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Geschrieben

Hi!

Ich habe folgendes Problem.

Teil A
gesamt 41 punkte

Teil B
GA1 46 punkte
GA2 55 punkte
Wiso 57 punkte

gesamt 52 punkte

muss ich zwingend noch die GA1 wiederholen oder kann ich die punkte behalten?

 

danke!

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Visar:

http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html

Müsstest du nicht eher Teil A wiederholen? Teil B wäre mit 52 Punkten doch eigentlich bestanden.

Vielen Dank für die Antwort,

Das ist auch meine Frage, auf dem Antrag zur Teilnahme an der Wiederholung ist auch GA1 angekreuzt aber wie ich weiß, muss man nur das Teil, das man nicht bestanden hat, wiederholen. 🤔

 

Geschrieben
Am 26.7.2020 um 00:51 schrieb charmanta:

Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A

 

Ich habe eine Email an IHK geschrieben und hier ist die Antwort, jetzt bin ich verwirrt 🤪 

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht dass Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen.

 

 

 

Zitat

Sehr geehrter Herr …, 

in einer Wiederholungsprüfung müssen alle Prüfungsbereiche wiederholt werden, die mit weniger als 50 Punkten abgeschlossen wurden.
Somit müssen Sie auch die GH 1 wiederholen.

 
Mit freundlichen Grüßen


Leiter Prüfungen
Geschäftsbereich
Beruf und Bildung

 

 

 

 

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