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Geschrieben

Hallo Miteinander,

ich habe 2 Fragen an euch.

Kurz noch zu mir paar Infos.

Ich bin 20 Jahre alt, bin jetzt im 2 Lj zum FiSi und habe davor Fachabitur + ITA Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Dem Entsprechend kann ich schon einiges, habe auch Zuhause div. VM's und Server aufgesetzt und verwaltet.

 

Wir sind ein Mittelständisches Unternehmen und unsere IT-Abteilung ist im Moment 3 Mann Stark. Ich + 2 Kollegen.

Jetzt wird allerdings einer der beiden bald aufhören und ich werde vermutlich seine Aufgaben übernehmen müssen.

Da ich aber Azubi bin, bin ich mir nicht sicher ob ich den Aufgaben gewachsen bin die mein Kollege mir "Hinterlässt" da dieser bereits +30 Jahre Berufserfahrung hat.

Glaubt ihr das ich das schaffen werde?

Eine weitere Frage ist ob es möglich ist nach mehr Gehalt zu fragen oder ob das sehr falsch aufgenommen wird?

Ich habe bereits von Freunden gehört die das Hinbekommen haben z.B. nachdem ein anderes Unternehmen sie abwerben wollte während der Ausbildung.

 

Vielen Dank für eure Hilfe

MFG

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb straccio23:

ich werde vermutlich seine Aufgaben übernehmen müssen

Nope!

In der Zeit als Azubi besteht deine einzige Aufgabe darin zu  lernen und im Rahmen deiner Fähigkeiten Aufgaben im Tagesgeschäft zu übernehmen (wobei auch hier Lernen vorgeht). Du bist dort zum lernen, nicht um den Betrieb am Laufen zu halten. Lass dich auf keinen Fall vor den Karren spannen.

Interessant wird es, wenn der verbleibende Kollege in Urlaub will, weil ohne den darfst du eigentlich gar nicht arbeiten:

Zitat

Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden!

Geklaut von Dr Azubi

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Maniska:

wenn der verbleibende Kollege in Urlaub will, weil ohne den darfst du eigentlich gar nicht arbeiten

Naja ... FiSi ist ja zum Glück auch ein kaufmännischer Beruf und im Zweifel könnte man den Azubi eben für die Zeit auch in z.B. den Vertrieb, Einkauf, was auch immer setzen, damit er eben den Teil der Ausbildung mitbekommt und gleichzeitig jemand für ihn verantwortlich ist. Die Person muss natürlich dafür geeignet sein. Also ganz so weit spinnen, dass er dann gar nicht arbeiten darf, würde ich es nicht.

 

Dann haben die für den Zeitraum halt niemanden der IT macht ... aber das ist ja deren Problem :D 

Bearbeitet von OkiDoki
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb OkiDoki:

Naja ... FiSi ist ja zum Glück auch ein kaufmännischer Beruf und im Zweifel könnte man den Azubi eben für die Zeit auch in z.B. den Vertrieb, Einkauf, was auch immer setzen, damit er eben den Teil der Ausbildung mitbekommt und gleichzeitig jemand für ihn verantwortlich ist.

Der Kaufmännische Teil z.B. das Kaufen neuer Hardware, erledigen wir selber. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Maniska:

Interessant wird es, wenn der verbleibende Kollege in Urlaub will, weil ohne den darfst du eigentlich gar nicht arbeiten:

Es kam bisher schon 1-2 mal vor das Ausbilder(FiAE) und für mich verantwortliche Person (Sys Admin) beide im Urlaub waren.  

Geschrieben

Nur um mal die Frage des Gehalts rechtlich zu beantworten:

Als ich damals im zweiten Lehrjahr war, hat unser Vorgesetzer alle Ausbildungsverträge angepasst weil diese wohl schon "älter" waren und wir damit unterbezahlt. 
Es war also kein Problem uns allen ein wenig mehr zu geben.

Aber wie die anderen schon sagten, ist das eine Ausbildung und du bist nicht der der den Betrieb am Laufen halten soll.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb OkiDoki:

Naja ... FiSi ist ja zum Glück auch ein kaufmännischer Beruf und im Zweifel könnte man den Azubi eben für die Zeit auch [woanders hin packen]

Meinte ich ja.

Allerdings muss der Azubi da ja nun auch nicht unbedingt aktiv darauf hinweisen. Je nachdem welchen Draht man zum Ausbildungsbetrieb hat :D

Zitat

Dann haben die für den Zeitraum halt niemanden der IT macht ... aber das ist ja deren Problem :D 

Das wiederum würde ich als Azubi schon aus Eigenschutz ansprechen. Also dass man nicht in der Lage ist das System alleine wieder zum Laufen zu bekommen wenn es Probleme gibt. Wenn dann eben nach 2 Tagen "ganz aus versehen" ein System der Marke "dringend, wichtig aber nicht Systemrelevant (so was wie ein Intranet etc.)" ausfällt und der Azubi das Problem eben leider nicht gelöst bekommt weil er es nicht kann...

Solche Dinge passieren, ist dann halt blöd :D.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb allesweg:

Ein Azubi ist ein Azubi ist ein Azubi und übernimmt keine betriebliche Verantwortung.

Wo steht das ? Jetzt kommt mir nicht mit "ist ein moralischer Aspekt, weils immer so war".

Klar kann man Dummheiten von Azubis immer schlecht verkaufen aber wenn es später sein Job wird, kann man ihm doch früher die Aufgaben deligieren?

Geschrieben

Meine Glaskugel sagt mir, das es sich hierbei wahrscheinlich um ein klassisches Unternehmen handelt, welches einem dann nach der Ausbildung 2000 Brutto anbietet + einem Berg voller Aufgaben :-) 

Anpassen sollte eig. kein Problem sein. Ob es dein Chef machen wird, ist halt die Frage aber eig. bist DU nur ein Azubi und bist zum lernen da und nicht dafür da um den gesamten Betrieb am laufen zu halten :-)

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Sandschuh:

Bei mir gab es auch eine ähnliche Anpassung, wurde erhöht, da veraltet! 

Das Gehalt ist eigentlich recht i.O. für einen Azubi, ~900 Brutto im 1 und 2 LJ. Aber vielleicht lässt sich ja was mit dem Chef besprechen, sodass ich mehr Geld bekomme und dann halt als Normale Arbeitskraft eingesetzt werde, wenn ich nicht in der Berufsschule bin.

Geschrieben

Entweder bist du Azubi, mit allen Vor- und Nachteilen oder du bist keiner und dein Chef schuldet dir Mindestlohn...

Das wären dann bei einer 40h Woche ~1600 brutto, Und es gibt am Ende keinen Zettel von der IHK...

Ich persönlich würde ja statt auf mehr GEld auf eine fundierte Ausbildung pochen und im Zweifelsfall versuchen den Betrieb zu wechseln...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Maniska:

§ 14 BBIG

(3) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

Dachte ich mir. Die Aussage lässt sich nicht auf alle Auszubildende übertragen.

Wenn ich einen Azubi im 3. Lj die Obhut überlasse, er das super gewuppt kriegt, ist es dennoch im Rahmen seiner körperlichen Kräfte. Man kann Azubis nur mit einer guten Menschenkenntnis das zumuten, was sie auch verarbeiten können. Immerhin sind Lehrjahre auch keine Herrenjahre. Damit meine ich nicht, dass er 300 Zementsäcke innerhalb von 10 Minuten von A nach B schleppen muss

vor 3 Minuten schrieb straccio23:

Das Gehalt ist eigentlich recht i.O. für einen Azubi, ~900 Brutto im 1 und 2 LJ. Aber vielleicht lässt sich ja was mit dem Chef besprechen, sodass ich mehr Geld bekomme und dann halt als Normale Arbeitskraft eingesetzt werde, wenn ich nicht in der Berufsschule bin.

Gehalt ist in Ordnung mit 900€ Brutto. Natürlich könnte man es versuchen und das Gehalt leise ansprechen. Ich hätte in dem dualen Studium in Wirtschaftsinformatik statt den 1250€ Brutto 1700€ bekommen anfangs, weil ich gehandelt habe aufgrund des Mehrwertes der vorhandenen Ausbildung etc etc. Das kann man für die Ausbildung aber nicht so richtig tun, da man nichts handfestes hat. Ich würde es persönlich bei den 900€ Brutto belassen und evtl. auf BAB setzen, sofern es deine 1. Ausbildung ist.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Maniska:

Entweder bist du Azubi, mit allen Vor- und Nachteilen oder du bist keiner und dein Chef schuldet dir Mindestlohn...

Stimmt wohl, ich persönlich hätte ja kein Problem damit jetzt Vollzeit zu arbeiten. Mit dem ITA können die Meisten Unternehmen halt nichts anfangen, deshalb die Entscheidung nochmal den FiSi zu machen. Studium währe auch in frage gekommen, allerdings nur Duales. Hat im nachhinein leider nicht dafür gereicht nach div. Vorstellungsgesprächen. 

Habe auch Freunde die nach dem ITA arbeit gefunden haben allerdings bei sehr geringem Gehalt und die machen eigentlich nichts anderes wie ich. 

Zutrauen würde ich mir das auch, hätte halt nur mit dem Gehalt dann ein Problem. Eine Vollwertige Arbeitskraft zu nem Azubi Gehalt ist in meinen Augen nicht wirklich Fair dem Azubi bzw. Arbeitnehmer gegenüber.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb varafisi:

Ich würde es persönlich bei den 900€ Brutto belassen und evtl. auf BAB setzen, sofern es deine 1. Ausbildung ist.

Es ist ja die 2 Ausbildung. Habe den ITA schon und Privat habe ich auch einiges Gelernt was aber auf dem Papier nicht wirklich zählt. 

Wie schon gesagt ich würde mir das zutrauen die Aufgaben zu übernehmen allerdings wäre ich um einiges bereitwilliger wenn das Geld stimmt. Soll keines Falls (Arrogant klingen ^^)

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Maniska:
Zitat

Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden!

Geklaut von Dr Azubi

Tatsächlich habe ich selbst damit Erfahrung gesammelt und zwar keine guten. Ich war mindestens 2 Monate alleine in der Abteilung, hatte das komplette Büro für mich alleine und die IHK hat das keineswegs interessiert. Urlaub habe ich in diesem Zeitraum ebenfalls nicht genehmigt bekommen. Die Firma hat dazu natürlich vorausgesetzt, dass ich alles ohne Probleme hinbekomme und in einer Geschwindigkeit, wie es eine "Fachkraft" erledigen würde. Jegliche Gespräche mit der Personalleitung und dem Geschäftsführer brachten ebenfalls keine Besserung. Es wurde seitens der IHK argumentiert, dass es sich um ein sehr tolles Unternehmen handelt und man nichts unternehmen werde (Berichtsheft war auch nicht gewollt, obwohl alle Aufgaben sauber dokumentiert waren). Selbst den Wechsel des Unternehmens hat die IHK nicht genehmigt. Vielleicht ist deine IHK aber besser - Ich war an dieser Stelle jedenfalls total enttäuscht von der IHK. Eine Extra-Vergütung dafür gab es selbstverständlich nicht. Ich hatte hinterher auch keine Lust mit dem Betrieb und der IHK diesbezüglich mehr zu diskutieren und habe einfach die Aufgaben erledigt, die anfielen. Während meiner Ausbildung musste ich ständig Aufgaben erledigen, die nicht dem Ausbildungszweck dienen. Meine Ausbildung habe ich dann bei diesem "tollen" Unternehmen vor kurzem abgeschlossen und natürlich folgte daraufhin das "klassische" Übernahmeangebot mit knapp unter 2k Brutto. Das Angebot habe ich dankend abgelehnt und fange am 01.08 bei einem anderen Unternehmen an.

In der Theorie stimmt es, dass du ausgebildet werden musst, aber die Praxis hat mir gezeigt, dass das nicht immer der Fall ist und die Ausbildungsbetriebe mit solchen Aktionen sogar noch durchkommen und nichts zu befürchten haben. Bei dir scheint die Lage besser auszusehen als bei mir und ich hoffe, dass das Unternehmen dich nicht ausbeutet und du dich durchsetzen kannst. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb varafisi:

Dachte ich mir. Die Aussage lässt sich nicht auf alle Auszubildende übertragen.

Doch, denn  die Aufgaben müssen dem Ausbildungszweck dienen, tun sie das nicht, dürfen sie dem Azubi nicht übertragen werden, Wo genau dient die alleinige Verantwortung über eine komplexe IT Infrastruktur dem Ausbildungszweck?

WENN die Aufgabe dem Ausbildungszweck dient, DANN darf sie den Azubi trotzdem nicht überlasten.

Aber den Juniorenmeister im Halbschwergewicht darf ich trotzdem nicht den ganzen Tag Zementsäcke schleppen lassen nur weil er es kann, das dient nämlich im Zweifelsfall nicht dem Ausbildungszweck.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Maniska:

Wo genau dient die alleinige Verantwortung über eine komplexe IT Infrastruktur dem Ausbildungszweck?

Selbstständigkeit, Disziplin und Eigenverantwortung.

vor 2 Minuten schrieb Maniska:

WENN die Aufgabe dem Ausbildungszweck dient, DANN darf sie den Azubi trotzdem nicht überlasten.

Nichts anderes habe ich gemeint.

vor 3 Minuten schrieb Maniska:

Aber den Juniorenmeister im Halbschwergewicht darf ich trotzdem nicht den ganzen Tag Zementsäcke schleppen lassen nur weil er es kann, das dient nämlich im Zweifelsfall nicht dem Ausbildungszweck.

Das ist klar, aber jetzt versteifst du dich zu sehr auf das "Überlastungs-Beispiel" :D

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb varafisi:

Das ist klar, aber jetzt versteifst du dich zu sehr auf das "Überlastungs-Beispiel" :D

Nö, auf den Ausbildungszweck :)

Auch als Maurer, Gipser, oder Landschaftsgärtner, wo schleppen zum Alltag gehört, darf ich das nicht auf den Azubi abwälzen. Im Zweifelsfall hat der Azubi am 3. Tag gelernt wie man das Zeug trägt. ;)

Und wir reden hier nicht von einem Azubi im 3.LJ, sondern von einem der gerade erst in 2. gekommen ist, da sind es eher weniger "Selbstständigkeit, Disziplin und Eigenverantwortung" sondern "Überforderung, Selbstzweifel und Frust". Vor allem wenn ein System Probleme macht, die der Azubi nicht lösen kann. Dann kommt nämlich das von @Entertain01 beschriebene Verhalten zum Tragen und der Azubi wird rund gemacht weil er das Problem einfach nicht lösen können kann.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb straccio23:

Wie schon gesagt ich würde mir das zutrauen die Aufgaben zu übernehmen allerdings wäre ich um einiges bereitwilliger wenn das Geld stimmt.

Wieso fragst du im Eingangsposting überhaupt ob wir glauben, dass du das schaffen könntest und zwei Stunden später liegt es dann nur noch am Geld und nicht mehr am fachlichen ob ja oder nein?

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb varafisi:

Immerhin sind Lehrjahre auch keine Herrenjahre.

Mit DEM Argument hattest du mich.

vor 15 Stunden schrieb straccio23:

Das Gehalt ist eigentlich recht i.O. für einen Azubi,

Ja was denn nun? Gehalt oder Azubi?

Oder lass den Ausbildungsvertrag ändern, sodass deine Ausbildungsvergütung einem Gehalt entspricht.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb allesweg:

Ja was denn nun? Gehalt oder Azubi?

Oder lass den Ausbildungsvertrag ändern, sodass deine Ausbildungsvergütung einem Gehalt entspricht.

Nun wirst du aber wirklich kleinkariert ...

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