welefe Geschrieben 25. Juli 2020 Teilen Geschrieben 25. Juli 2020 Hi! Ich habe folgendes Problem. Teil A gesamt 41 punkte Teil B GA1 46 punkte GA2 55 punkte Wiso 57 punkte gesamt 52 punkte muss ich zwingend noch die GA1 wiederholen oder kann ich die punkte behalten? danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 25. Juli 2020 Teilen Geschrieben 25. Juli 2020 http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Müsstest du nicht eher Teil A wiederholen? Teil B wäre mit 52 Punkten doch eigentlich bestanden. welefe reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
welefe Geschrieben 25. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 25. Juli 2020 vor 16 Minuten schrieb Visar: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Müsstest du nicht eher Teil A wiederholen? Teil B wäre mit 52 Punkten doch eigentlich bestanden. Vielen Dank für die Antwort, Das ist auch meine Frage, auf dem Antrag zur Teilnahme an der Wiederholung ist auch GA1 angekreuzt aber wie ich weiß, muss man nur das Teil, das man nicht bestanden hat, wiederholen. 🤔 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 25. Juli 2020 Teilen Geschrieben 25. Juli 2020 Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A welefe, Dop4miN und FBDIMM reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
welefe Geschrieben 26. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 26. Juli 2020 vor 19 Stunden schrieb charmanta: Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A Uff 😅... danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
welefe Geschrieben 28. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2020 Am 26.7.2020 um 00:51 schrieb charmanta: Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A Ich habe eine Email an IHK geschrieben und hier ist die Antwort, jetzt bin ich verwirrt 🤪 In der Rechtsbehelfsbelehrung steht dass Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen. Zitat Sehr geehrter Herr …, in einer Wiederholungsprüfung müssen alle Prüfungsbereiche wiederholt werden, die mit weniger als 50 Punkten abgeschlossen wurden. Somit müssen Sie auch die GH 1 wiederholen. Mit freundlichen Grüßen Leiter Prüfungen Geschäftsbereich Beruf und Bildung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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