IT-Systemimperator Geschrieben 22. Juli 2020 Geschrieben 22. Juli 2020 Hallo, ich habe mich, nach dem ich die Prüfung bestanden habe bzw. schon vorher, arbeitslos gemeldet. Mein zuständiges Amt brauchte von mir eine Arbeitgeberbescheinigung, die ich soweit auch erhalten habe. Mir fällt dazu nur etwas auf. Bei den Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde bejaht, dass die Kündigung schriftlich zugestellt wurde, wobei man mir das nur mündlich mitgeteilt hat. Des Weiteren wurde bejaht, dass das Arbeitsverhältnis befristet war und ebenso schriftlich. (Vermutlich auf den Ausbildungsvertrag bezogen?) Kann ich also, da ich eine Kündigung nicht schriftlich erhalten habe, obwohl dieses bejaht wurde, diese Anfordern? LG
charmanta Geschrieben 22. Juli 2020 Geschrieben 22. Juli 2020 Hä ? Mit dem Bestehen der Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis, da wirst Du gar nicht gekündigt. Gib mal mehr Infos bitte
Griller Geschrieben 22. Juli 2020 Geschrieben 22. Juli 2020 Da muss ich @charmanta zustimmen. Kommt mir so vor, als wüssten da mehrere Personen (vor allem dein Ex-AG) nicht, wie man mit so einer Situation umgeht.
SaJu Geschrieben 22. Juli 2020 Geschrieben 22. Juli 2020 Du wurdest bei einem befristeten Arbeits-/Ausbildungsverhältnis nicht gekündigt. Normalerweise reicht dem Arbeitsamt sogar das IHK-Zeugnis/ der Zettel mit der Bestätigung des Bestehens. charmanta reagierte darauf 1
allesweg Geschrieben 23. Juli 2020 Geschrieben 23. Juli 2020 Vor Beendigung des Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses kann man sich nur suchend melden. Die echte ArbeitsLOSmeldung kann erst ab dem ersten Tag danach erfolgen. vor 13 Stunden schrieb Unknown User: Bei den Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde bejaht, dass die Kündigung schriftlich zugestellt wurde von wem wurde das bejaht? Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses kann es in deinem Fall gar nicht geben. Wer verlangt dieses Dokument mit welcher Begründung? Die Bundesagentur für Arbeit sicher nicht.
IT-Systemimperator Geschrieben 23. Juli 2020 Autor Geschrieben 23. Juli 2020 vor 3 Stunden schrieb allesweg: Wer verlangt dieses Dokument mit welcher Begründung? Die Bundesagentur für Arbeit sicher nicht Hallo, also: ich habe mich bei dem Amt arbeitslos gemeldet. Als Nachweise möchte das Arbeitsamt von 2016 bis 2020 eine Arbeitsbescheinigung das ich bei meinem Ex-Arbeitgeber angestellt war, bis zum Ende der Ausbildung. Von meinem Ex-AG habe daher eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III erhalten. Dort steht im Punkt 5.1 das die Kündiung zum 17.07.2020 schriftlich erfolgte. LG
Griller Geschrieben 23. Juli 2020 Geschrieben 23. Juli 2020 vor 22 Minuten schrieb Unknown User: Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III Dann hätte das Feld vermutlich offen gelassen werden können, siehe dazu folgenden Link; https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-ab-international_ba014116.pdf Zitat Angaben zur Kündigungsfrist (Ziffer 9) Auf Angaben kann nur verzichtet werden, wenn ein Ausbildungsverhältnis mit der Abschlussprüfung geendet hat. Aber im Endeffekt: Warum stört dich das?
IT-Systemimperator Geschrieben 23. Juli 2020 Autor Geschrieben 23. Juli 2020 vor 25 Minuten schrieb Listener: Aber im Endeffekt: Warum stört dich das? Hi, stören tut es mich nicht. Ich wollte nur sicher gehen, da ich schonmal ein großes TammTamm mit dem Amt hatte und ich mir unnötigen Ärger ersparen wollte 🙂 Aber gut, dann hat sich das geklärt! LG
Griller Geschrieben 23. Juli 2020 Geschrieben 23. Juli 2020 Im Zweifel lässt du dir ein neues Formular ausstellen und die Felder, die nicht passen, bleiben leer. Das wäre der sicherste Weg.
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