Effe232 Geschrieben 17. Juli 2020 Geschrieben 17. Juli 2020 Hallo zusammen! Ich habe heute die Mitteilung zur bestandenen Abschlussprüfung erhalten und somit meinen letzten Arbeitstag. Da ich nicht im Ausbildungsbetrieb bleibe und den AG wechsle, beginnt mein neues Arbeitsverhältnis zum 01.08.2020. Steht so auch im Arbeitsvertrag. Muss ich mich jetzt für 2 Wochen beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Die Krankenkasse werde ich vermutlich auch informieren müssen. Vielleicht habt ihr hier eine Idee/Erfahrung dazu. Würde mich über eine Info freuen. Vielen Dank und euch ein schönes Wochenende! fvghfhgfhgf reagierte darauf 1 Zitieren
Alistair Geschrieben 17. Juli 2020 Geschrieben 17. Juli 2020 Ja auch wenn es nur 2 Wochen sind musst du dich beim Arbeitsamt melden. Irgendwer muss ja deine Krankenkassenbeiträge zahlen für die 2 Wochen ;). Zitieren
Maniska Geschrieben 17. Juli 2020 Geschrieben 17. Juli 2020 Müssen musst du nicht. Bei der Krankenkasse gibt es bis zu 1 Monat Überbrückung bei Arbeitslosigkeit, sprich bis zu 1 Monat bist du weiterhin versichert, und das was du ggf an ALG bekommen würdest, fressen ggf die Sprit- und Parkkosten auf. Zitieren
el_pollo_diablo Geschrieben 17. Juli 2020 Geschrieben 17. Juli 2020 Wie Maniska schon angemerkt hat, bist Du bis zu einem Monat durch die Nachversicherungspflicht weiterhin krankenversichert. Im Beamtendeutsch nennt sich das Ganze "nachgehender Leistungsanspruch" (siehe z.B. https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/825-nachgehender-leistungsanspruch.html ). Zitieren
Gast frfr Geschrieben 18. Juli 2020 Geschrieben 18. Juli 2020 Ich würde das schon machen, die Zeit ist ja da, dann ist man schon registriert, falls später mal Bedarf besteht. Zitieren
Crapz Geschrieben 18. Juli 2020 Geschrieben 18. Juli 2020 (bearbeitet) Hab dieselbe Situation. Ausbildung ist seit gestern beendet. Hab direkt bei der Agentur für Arbeit angerufen und die meinte, ich soll mir am Montag mal 30 Minuten Zeit nehmen, dann werde ich per Telefon durch das Programm geführt, um mich arbeitslos zu melden. Würde das an deiner Stelle auch machen, die paar hundert Euro mehr sind's wert Bearbeitet 18. Juli 2020 von Crapz Zitieren
Kellerbräune Geschrieben 18. Juli 2020 Geschrieben 18. Juli 2020 Ich bin in der selben Situation. Muss die Zeit bis zum 01.09 überbrücken und werde mich arbeitslos melden. Sicher ist sicher. Zitieren
Crapz Geschrieben 18. Juli 2020 Geschrieben 18. Juli 2020 Naja es geht hier nicht um Sicherheit, sondern um's Geld. Du zahlst jeden Monat für den Rest deines Berufsleben Arbeitslosenversicherung, wieso also nicht auch mal was rausholen, wenn man arbeitslos wird? Zitieren
Cady Geschrieben 18. Juli 2020 Geschrieben 18. Juli 2020 Du musst dich nicht Arbeitslos melden... Deine Versicherung läuft ja nicht sofort ab. Da ich in der gleichen Situation bin wie du, habe ich bereits mit dem Arbeitsamt telefoniert und habe die Info bekommen, dass ich mich gerne Arbeitslos melden kann und somit noch Geld bekomme aber es keine Pflicht ist, da ich ja kurz darauf eh wieder eine Arbeitsstelle antreten werden und somit nicht mehr Arbeitslos bin. Ich empfehle es dir trotzdem zu machen, weil Kohle für nichts zu bekommen ist nie schlecht. Zitieren
allesweg Geschrieben 18. Juli 2020 Geschrieben 18. Juli 2020 @Cady hast du das schriftlich? Die Rechtslage ist offiziell so, dass man sich bei einem befristeten Vertrag wie einem Ausbildungsvertrag vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu melden hat. Alles andere ist Ermessenssache des Sachbearbeiters! Zitieren
Gast Geschrieben 18. Juli 2020 Geschrieben 18. Juli 2020 Wenn das die Rechtslage ist, kannst Du doch bestimmt auch die Rechtsnorm nennen oder einen Link angeben. Zitieren
thereisnospace Geschrieben 18. Juli 2020 Geschrieben 18. Juli 2020 (bearbeitet) vor 22 Minuten schrieb WYSIFISI: Wenn das die Rechtslage ist, kannst Du doch bestimmt auch die Rechtsnorm nennen oder einen Link angeben. §38 SGB 3 Zitat (1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html Gilt aber nicht für eine betriebliche Ausbildung. Bearbeitet 18. Juli 2020 von thereisnospace 0x00 reagierte darauf 1 Zitieren
Gast frfr Geschrieben 19. Juli 2020 Geschrieben 19. Juli 2020 vor 7 Stunden schrieb thereisnospace: §38 SGB 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html Gilt aber nicht für eine betriebliche Ausbildung. Warum sollte das für eine betriebliche Ausbildung nicht gelten? Zitieren
Gast Geschrieben 19. Juli 2020 Geschrieben 19. Juli 2020 Hast Du Dir den Gesetzestext durchgelesen? Also ist die Aussage von @allesweg in diesem Zusammenhang nicht richtig. Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Juli 2020 Geschrieben 19. Juli 2020 Ich korrigiere mich - es besteht bei Beendigung der Ausbildung keine Meldepflicht. Wer aber bereits nach der Ausbildung auf Geld verzichten kann, muss sich auch nicht bei der BfA melden. Zitieren
Craaq Geschrieben 19. Juli 2020 Geschrieben 19. Juli 2020 Auf jeden fall Arbeitslos melden! Hab für 6 Tage knapp 200€ damals bekommen Zitieren
Effe232 Geschrieben 19. Juli 2020 Autor Geschrieben 19. Juli 2020 Alles Klar, vielen Dank! Freut mich, dass dieses Forum hier immer einen netten und hilfreichen Umgang hat, auch wenn ich während der Prüfungszeit nur „Mitleser“ war... Zitieren
Crapz Geschrieben 20. Juli 2020 Geschrieben 20. Juli 2020 Zu dem Thema nochmal: Wollte mich heute arbeitslos melden, aber durch Corona geht das alles sooo langsam. Also macht's so schnell wie möglich... Muss jetzt auf iwelche Zugangsdaten per Post warten. Bis dahin hab ich vermutlich schon meinen neuen Job. Zitieren
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