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Geschrieben (bearbeitet)

Moin alle,

 

Ich hab zwei Ausbildungsverträge unterschrieben, beide zum 01.09

 

Ich muss die Ausbildung unbedingt noch in diesem Jahr anfangen. Daher hab ich bei dem ersten Betrieb (A), der zugesagt hat, unterschrieben.

Letzte Woche habe ich eine Zusage von  meinem Wunschbetrieb (B), der viel attraktiver ist, erhalten und heute unterschrieben.

 

Was soll ich jetzt tun? Den Personalfragebogen hab ich beim Betrieb A noch nicht eingereicht, d.H. meine Steuernummer usw haben die noch nicht. Heißt es, dass sie mich bei der IHK noch nicht angemeldet haben?

 

Beide Betriebe kooperieren mit der selben Schule. Kann es sein, dass sie mich bei der Schule schon angemeldet haben? 

Kann der Betrieb B davon erfahren, dass ich schon einen Vertrag habe?

 

Danke!

Bearbeitet von ChrisTR
Geschrieben (bearbeitet)

Klar kann der Betrieb B das erfahren. Wenn die dich für die Berufsschule anmelden wird diese nämlich nachfragen, ob das ein Versehen ist oder wie der Stand der Dinge ist.

Betrieb A sind eventuell auch bereits Kosten für dich entstanden, haben anderen Bewerbern abgesagt usw.

Wie kommt man darauf einen zweiten Vertrag zu unterschreiben bevor man geklärt hat ob man aus dem ersten raus kommt? Du hast die Zusage für Betrieb B immerhin vor einer Woche bereits bekommen.

Vermutlich rettet dich die Probezeit aber so kurzfristig solche Spielchen durchziehen ist schon echt unverschämt. 

Bearbeitet von GreenLemon
Zu früh gespeichert
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb GreenLemon:

Vermutlich rettet dich die Probezeit aber so kurzfristig solche Spielchen durchziehen ist schon echt unverschämt. 

Jo. Als AG wär ich stinksauer. Das ist ein Vertrag und damit hättest Du den zweiten gar nicht zeichnen dürfen. Das ist wirklich nicht fair gewesen

Gast terribleSnowflake
Geschrieben

Kann man so oder so sehen. In einem Jahr kräht da kein Hahn mehr nach. Habe es im Berufsleben auch schon mehrfach erlebt, dass Leute mehrere Zusagen hatten und dann nochmal zurückgezogen haben. Ich habe noch keinen Ausbildungsvertrag gesehen und greife mal aus dem normalen Berufsleben.

Dort gibt es zwei Szenarien:

1. Kündigung ist bis Vertragsbeginn ausgeschlossen. Das heißt Du müsstest die Stelle in diesem Fall antreten. Tust Du das nicht, musst Du Schadensersatz leisten. Die in den Veträgen vereinbarten Summen haben hier oft keinen Bestand, realistisch ist (bei einmonatiger Kündigungsfrist) ein Bruttogehalt + tatsächlich nachweisbarer Ausfall. Letzteres ist beim Ausbildungsgehalt wahrscheinlich nicht gegeben und wegen der zweiwöchigen Frist kann es auch sein, dass Du mit einem Halben davonkommst, wenn die Sache vor Gericht ginge.

In der Realität sieht es aber so aus, dass der Arbeitgeber wahrscheinlich verzichtet, weil der Aufwand zu hoch ist, die 400€ Brutto absolute Peanuts sind und sich niemand den Mist antun möchte.

2. Kündigung vor Vertragsbeginn ist nicht ausgeschlossen. In dem Fall gilt die Kündigung ab Eingang beim Betrieb, Probezeit, also zwei Wochen. Rein theoretisch reichte damit sogar eine Kündigung im August aus, wenn der Arbeitsbeginn am 01.09. wäre.

Falls es beim Ausbildungsvertrag irgendwelche Sonderlocken gibt, korrigiert mich gerne, kann ich mir aber nicht vorstellen. Ansonsten: Bin Laie, kein Rechtsanwalt. Nur von dem bekommst Du eine verbindliche Aussage.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sullidor:

Schriftlich kündigen/absagen.

Kann es passieren, dass der Betrieb B mich noch kündigt trotz des Vertrages? Oder passiert es extrem selten?

vor 1 Stunde schrieb GreenLemon:

Klar kann der Betrieb B das erfahren. Wenn die dich für die Berufsschule anmelden wird diese nämlich nachfragen, ob das ein Versehen ist oder wie der Stand der Dinge ist.

Betrieb A sind eventuell auch bereits Kosten für dich entstanden, haben anderen Bewerbern abgesagt usw.

Wie kommt man darauf einen zweiten Vertrag zu unterschreiben bevor man geklärt hat ob man aus dem ersten raus kommt? Du hast die Zusage für Betrieb B immerhin vor einer Woche bereits bekommen.

Vermutlich rettet dich die Probezeit aber so kurzfristig solche Spielchen durchziehen ist schon echt unverschämt. 

Na ja ich musste auf Nummer sicher gehen, sonst könnte ich am Ende ohne Vertrag da stehen. Ich hatte ja keine Ahnung ob der Wunschbetrieb zusagt oder nicht...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb ChrisTR:

Kann es passieren, dass der Betrieb B mich noch kündigt trotz des Vertrages? Oder passiert es extrem selten?

Wenn du Probezeit hast dann ja. Nach der Probezeit wird man dich sehr schwer los.

 

vor 5 Minuten schrieb ChrisTR:

Na ja ich musste auf Nummer sicher gehen, sonst könnte ich am Ende ohne Vertrag da stehen. Ich hatte ja keine Ahnung ob der Wunschbetrieb zusagt oder nicht...

Ist ja nicht schlimm was du machst, nur muss du auch fair sein und Betrieb A schnell informieren...damit Sie jemand anderen schnell einstellen können.

Bearbeitet von Zaroc
Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb PaleDragon:

2. Kündigung vor Vertragsbeginn ist nicht ausgeschlossen. In dem Fall gilt die Kündigung ab Eingang beim Betrieb, Probezeit, also zwei Wochen. Rein theoretisch reichte damit sogar eine Kündigung im August aus, wenn der Arbeitsbeginn am 01.09. wäre.

Falls es beim Ausbildungsvertrag irgendwelche Sonderlocken gibt, korrigiert mich gerne, kann ich mir aber nicht vorstellen. Ansonsten: Bin Laie, kein Rechtsanwalt. Nur von dem bekommst Du eine verbindliche Aussage.

 

Gemäß § 22 BBiG kann während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Daher dürfte eine Kündigung ohne Weiteres möglich sein. Fair wäre hier jedoch - wie bereits erwähnt - den Betrieb möglichst früh zu informieren.

Bearbeitet von Mirel
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Mirel:

Gemäß § 22 BBiG kann während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Dann darfst du dich allerdings mit dem Rattenschwanz rumärgern. Das kann auch böse enden. Wie oft hast du denn schonmal während einer Ausbildung gekündigt und anschließend den gleichen Beruf erlernt? 

Geschrieben

Das ist keine schöne Situation, in die du dich da manövriert hast.

Vor allem wäre sie vermeidbar gewesen, da dir Betrieb A sicherlich nicht die Pistole auf die Brust gesetzt hat.

 

Tu was nötig ist und informiere Notnagel-Betrieb A umgehend darüber, was du für einen Bock geschossen hast und guck vorab bitte noch mal in den Vertrag, ob da nicht irgendeine Klausel drin ist, die eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn ausschließt...

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwei-ausbildungsvertraege-was-tun_112065.html

Und so weiter.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Listener:

Dann darfst du dich allerdings mit dem Rattenschwanz rumärgern. Das kann auch böse enden. Wie oft hast du denn schonmal während einer Ausbildung gekündigt und anschließend den gleichen Beruf erlernt? 

Mein Beitrag sollte keinesfalls eine Empfehlung darstellen. Ich wollte lediglich auf die Frage von @PaleDragon antworten, dass sich die Probezeit bei einem Ausbildungsvertrag von der eines Arbeitsvertrages unterscheidet.

Wirkliche Gewissheit gibt es selbstverständlich nur, wenn man den Vertrag genau prüft. Wie @Visar bereits erwähnte, könnten dort Klauseln vorhanden sein.

Bearbeitet von Mirel

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