frs23 Geschrieben 25. Juli 2020 Geschrieben 25. Juli 2020 (bearbeitet) Hi, ich habe leider meine Prüfungsergebnisse noch nicht, da mir noch die Note vom GA1 Teil fehlt, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass ich wohl oder übel in die Nachprüfung gehen muss. Nun zu meiner Frage: Wenn ich trotz 2x der Note 5 im Schriftlichen Teil auf 50 Punkte komme, muss ich dann trotzdem in die Nachprüfung um eine 5 auszugleichen? Die für mich zuständige Person bei der IHK meinte nämlich: "Es darf nur eine 5 stehen, keine 6 UND man muss auf die 50 Punkte kommen" Ich war natürlich schon ein bisschen hier im Forum unterwegs, und fast ausschließlich Antworten gefunden die sagen, dass man sehr wohl auch mit 2x der Note 5 bestehen kann, wenn man auf die 50 Punkte kommt. Zitat Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Nach der Antwort von der IHK hat mich natürlich auch der letzte teil "wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann" etwas verwirrt, da ich jetzt nicht weiß, bedeutet bestehen der Prüfung einfach nur 50% haben oder 50% UND nur 1x die Note 5? Ist das vielleicht irgend ne Sonderregelung in München? Hat der Großteil der Leute hier im Forum einfach unrecht (was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, da die Antworten relativ gleich und von unterschiedlichen Personen in mehreren Beiträgen waren) oder war die Person der IHK einfach nicht gut genug informiert? Hoffentlich kann mir da jemand von euch weiter helfen ich blick da nämlich absolut nicht mehr durch. Bearbeitet 25. Juli 2020 von frs23 Zitieren
Rienne Geschrieben 25. Juli 2020 Geschrieben 25. Juli 2020 (bearbeitet) Hallo, vor 49 Minuten schrieb frs23: Ist das vielleicht irgend ne Sonderregelung in München? unwahrscheinlich, da bundesweit (mit Ausnahme von BaWü) die gleiche Ausbildungsordnung gilt. In dieser steht übrigens Folgendes (§15 (7-8) ITKTAusbV 😞 Zitat (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2: 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit „ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. (Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/3570/a50506.htm) Das heißt: vor 49 Minuten schrieb frs23: Nun zu meiner Frage: Wenn ich trotz 2x der Note 5 im Schriftlichen Teil auf 50 Punkte komme, muss ich dann trotzdem in die Nachprüfung um eine 5 auszugleichen? Ja. vor 49 Minuten schrieb frs23: Die für mich zuständige Person bei der IHK meinte nämlich: "Es darf nur eine 5 stehen, keine 6 UND man muss auf die 50 Punkte kommen" Ich war natürlich schon ein bisschen hier im Forum unterwegs, und fast ausschließlich Antworten gefunden die sagen, dass man sehr wohl auch mit 2x der Note 5 bestehen kann, wenn man auf die 50 Punkte kommt. Das ist ja kein Widerspruch per se. Man kann bestehen, wenn man schriftlich zwei Mal die Note 5 hat und 50% in dem Prüfungsteil, wenn man in der mündlichen Nachprüfung eine der beiden mangelhaften Prüfungsteile in soweit ausgleicht, dass man in diesem auf mind. "ausreichend" kommt. Bearbeitet 25. Juli 2020 von Rienne frs23 reagierte darauf 1 Zitieren
frs23 Geschrieben 25. Juli 2020 Autor Geschrieben 25. Juli 2020 vor 2 Minuten schrieb Rienne: Hallo, unwahrscheinlich, da bundesweit (mit Ausnahme von BaWü) die gleiche Ausbildungsordnung gilt. In dieser steht übrigens Folgendes (§15 (7-8) ITKTAusbV 😞 Das heißt: Ja. Das ist ja kein Widerspruch per se. Man kann bestehen, wenn man schriftlich zwei Mal die Note 5 hat und 50% in dem Prüfungsteil, wenn man in der mündlichen Nachprüfung eine der beiden mangelhaften Prüfungsteile in soweit ausgleicht, dass man in diesem auf mind. "ausreichend" kommt. Ah, ich verstehe. Dann war das einfach nur blödheit von meiner Seite aus. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. Juli 2020 Geschrieben 25. Juli 2020 vor 3 Minuten schrieb Rienne: unwahrscheinlich, da bundesweit (mit Ausnahme von BaWü) die gleiche Ausbildungsordnung gilt. Auch in BaWü gilt die ITKTAusbV, es gibt eine andere Prüfungsverordnung. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
frs23 Geschrieben 31. Juli 2020 Autor Geschrieben 31. Juli 2020 (bearbeitet) Für alle die in der Zukunft in der gleichen Misere sitzen sollten wie ich, und von allen ecken einen andere Antwort kriegen, ich habe trotz 2x der note 5 in GA1 und GA2 OHNE Nachprüfung bestanden (und insgesamt gar nicht mal schlecht trotz 2x 5 ). Solange man insgesamt >= 50 Punkte ist UND keine 6 hat ist das ding euch sicher! Ich hab den Brief der IHK gerade erhalten. Bearbeitet 31. Juli 2020 von frs23 Zitieren
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