Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mich, nach dem ich die Prüfung bestanden habe bzw. schon vorher, arbeitslos gemeldet. Mein zuständiges Amt brauchte von mir eine Arbeitgeberbescheinigung, die ich soweit auch erhalten habe.

Mir fällt dazu nur etwas auf.

Bei den Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde bejaht, dass die Kündigung schriftlich zugestellt wurde, wobei man mir das nur mündlich mitgeteilt hat.

Des Weiteren wurde bejaht, dass das Arbeitsverhältnis befristet war und ebenso schriftlich. (Vermutlich auf den Ausbildungsvertrag bezogen?)

Kann ich also, da ich eine Kündigung nicht schriftlich erhalten habe, obwohl dieses bejaht wurde, diese Anfordern? 

LG

 

Geschrieben

Du wurdest bei einem befristeten Arbeits-/Ausbildungsverhältnis nicht gekündigt. Normalerweise reicht dem Arbeitsamt sogar das IHK-Zeugnis/ der Zettel mit der Bestätigung des Bestehens.

Geschrieben

Vor Beendigung des Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses kann man sich nur suchend melden.

Die echte ArbeitsLOSmeldung kann erst ab dem ersten Tag danach erfolgen.

vor 13 Stunden schrieb Unknown User:

Bei den Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde bejaht, dass die Kündigung schriftlich zugestellt wurde

von wem wurde das bejaht?

Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses kann es in deinem Fall gar nicht geben.

 

Wer verlangt dieses Dokument mit welcher Begründung?

Die Bundesagentur für Arbeit sicher nicht.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb allesweg:

Wer verlangt dieses Dokument mit welcher Begründung?

Die Bundesagentur für Arbeit sicher nicht

Hallo,

also: 

ich habe mich bei dem Amt arbeitslos gemeldet. Als Nachweise möchte das Arbeitsamt von 2016 bis 2020 eine Arbeitsbescheinigung das ich bei meinem Ex-Arbeitgeber angestellt war, bis zum Ende der Ausbildung.

Von meinem Ex-AG habe daher eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III erhalten.

Dort steht im Punkt 5.1 das die Kündiung zum 17.07.2020 schriftlich erfolgte.

 

LG

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Unknown User:

Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

Dann hätte das Feld vermutlich offen gelassen werden können, siehe dazu folgenden Link; https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-ab-international_ba014116.pdf

Zitat

Angaben zur Kündigungsfrist (Ziffer 9) Auf Angaben kann nur verzichtet werden, wenn ein Ausbildungsverhältnis mit der Abschlussprüfung geendet hat.

 

 

Aber im Endeffekt: Warum stört dich das?

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Listener:

Aber im Endeffekt: Warum stört dich das?

Hi,

stören tut es mich nicht. Ich wollte nur sicher gehen, da ich schonmal ein großes TammTamm mit dem Amt hatte und ich mir unnötigen Ärger ersparen wollte 🙂

Aber gut, dann hat sich das geklärt! 

LG

 

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...