frs23 Geschrieben 29. Juli 2020 Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 Hi, ich hab am 05.08 meine Nachprüfung und werde mich für GA2 entscheiden, da ich dort näher an der 4 bin. Falls es eine Rolle spielt, ich bin in Bayern. Meine Prüfungsergebnisse: GA1 44 Punkte GA2 46 Punkte (RIP) WISO 77 Punkte Da ich mit diesen Punkten bereits > 50 Punkte bin, muss ich wenn ich es richtig verstanden habe noch eine der beiden 5er ausgleichen, was dadurch dass ich in GA2 näher an den 50 dran bin "einfacher" wäre. Wenn ich mich nicht verrechnet habe brauche ich also 60 Punkte in GA2 um mit der Nachprüfung zu bestehen. Allgemein habe ich verstanden, dass ALLES in der Nachprüfung dran kommen kann was mit GA2 zu tun hat, allerdings bin ich mir nun nicht sicher ob ich mir beispielsweise irgendwelche Rechnungen z.B. Stromverbrauch oder dinge wie IP Adressen berechnen etc. auch anschauen muss. Kann es passieren, dass Prüfer mir ein Blatt Papier hinlegen und ich auch tatsächlich schriftlich irgendetwas erarbeiten muss? (Ich versuche hier die schiere Masse an Themen die mir dort gestellt werden können wenigstens etwas einzudämmen :D) Werden in der Nachprüfung zwingend verschiedene Themengebiete aufgegriffen, oder kann es sein dass ich auch einfach 15 Minuten zu Datenbanken abgefragt werde? Außerdem kenne ich leider niemanden der die Nachprüfung gemacht hat .. für wie machbar haltet ihr 60 Punkte in der Nachprüfung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 29. Juli 2020 Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 Ich glaube, dass du keine zuverlässige Antwort auf deine Fragen bekommen wirst, da das von IHK zu IHK unterschiedlich gehandhabt wird. So gibt es afaik beispielsweise auch IHKs, wo du dir selber das Thema aussuchen darfst, zu dem du geprüft werden willst in der Ergänzungsprüfung. vor 10 Minuten schrieb frs23: für wie machbar haltet ihr 60 Punkte in der Nachprüfung? Da auch der Prüfungsausschuss idR niemanden etwas böses möchte und 60 Punkte jetzt auch nicht wirklich viel sind, sollte es durchaus machbar sein, solange du keinen Totalausfall hast. frs23 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Juli 2020 Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 (bearbeitet) Du hast ohne Nachprüfung bestanden. Und darfst auch gar keine ablegen. Notenrechner: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Bearbeitet 29. Juli 2020 von allesweg frs23 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frs23 Geschrieben 29. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 vor 1 Minute schrieb allesweg: Du hast ohne Nachprüfung bestanden. Und darfst auch gar keine ablegen. Notenrechner: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Ich hab genau wegen dem Rechner auch bei der IHK angerufen und der Typ bei der IHK meinte zu mir ich muss aufjedenfall 1 von den 2 5en ausgleichen um bestanden zu haben trotz den 50 Punkten insgesamt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tearek Geschrieben 29. Juli 2020 Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 (bearbeitet) ich erinnere mich an ne regelung kein teil unter 30 punkte und insgesammt 50 punkte durchschnitt dann bestanden? Weiß aber nicht ob allgemeingültig. Bearbeitet 29. Juli 2020 von Tearek frs23 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frs23 Geschrieben 29. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 (bearbeitet) Online steht bestanden aber die ihk meinte zu mir vor 10 minuten, bevor ich das mit "bestanden" überhaupt gesehen habe ich muss in die nachprüfung .. ich bin komplett verwirrt Bearbeitet 29. Juli 2020 von frs23 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 29. Juli 2020 Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 Ja, du musst in die Nachprüfung, da hat die IHK Recht. Du darfst in keinem Bereich "ungenügend"(<30 Punkte) und in max. einem Bereich "mangelhaft" haben: Zitat (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 25 - wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend", 2.im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend", 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend" und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend". Quelle: https://www.buzer.de/24_Fachinformatiker_Ausbildungsverordnung.htm das ist jetzt §24 für FISIs (§16 gilt analog für FIAEs) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frs23 Geschrieben 29. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 Zitat in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend" Habe ich nicht "mindestens ausreichend" erreicht dadurch dass ich trotz den 2 5ern auf 50 Punkte komme? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0x00 Geschrieben 29. Juli 2020 Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 vor 24 Minuten schrieb frs23: Habe ich nicht "mindestens ausreichend" erreicht dadurch dass ich trotz den 2 5ern auf 50 Punkte komme? Nein. Ausreichend ist >= 50 Punkte, was in mindestens zwei Teilbereichen (GA1, GA2, WISO) erreicht werden muss. Da du in zwei Bereichen (GA1, GA2) mangelhaft hast, musst du in die Nachprüfung. 60 Punkte sollten aber wirklich kein Hexenwerk sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 29. Juli 2020 Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 (bearbeitet) Ja sorry, hab die falsche Verordnung zitiert. Das ist die, die erst für die Ausbildungsbeginn ab 1.8.2020 gilt. 😅 Aktuell gilt ja noch die ITKTAusbV. Allerdings steht dort auch unter §15 (7) Folgendes: Zitat (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Anscheinend ist bei dir also der Prüfungsausschuss bzw. die IHK der Meinung, dass eine Ergänzungsprüfung machen sollst, obwohl es keinen Ausschlag fürs Bestehen gibt. 🤷♀️ Bearbeitet 29. Juli 2020 von Rienne 0x00 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frs23 Geschrieben 29. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 29. Juli 2020 vor 1 Minute schrieb Rienne: Ja sorry, hab die falsche Verordnung zitiert. Das ist die, die erst für die Ausbildungsbeginn ab 1.8.2020 gilt. 😅 Aktuell gilt ja noch die ITKTAusbV. Allerdings steht dort auch unter §15 (7) Folgendes: Anscheinend ist bei dir also der Prüfungsausschuss bzw. die IHK der Meinung, dass eine Ergänzungsprüfung machen sollst. Allerdings kann es natürlich auch sein, dass das Schreiben für die Ergänzungsprüfung raus geschickt wurde, bevor klar war, dass du durch das Ergebnis in Prüfungsteil A bestehst. 🤷♀️ Das wäre ganz komisch, da ich den teil A vor ca 3 Wochen bestanden habe, allerdings die Ergebnisse für Teil B heute erst bekommen habe.. aber es geht ja anscheinend mittlerweile eh alles etwas drunter und drüber ich warte einfach mal ab ob ich mein IHK zeugnis bekomme oder eine Einladung zur Nachprüfung.. werd mich dann wohl trotzdem schonmal vorbereiten is ja selbst wenn ich bestanden habe nicht schlecht noch ein bisschen was extra mitzunehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frs23 Geschrieben 31. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 31. Juli 2020 Am 29.7.2020 um 12:24 schrieb Rienne: Ja, du musst in die Nachprüfung, da hat die IHK Recht. Du darfst in keinem Bereich "ungenügend"(<30 Punkte) und in max. einem Bereich "mangelhaft" haben: Quelle: https://www.buzer.de/24_Fachinformatiker_Ausbildungsverordnung.htm das ist jetzt §24 für FISIs (§16 gilt analog für FIAEs) Ich hab grad den Brief von der IHK bekommen. Ich hab bestanden (ohne Nachprüfung) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 31. Juli 2020 Teilen Geschrieben 31. Juli 2020 Gratuliere! frs23 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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