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Geschrieben

Hallo,

nachdem ich bei meinem alten Arbeitgeber meine Ausbildung absolviert und danach für 4 Monate gearbeitet habe, habe ich nun mein Arbeitszeugnis für die 4 Monate bekommen. Mein Chef war über meine Kündigung nicht erfreut und hat mit mir danach bis zum Ende kein Wort mehr gesprochen. Mit meinen Kollegen hatte ich ein sehr gutes Verhältnis und bin auch nur wegen diesen letztlich nach meiner Ausbildung noch dort geblieben. Es hat sich dann relativ kurzfristig etwas neues ergeben, sodass ich innerhalb von 2 Wochen kündigen konnte und mich dann verabschiedet habe. Hier mal ein Auszug aus dem Zeugnis, in dem es um die Bewertung meiner Tätigkeiten geht:

Zitat

Mit seinem umfangreichen und fundierten Fachwissen erzielte er stets gute Erfolge. Er war sehr motiviert und zeigte ein hohes Maß an Initiative und Leistungsbereitschaft. Mit einem guten Blick für das Wesentliche führte er seine Aufgaben immer planvoll, methodisch und gründlich aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr X als belastbarer Mitarbeiter. Seine Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter sehr schwierigen Bedingungen, stets guter Qualität. Herr X hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen. Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden verhielt Herr X sich stets einwandfrei. Er trug zu einer guten und effizienten Teamarbeit bei.

Herr X verlässt unser Unternehmen auf eignen Wunsch. Wir danken Herrn X für die geleistete Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen Herr X für die weitere Zukunft beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Wie würdet ihr das bewerten? Ich bin bei einer 3-4, womit ich absolut nicht zufrieden wäre, da es auch nicht das widerspiegelt, was man vorher in Einzelgesprächen hat durchblicken lassen. Zumal hier vermutlich auch eine Bewertung meiner Ausbildungszeit mit eingeflossen ist, obwohl ich um zwei gesonderte Zeugnisse gebeten habe.

Viele Grüße

Kaasu

Geschrieben

Bin kein Experte, liest sich für mich eher wie eine 3+ oder eine 2. Wo kommt bei dir da eine vier vor?

Ich hoffe du hast hier reingetippt, oder wirklich kopiert? Weil:


"auf eignen Wunsch"

"Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen Herr"

Geschrieben

Vielen Dank für's durchlesen und antworten! Ich hatte anfangs auch eher eine 2 bzw. gute 3 vermutet (womit ich auch recht zufrieden bin/wäre), habe dann aber mal ein paar "Floskeln" durch ein Tool geschickt und mir die "Umrechnung" in eine Note angesehen. Da gab's dann oft die Note 4, was mich einfach sehr stutzig gemacht hat. Anscheinend habe ich mich davon doch zu sehr irritieren lassen.

Den Text habe ich übrigens 1:1 so hier reinkopiert und werde mal auf eine Nachbesserung hinweisen.

Danke nochmals und schönes Wochenende! :)

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Kaasu:

Herr X hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen. 

Die Erwartungen des AG an den MA finde ich mit am wichtigsten. Die Erwartung wurden hier "nur" entsprochen, nicht übertroffen und schon gar nicht stets übertroffen. Das ist m.E. eine drei. Rest klingt klar nach einer Zwei. 

Geschrieben

Gesamtleistung ist eine zwei:

Am 7/10/2020 um 4:15 PM schrieb Kaasu:

Herr X hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

Ansonsten sind die Einzelleistungen im Bereich 2-3. 

Der letzte Absatz hat alles für eine Empfehlung drin: 

Am 7/10/2020 um 4:15 PM schrieb Kaasu:

Herr X verlässt unser Unternehmen auf eignen Wunsch. Wir danken Herrn X für die geleistete Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen Herr X für die weitere Zukunft beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Der AG hätte also gerne länger mit dem AN zusammengearbeitet, es wird sich für die Leistungen bedankt und der AG spricht auch ein Bedauern für die entstandene Lücke aus. Zudem wünscht man dem ehemaligen AN weiterhin viel Erfolg. Ohne eine solch vergleichbare Formulierung wird sonst das gesamte Zeugnis abgewertet, ist hier aber alles ok. 
 

Das Zeugnis ist durchweg als gut und somit eher überdurchschnittlich zu bezeichnen.

Die Schönheitsfehler mit „ihr“ würden als Abwertung gewertet werden (mangelnder Respekt vor dem AN).
Insofern handelte es sich wohl um eine Vorlage, die nicht an den AN angepasst wurde (Flüchtigkeitsfehler).
Ich würde vermuten, dass das nicht beabsichtigt war.

Nachhaken und unbedingt ausbessern lassen.

Geschrieben

Danke selbstverständlich auch an eure Bewertungen bzw. Analysen. Ich denke nicht, dass die Fehler beabsichtigt waren und werde diese definitiv anmerken. Die Ausbesserung sollte kein Problem darstellen.

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