem erneuten reinstecken bezwecken?

Bei mir durften zwei Prüflinge die Prüfungen am Laptop bearbeiten. Nach jedem Prüfungsteil war es so, dass der Stick eingesammelt wurde und der Prüfling dann ein Ausdruck Gegenzeichnen musste.

Wenn die Daten wirklich restlos vom Stick entfernt wurden, wirst du wohl oder übel im Winter den Prüfungsteil wiederholen müssen.

Soweit ich weiß ist bei einer ungenügenden Leistung eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht zulässig.

Beste Grüße

OriginalIgnacio

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb OriginalIgnacio:

Was wolltest du eigentlich mit dem erneuten reinstecken bezwecken?

Als ich den Stick raus zog ist mir erst aufgefallen, dass es Stick Nummer 6 anstelle von 5 war, daher wollte ich um sicher zu gehen dass das auch meiner ist (und nicht evtl. noch ein Stick irgendwo am PC/Bildschirm steckt) nochmal drauf schauen.
Man muss dazu sagen, dass viele seltsame Regeln auf Grund von Externen Prüflingen und den vorschriften durch COVID-19 bestanden, daher war ich durch die Stick Nummer verwirrt. (Stick Nr. 6 müsste für einen Externen Prüfling gedacht gewesen sein)

Mir sollten in Etwa 10 Punkte durch Schriftliche Aufgaben bleiben, was wohl leider nicht ausreichen wird. Eine einfache Nachschreiber Prüfung wäre sehr angebracht, auch für alle die zum Termin Krank sind. Vor allem da jedem der nicht 100% fit ist das zuhause bleiben wegen COVID nahegelegt wird. Keine gute Handhabung meines Erachtens.

vor 19 Minuten schrieb OriginalIgnacio:

wirst du wohl oder übel im Winter den Prüfungsteil wiederholen müssen.

@OriginalIgnacio Muss ich die gesamte Schriftliche Prüfung wiederholen? Die GA1 lief sehr gut 😡

Geschrieben (bearbeitet)

Was ich nicht ganz verstehe ist die Sache mit der Nummer. Dem Betriebssystem und dem Stick ist doch egal, welche Nummer auf dem Stick steht. Wenn du schon während bzw. unmittelbar nach der Prüfung gemerkt hast, dass die Daten beschädigt sind, wieso hast du sie nicht nochmal auf den Stick kopiert? Oder auf einen anderen?

/Edit: oder mit dem anwesenden Prüfer den Sachverhalt geklärt?

Bearbeitet von pr0gg3r
Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb akaiser:

@OriginalIgnacio Muss ich die gesamte Schriftliche Prüfung wiederholen? Die GA1 lief sehr gut 😡

Nein, du wirst nur den Prüfungsteil den du nicht bestanden hast wiederholen müssen. Wenn die Punkte so vergeben worden sind, wie du es schreibst, wirst du nur den Prüfungsteil GA2 wiederholen müssen.

Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liegen sollte.

Geschrieben

Hattest du denn den Ordner nicht noch auf dem PC liegen? Bzw gab es keine Möglichkeit auf dem Drucker im Raum zu drucken?

USB Stick ist grob fahrlässig, was, wenn der Stick verloren oder kaputt geht, der PC des Prüfers meint "oh, das Ding formatiere ich mal" oder seine Kinder. Oder der Prüfer einen nicht leiden kann und sagt "der war leer".

Immer immer immer Papier produzieren in Prüfungen, dann kann man zumindest "etwas" abgeben.

Am 6.7.2020 um 14:28 schrieb Hamtarox3:

Das klingt so oldschool mit Stick. BaWü halt

Stimmt, Papier wie im Rest der Republik ist viel moderner.

Beim Rest muss ich dir aber zustimmen

Geschrieben

Ich schüttel nur den Kopf ...

Als Prüfer sowieso aber nun auch mal beruflich:

Die Schule MUSS nun eine Selbstanzeige bei der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden machen, da hier personenbezogene Daten mit erheblicher Auswirkung für den Betroffenen verloren gegangen sind.

Das bedeutet, dass die Schule oder die IHK in einem angemessenen Rahmen alles hätte tun müssen, um dies zu verhindern, was ja wohl nach der Schilderung nicht passiert ist.

Ich bin a) fassungslos dass in BaWü nicht mit Papier gearbeitet wird ( was sich revisionssicherer archivieren lässt aus Prüfungssicht ) und b) dieses komische Verfahren mit Speichern auf einem Stick nicht eine Kopie woanders ablegt ...

Am 7/6/2020 um 9:51 AM schrieb akaiser:

1. Der Stick hatte keinen Hardwarefehler, allerdings war der Stick mit Nummer 6 in meinem PC Nummer 5 gesteckt, was nicht sein sollte. Kann dies irgendwelche Auswirkungen haben? z.B. Betrugsschutz der zum löschen der Daten führt, da Falscher Stick?

Das hätte gar nicht passieren dürfen. Damit ist der Prozess für die Tonne

zu 2 und 3) In allen anderen Bundesländern führt eine -6- zum Nichtbestehen. Du kannst durch eine MEP EINE -5- ausgleichen, aber keine -6-.

Keine Ahnung was die Schule nun macht. Ich würde die ganze Prüfung anzweifeln ...

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JustALurker:

Seit Oktober 2018 ist das zumindest unter Windows 10 obsolet geworden.

Genauso wie das Wort "funktioniert" für viele Druckerspooler unter Win 10 2004 ...

Sorry, aber bloß weil Microsoft meint etwas würde funktionieren heißt das nicht, dass es das auch immer tut. 😄

---

Ansonsten bin ich irritiert, dass Prüfungen auf einem USB-Stick gespeichert und abgegeben werden. Oo 

Ich hätte jetzt eigentlich erwartet, dass - wenn irgendetwas schon digital erfolgt - wenigstens ein System à la Moodle eingesetzt wird. Oder dass es irgendwo eine Möglichkeit zum Upload der Dateien gibt, klappt mit den Projektdokus doch vereinzelt auch... aber Flash-Speicher und wahrscheinlich Sticks, die schon tausend Prüfungen hinter sich haben und eher am Ende ihrer Existenz stehen. Unnötig fahrlässig.

Geschrieben

@pr0gg3r @Maniska Ich habe keine lokale Kopie von den meisten Daten gemacht, daher war es nicht möglich diese nochmal daraufzuspielen. Mein Fehler, ich weiß, aber das kann ich nicht ändern, daher versuche ich soweit alle anderen Möglichkeiten durchzukauen. 

@charmanta Vielen dank für diese Antwort. Ich habe den Lehrern direkt bescheid gegeben und es wurde in den wenigen Minuten bevor wir den Raum verlassen mussten versucht bestmöglichst dem Problem auf den Grund zu gehen. Ich habe noch am selben Tag meinen Ausbilder Informiert. Dieser hat sich ebenfalls mit meinen Lehrern in Kontakt gesetzt und vermutlich auch mit der IHK selbst. Aktuell warte ich auf mehr Informationen, bis dann nächste und übernächste Woche die Noten Bekanntgabe und meine Projektpräsentation + Fachgespräch sind.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb charmanta:

Ich schüttel nur den Kopf ...

Als Prüfer sowieso aber nun auch mal beruflich

Schüttel nicht zu fest, sonst fällt der Kopf noch ab :)

Zitat

Die Schule MUSS nun eine Selbstanzeige bei der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden machen, da hier personenbezogene Daten mit erheblicher Auswirkung für den Betroffenen verloren gegangen sind.

Muss sie? Rein von er Beschreibung her hat der ja noch nicht mal abgegeben, also hat er die Daten genau genommen selbst verloren (auf schulischer Infrastruktur). Als Lehrer könnte man sich hinstellen und sagen "das ist eine Schutzbehauptung des Prüflings" und den (einen) funktionierenden Stick ohne Inhalt hervor zaubern.

Zitat

Das bedeutet, dass die Schule oder die IHK in einem angemessenen Rahmen alles hätte tun müssen, um dies zu verhindern, was ja wohl nach der Schilderung nicht passiert ist.

Es wurde von Prüfling direkt auf einem Wechseldatenträger gespeichert, es wurde noch nicht einmal eine lokale Kopie angelegt, und das von einer quasi aus gelernten Fachkraft, die sich dieser Risiken hätte bewusst sein müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, konnte man auswählen ob man auf Papier oder digital antwortet, d.h. er hatte die Wahl und hat sich selbst für die nicht revisionssichere Methode entschieden.

Hilft natürlich jetzt nicht weiter und ich würde auch versuchen mit Händen und Füßen die Prüfung anzufechten, aber was genau will man damit erreichen?

Geschrieben

 

vor 3 Minuten schrieb Maniska:

Muss sie? Rein von er Beschreibung her hat der ja noch nicht mal abgegeben, also hat er die Daten genau genommen selbst verloren (auf schulischer Infrastruktur). Als Lehrer könnte man sich hinstellen und sagen "das ist eine Schutzbehauptung des Prüflings" und den (einen) funktionierenden Stick ohne Inhalt hervor zaubern.

Problem bei dem Thema wiederum ist, dass in MS Word noch die hinterbliebenen Reste meiner Lösungen waren in form von "Zuletzt gespeicherte Dokumente", die alle auf den nicht mehr existierenden Pfad auf dem Stick wiesen und mit verschiedenen Zeitstempeln während der Prüfung versehen waren. Natürlich konnte keine Automatische Sicherungskopie aus Word entnommen werden, selbsterklärend, da dies erstmal aktiviert werden müsste. Zu Anfang der Prüfung kam auch bei jedem Prüfling die Meldung "Microsoft Office ist nicht Aktiviert blabla.." 
Weiterhin gäbe es keinen Grund meine Eigene Prüfung zu Sabotieren, wenn mein Bestehen mit einem Schnitt von mindestens 3,x anhand der anderen Noten bereits sicher wäre. Selbst mit der 6 in der Prüfung (ohne die Regel des automatischen durchfallens bei 6,0) wäre Mein Schnitt in Ordnung.

Mindestens 2 meiner Mitschüler und 2 Lehrer waren dabei als wir bemerkt haben, dass mein Stick (5) am noch unbenutzten PC (6) hinter mir steckte. 

 

vor 1 Minute schrieb Maniska:

Wenn ich das richtig verstanden habe, konnte man auswählen ob man auf Papier oder digital antwortet, d.h. er hatte die Wahl und hat sich selbst für die nicht revisionssichere Methode entschieden.

Mir und keinem anderen Prüfling bei uns war bekannt, dass nur in BaWü die Option des Digitalen Lösens gegeben ist. Demnach hat jeder das für selbstverständlich gehalten und dem System vertraut. Ich kenne keinen der Schüler bei uns die eine Papier Lösung abgegeben haben. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Maniska:

Muss sie?

Jo

Art. 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

  1. 1Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. 2Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
  2. Wenn dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet er diese dem Verantwortlichen unverzüglich.

und hier ist ja definitiv eine Auswirkung erkennbar ... bin gespannt wie sich die Schule da rausreden will. DIE haben definitiv keinen (ausgebildeten) DSB

Bearbeitet von charmanta
Genauer erklärt
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb charmanta:

Jo

Ich wäre mir aktuell nicht sicher, ob die DSGVO den Verlust von Prüfungsergebnissen einbezieht. Aufgrund einer Antwort auf eine Prüfungsfrage kann ich in der Regel nicht auf eine natürliche Person schließen.

Somit stellt sich hier die Frage, ob Prüfungsergebnisse personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 DSGVO sind.

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