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Eingruppierung B.Sc. Wirtschatfsinformatik in AVR ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich habe mein Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) Studium letztes Jahr abgeschlossen und habe mich auf eine Stelle als Berufseinstieg in der BBT-Gruppe, ein christlicher Träger von Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen, beworben. Die Gruppe hat ihre Zentrale in Koblenz (Rheinland Pfalz) aber noch weitere Standorte in den Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Baden-Württemberg. Ich wäre über die Zentrale eingestellt.

Ich habe außer den folgenden Tätigkeiten:

  • 1 Jahr Praktikum bei einem Mercedes Vertragshändler (Bürokaufmann) für das Fachabitur
  • 6 Monate Pflichtpraktikum in einem ERP-Beratungshaus (Praxissemester)
  • 4 Jahre Aushilfe/Werksstudent in einer Smartphone-Reparatur-Werkstatt

keine Berufserfahrung bzw. Ausbildung.

 

Es handelt sich um eine Stelle als Anwendungsbetreuer Arztinformationssysteme. Meine Aufgaben wären laut Ausschreibung:

  • Sie unterstützen bei der Implementierung, Betreuung und Weiterentwicklung der Arztinformationssysteme unserer Medizinischen Versorgungszentren 
  • Sie stellen den zuverlässigen und serviceorientierten Support sicher, beraten darüber hinaus die Anwender und verantworten die selbstständige Konzeption sowie Durchführung von Schulungen 
  • Sie wirken an einrichtungsbezogenen oder gruppenweiten Projekten der BBT-Gruppe mit 

Ihr Profil:

  • Sie besitzen ein abgeschlossenes Informatikstudium oder können eine vergleichbare Ausbildung im IT-Bereich vorweisen 
  • Sie verfügen idealerweise bereits über erste Berufserfahrung in der Betreuung von Arztinformationssystemen der Firma CGM 
  • Sie haben ein hohes Interesse an IT-Anwendungen im Gesundheitswesen und verfügen idealerweise über Kenntnisse in klinischen Abläufen und Anwendungen 
  • Sie zeichnen sich durch eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Flexibilität aus 
  • Sie verfügen über ein ausgeprägtes Kommunikationsgeschick, ein souveränes Auftreten und sind ein Organisationstalent 

Die Vergütung wäre eine leistungsbezogene Vergütung in Anlehnung an den AVR.

 

Nach eigener Recherche würde ich als 9b eingruppiert werden. Ein Kommilitone meinte jedoch die Stelle wäre minimum EG 10, da es unter Entgeltordnung (VKA) / 14.2 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik fällt. Ich habe sehr viele Fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Welche Tabelle nehme ich? AVR Anlage 2 (Ich finde die nirgens...) oder doch 3? Die normale TVÖD?

Wo werde ich eingestuft ? 9b ? EG 10? oder 4a,4b laut Anlage 3? 

Kann ich meine frühere Tätigkeiten als Berufserfahrung in der Verhandlung verwenden? 

Ich habe bei Google gefunden, dass laut Definition "erste Berufserfahrung" auch Branchenunabhängig angerechnet werden kann ?? 

 

Ich bedanke mich schon Mal im voraus an allen Antwortenden.

 

Bearbeitet von whoisqr
Geschrieben (bearbeitet)

Die Fragen bezüglich der korrekten Besoldung kann ich dir leider nicht beantworten, da ich vom ÖD und den Einstufungen keine Ahnung habe. Es gibt aber diverse Leute hier im Forum, die da bestimmt mehr wissen. 

Du hast keine Berufserfahrung die angerechnet werden könnte. Du warst bisher als Praktikant oder Werksstudent tätig. Das sind in der Regel Hilfsarbeiten unter Anleitung und Führung eines erfahrenen Mitarbeiters. Ich weiß das klingt immer etwas harsch, aber Niemand wird dir das als Berufserfahrung anerkennen.

Edit: Fachlich würde ich da ohnehin nur das "6 Monate Pflichtpraktikum in einem ERP-Beratungshaus (Praxissemester)" als relevant einstufen. Das hat sicherlich bei der Bewerbung nicht geschadet, aber es handelt sich auch um ein Pflichtpraktikum aus dem Studium. Das Praktikum ist nicht aus Eigeninitiative erfolgt, sondern weil du es machen musstest. Das Praktikum als Bürokaufmann ist für deine neue Tätigkeit fachlich irrelevant und die Arbeit in einer Smartphone Werkstatt leider auch.

Edit2: Nach zwei Minuten Google:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/diakonie/avr?id=diakonie-2020&matrix=1

https://karriere.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/Karriereportal/PDFs/AVR.DD_STAND_1._November_2017.pdf

Bearbeitet von TooMuchCoffeeMan
Geschrieben (bearbeitet)

Werkstudententätigkeiten gelten zumeist nicht als gleichwertig.

Pflichtpraktika hingegen könnten durchaus Anrechnung finden, aber auch da gibt es eng gesetzte Grenzen, die ich hier nicht als erfüllt ansehe.

Anrechnungsfähig sind Tätigkeiten, die quasi 1:1 fortgesetzt werden. Das ist aber nur selten der Fall. Praktikazeiten gemäß TV-Praktikanten sind anzurechnen.


Der Potenzielle Arbeitgeber kann alle Praktika- und Werksstudentenzeiten als förderlich anerkennen, wenn er es denn will.
Erfahrungsgemäß kommt das nur selten vor (insbesondere bei Bewerbermangel) und dann auch nur, wenn vor Einstellung darüber verhandelt wird (Der Bewerber muss klarstellen: „unter Erfahrungsstufe x fange ich nicht an“). Gleiches gilt für etwaige weitere Zulagen (z.B. IT-Fachkräftezulage)

Das birgt aber das Risiko, dass sich die Verwaltung oder hier die kirchliche Organisation für einen günstigeren Bewerber entscheidet, sofern es einen anderen gibt.
Das ist eben jedes Mal ein Einzelfall.

Vermutlich gibt es aber nur die Erfahrungsstufe 1.

Die Entgeltgruppe würde ich spätestens im Vorstellungsgespräch erfragen. Für jede Stelle müsste es eigentlich vorab eine Stellenbeschreibung geben. 

Bearbeitet von tTt
Geschrieben (bearbeitet)

Danke an alle die geantwortet haben!

@TooMuchCoffeeMan 

Da es ein katholisch christlicher Träger ist, ist es leider nicht die AVR Diakonie. Ich finde die Gehälter in dieser Tabelle ziemlich hoch. :o

@tTt 

Am 11.7.2020 um 08:54 schrieb tTt:

Das birgt aber das Risiko, dass sich die Verwaltung oder hier die kirchliche Organisation für einen günstigeren Bewerber entscheidet, sofern es einen anderen gibt.

Eine interessante Info für die Gehaltsverhandlung bzw. Eingruppierung...

 

Ich muss euch gestehen, dass ich schon ein Telefoninterview und eine Hospitation hatte. Bei beiden Terminen bekam ich ein positives Feedback. Jedoch wurde die Gehaltsfrage nie erwähnt. Ich weiß auch nicht warum ich das nicht gefragt hatte. Trotzdem wollten sich das HR und IT Team die Tage für ein /*ich gehe davon aus*/ letztes Gespräch melden, wo wahrscheinlich auch verhandelt wird. Mittlerweile habe ich durch eine Freundin herausgefunden, dass die Mitarbeiter in der BBT-Gruppe im TVÖD VKA sind.

Wie gehe ich ohne Berufserfahrung in so eine Verhandlung?

Denn ob ich EG10 oder 9b im TVÖD VKA eingruppiert werde machen 43.000€ oder 39.000€ aus. In der Entgeltordnung (VKA)/14.2 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik steht:

Entgeltgruppe 10

1.Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Bei der Entgeltordnung (VKA)/12.4 Entgeltgruppen 9b bis 12 steht jedoch:

Entgeltgruppe 9b

1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 9c

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

Entgeltgruppe 10

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.

Jetzt habe ich hier im Forum doch mehrmals gelesen, dass es eher um die Tätigkeitenbeschreibung geht als den Abschluss. Sollte ich eher nicht auf die Entgeltordnung 14.2 verharren? Zählt denn B.Sc. Wirtschatfsinformatik überhaupt als einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung?

Bearbeitet von whoisqr
Geschrieben

@whoisqr
Grundsätzlich muss es ja schon eine Stellenbewertung geben, denn die Ausschreibung erfolgt i.d.R. erst dann, wenn die Stelle bereits bewertet wurde und Haushaltsmittel dafür zumindest beantragt, meistens aber bewilligt sind. Natürlich kann der AG die Stellenbewertung noch abändern, aber das regelt jede Behörde/Organisation noch einmal getrennt. 
Und zusätzlich wird dann vor der Einstellung noch geprüft, ob die persönlichen Voraussetzungen vom Bewerber erfüllt werden.
Eine IT-Stelle mit EG10 im TVöD-Bund erfordert z.B. beim Bund immer ein abgeschlossenes Studium oder gleichwertige Erfahrungen. Ohne Studium gibts halt eine Entgeltgruppe Abzug = EG9c im Falle des Bundes.
Im TVöD-VkA (Kommunen)gibt es Fallgruppen, die eine IT-Stelle mit EG10 auch ohne Studium erlaubt.
Im TV-L wird bereits ab EG9b ein Studium vorausgesetzt(ab 2021 übernimmt der TV-L die Regelungen des TVöD-VkA, was sich positiv für viele ITler auswirken dürfte). 


Sofern du bereits die Zusage hast, ruf einfach kurz an und frag nach, in welcher Entgeltgruppe die Stelle bewertet ist.
Oftmals winden sich personaler etwas, alá: „Die Stelle wird gerade noch durch alle Gremien bewertet“, da heißt es aber etwas hartnäckig zu bleiben.

Meist gibt es dann die Information, dass die Bewertung vorläufig bei EGxyz liegt.

Zu 90% ändert sich daran meist nichts mehr, ab und zu wird es eine EG höher, weil der Personalrat aufgepasst hat...

Die meisten öffentlichen AG wollen sparen und versuchen es erst einmal mit der niedrigeren Entgeltgruppe. Gerade bei Institutionen, deren Stellen durch Bund-Mittel finanziert werden, zahlt der Bund für die Stelle nach EG10 und die Institution schreibt das nur als 9b aus um die Mittel anderswo einzusetzen... 

Geschrieben

Also an deiner Stelle würde ich hier auch mindestens die EG10 fordern. Arbeite ebenfalls in einer Gesudnheitseinrichtung, welche angelehnt an den TVöD ist und habe dort als Berufseinsteiger FiSi in etwa das Gehalt, was einer E10 entspricht und meine Stellenbeschreibung ist deiner sehr ähnlich ;)

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