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Geschrieben

Wie viele von euch, hört man immer wieder auch hier im Forum, sich bloß nicht auf ANÜ einzulassen. So ganz genau weiß ich allerdings nicht, wo der Haken an der Sache ist. Ich würde mich freuen, wenn hier Leute die damit Erfahrungen haben davon berichten und besonders was positiv/negativ zu einer Festanstellung ist. Welche Modelle bei Personaldienstleistern gibt es noch? Was hat euch dazu bewegt, euch in ANÜ zu begeben/wieder davon zu entfernen?

Geschrieben

ANÜ bedeutet meist ein Unternehmen "mietet" für einen gewissen Zeitraum einen MA dazu, weil interne Kapazitäten nicht ausreichen um ein Projekt durchzuführen. Meist werden natürlich interne MA für komplexe Dinge vorgsehen und extern vergeben werden die einfacheren Sachen - also ist der Job oft nicht so komplex, mehr Quantität als Qualität. Dann wollen Unternehmen natürlich möglichst günstig einkaufen, die vermittelnde Firma will aber auch noch ihren Teil.. Gehalt also auch meist nicht so toll, damit mehr für die Vermittlungsagentur bleibt. Dann kommt oft Reisezeit on top.. der Kunde will 40h/Woche einen MA haben, der muss aber mitunter auch anreisen.. 

So kommen dann ein paar Nachteile zusammen. Und es ist oft eine Gradwanderung zwischen Ausbeuter ANÜ und seriösem Consulting.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb treffnix:

Dann wollen Unternehmen natürlich möglichst günstig einkaufen, die vermittelnde Firma will aber auch noch ihren Teil.. Gehalt also auch meist nicht so toll, damit mehr für die Vermittlungsagentur bleibt.

Aberaber in Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung steht doch

Zitat

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).

Also dass der Händler dem Sklaven so viel auszahlen müsse, wie der Käufer seinen eigenen Leuten?!

 

vor 4 Minuten schrieb treffnix:

Dann kommt oft Reisezeit on top.. der Kunde will 40h/Woche einen MA haben, der muss aber mitunter auch anreisen.. 

Aberaber Reisezeit vom Sklavenhändler aus zum Abnehmer ist doch Arbeitszeit?!

 

 

Kaum bist du eingearbeitet, musst du weiterziehen. Du siehst viel - aus dem Fenster eines Autos, Zuges, Flugzeuges... und viel Schlimmes, was die Internen nicht repariert bekommen (wollen und es auf Extern abwälzen).

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb allesweg:

Also dass der Händler dem Sklaven so viel auszahlen müsse, wie der Käufer seinen eigenen Leuten?!

Der Einkäufer dem Verleiher, aber auch dem Entliehenen? 

vor 2 Minuten schrieb allesweg:

Aberaber Reisezeit vom Sklavenhändler aus zum Abnehmer ist doch Arbeitszeit?!

Habe ich schonmal von gehört. Aber bei ANÜ wird (leider) oft auf die Einhaltung solcher Regeln verzichtet.

Problem ist, man kann oft vorher nicht ausmachen, wie die Firma intern drauf ist.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb treffnix:

Der Einkäufer dem Verleiher, aber auch dem Entliehenen? 

dem Arbeitnehmer steht da - also ja, laut Gesetz zumindest schon...

vor 1 Minute schrieb treffnix:

auf die Einhaltung solcher Regeln Gesetze verzichtet

fixed that. Ja, dann hat man die Wahl zwischen Gesetzesverstoß ignorieren oder dummerweise von keinem Kunden mehr gebucht zu werden bzw. gar zufällig einer betriebsbedingten Kündigung zum Opfer zu fallen...

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb allesweg:

Aberaber Reisezeit vom Sklavenhändler aus zum Abnehmer ist doch Arbeitszeit?!

Wer sagt denn, dass du erst zum Sklavenhändler musst?
Wie im anderen Thread heute geschrieben, haben die Tarifverträge in der Zeitarbeit häufig entsprechende Klauseln, als Beispiel  (BAP/DGB §8.3):

Zitat

Sofern für den einfachen Weg außerhalb der Arbeitszeit von der Niederlassung/Geschäftsstelle zum Einsatzort beim Kundenbetrieb mehr als 1,5 Stunden bei Benutzung des zeitlich günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels aufgewendet werden müssen, erhält der Mitarbeiter die über 1,5 Stunden hinausgehende Wegezeit je Hin- und Rückweg mit den tariflichen Entgelten nach §§ 2 bis 6 des Entgelttarifvertrages bezahlt, sofern er diese Wegezeit tatsächlich aufgewandt hat.

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb allesweg:

Also dass der Händler dem Sklaven so viel auszahlen müsse, wie der Käufer seinen eigenen Leuten?!

Habe heute morgen ein bisschen rumgegoogelt (daher die Idee für den Fred) und da kam öfter der Begriff Equal Pay auf. Des gelte aber erst nach 9 Monaten.

Geschrieben

@Ulfhednar ach das erklärt die ganzen Standorte der Sklaventreiber. Immer so max. 3 ÖPNV-Stunden auseinander... 🤐

 

Bevor man nix hat, mag es besser sein. Aber generell halte ich - wie vielleicht zu bemerken - nichts davon.

Geschrieben

Es gibt zwar einen Tarifvertrag, aber die Abrechnungen mit den ganzen variablen Bestandteilen wie z.B. Verpflegungsmehraufwand und/oder Fahrkostenerstattung sind recht schwer zu durchblicken und hinter Infos, warum Dinge nun so und nicht so abgerechnet werden, läuft man oft mit großem Aufwand hinterher. Manchmal kann man in solchen Jobs sogar gutes Geld verdienen, ist dafür aber auch viel unterwegs und hat halt nicht viel Planungssicherheit. 

Geschrieben (bearbeitet)

Für mich kommt ANÜ nie in Frage, weil ich Firmen die über ANÜ suchen, nichts gutes will. Der Auftraggeber zahlt einen ordentlichen Stundensatz (gerne mal 80-100€) an die ANÜ, die ANÜ stellt mich für Dauer des Projektes befristet an und gibt dir 30€ Stundensatz weiter.

Also nochmal: du machst Arbeit die einen Wert von 80-100€ pro Stunde hat, für lächerliche 30 -40€ und trägst im Endeffekt fast alle Nachteile/Risiken. Nö. Nicht mit mir!

Entweder bekomme ich die 80-100€ und der Auftraggeber beschäftigt sich etwas mit Scheinselbstständigkeit oder er kann mich Mal. Seine Unfähigkeit bade ich nicht aus. (Und bereichere nebenbei eine Zuhälter (ANÜ))

 

Bearbeitet von 121233
Geschrieben

Ich hab mal eine Zeitarbeitsrechnung gesehen, aufm Tisch vom Personaler, da stand 60-65eur pro Chemikant pro Stunde (immerhin 3,5-jährige Ausbildung) drauf, angekommen beim Mitarbeiter selbst sind laut Betriebsratsinfo mind. 25eur . Das war im reichen Süden, Mitarbeiter hatten so 5-10 Jahre Erfahrung, und das war Arbeit im Reinraum.

Wobei der Betriebsrat oft "aussen vor" ist beim Thema Zeitarbeit, "sind ja nur Sachkosten". Da kriegt der Betriebsrat nur Information, wenn es überhaupt einen gibt, da tun sich Fachinformatiker schwerer als Chemikanten.

100eur für FI-SI oder FI-AE fänd ich viel, da müssten schon Spezialkenntnisse dabei sein, oder andere "Hindernisse".

 

Geschrieben (bearbeitet)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist im April 2017 überarbeitet und verschärft worden. Die Überarbeitung soll "missbräuchliche Praktiken" beim Einsatz von Fremdpersonal verhindern. Ob das tatsächlich gelungen ist, weiß ich nicht. Es wurde jedoch festgelegt, dass die ANÜ maximal 18 Monate dauern darf. Wird der Arbeitnehmer über diese Zeit hinaus weiter beschäftigt gilt er nicht länger als Fremdpersonal, sondern geht automatisch in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen über für das er in der ANÜ gearbeitet hat.

Arbeitnehmerüberlassung hat deshalb einen schlechten Ruf, weil die Arbeit zeitlich begrenzt ist, die Aufgaben in der Regel anspruchslose Fleißaufgaben sind, man intern arbeitet aber behandelt wird wie ein Externer, die Bezahlung häufig niedriger ist als bei einer Direktanstellung und die Perspektiven in eine Direktanstellug überzugehen nicht immer gegeben sind.

Unter ANÜ fällt meines Wissen nach allerdings auch Freelancing. Wenn ich als Selbstständiger meine Arbeitsleistung über Vermittler wie beispielsweise Hays oder Etengo verkaufe, dann fällt das ebenfalls unter Arbeitnehmerüberlassung. Zwei Bekannte von mir setzen seit Jahren auf dieses Modell und sind bisher recht zufrieden. Die Tagessätze werden mit Hays und Etengo verhandelt und die schlagen ihre eigene Marge oben drauf. Mir persönlich wäre das auf Dauer zu unsicher, ich brauche die Sicherheit einer Festanstellung. Aber meine Bekannten schätzen die Freiheit sich im Zweifel von unliebsamen Projekten lösen zu können. 

Bearbeitet von TooMuchCoffeeMan
Geschrieben
Am 7.8.2020 um 17:06 schrieb frfr:

Ich hab mal eine Zeitarbeitsrechnung gesehen, aufm Tisch vom Personaler, da stand 60-65eur pro Chemikant pro Stunde (immerhin 3,5-jährige Ausbildung) drauf, angekommen beim Mitarbeiter selbst sind laut Betriebsratsinfo mind. 25eur .

Ein Faktor von 2-2,5 ist durchaus gängig, die ZAF hat ja auch im Urlaub/bei Krankheit das Gehalt zu bezahlen und der Wasserkopf kostet Geld. Für den Kunden machen die Mehrkosten u. A. Sinn weil das Geld für ANÜ häufig aus einem anderen Topf kommt.

Und auch als Angestellter eines IT Dienstleisters ist der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag üblicherweise deutlich größer als mein Stundenlohn.

Geschrieben
Am 10.8.2020 um 09:06 schrieb TooMuchCoffeeMan:

Unter ANÜ fällt meines Wissen nach allerdings auch Freelancing.

Nein, Selbstständige sind selbstständig, Arbeitnehmer sind angestellt. Selbstständige werden bei Hays und Co gegen saftige Gebühr vermittelt, tragen das unternehmerische Risiko aber weiterhin selbst. Der Angestellt eine Zeitarbeitsfirma trägt das unternehmerische Risiko nicht selbst, außer er läßt es mit sich machen. Dann wäre eine Selbstständigkeit allerdings wirklich der lukrativere Weg.

Geschrieben
Am 10.8.2020 um 09:06 schrieb TooMuchCoffeeMan:

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist im April 2017 überarbeitet und verschärft worden. Die Überarbeitung soll "missbräuchliche Praktiken" beim Einsatz von Fremdpersonal verhindern. Ob das tatsächlich gelungen ist, weiß ich nicht. Es wurde jedoch festgelegt, dass die ANÜ maximal 18 Monate dauern darf. Wird der Arbeitnehmer über diese Zeit hinaus weiter beschäftigt gilt er nicht länger als Fremdpersonal, sondern geht automatisch in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen über für das er in der ANÜ gearbeitet hat.

Arbeitnehmerüberlassung hat deshalb einen schlechten Ruf, weil die Arbeit zeitlich begrenzt ist, die Aufgaben in der Regel anspruchslose Fleißaufgaben sind, man intern arbeitet aber behandelt wird wie ein Externer, die Bezahlung häufig niedriger ist als bei einer Direktanstellung und die Perspektiven in eine Direktanstellug überzugehen nicht immer gegeben sind.

Unter ANÜ fällt meines Wissen nach allerdings auch Freelancing. Wenn ich als Selbstständiger meine Arbeitsleistung über Vermittler wie beispielsweise Hays oder Etengo verkaufe, dann fällt das ebenfalls unter Arbeitnehmerüberlassung. Zwei Bekannte von mir setzen seit Jahren auf dieses Modell und sind bisher recht zufrieden. Die Tagessätze werden mit Hays und Etengo verhandelt und die schlagen ihre eigene Marge oben drauf. Mir persönlich wäre das auf Dauer zu unsicher, ich brauche die Sicherheit einer Festanstellung. Aber meine Bekannten schätzen die Freiheit sich im Zweifel von unliebsamen Projekten lösen zu können. 

Heutzutage ist es immernoch so dass man 12 Monate bei einer ANÜ ist, dann zur Schwester ANÜ geschoben wird und die 18 Monate grenze wieder von 0 beginnt.

Ich finde das einfach Abschaum. Solche Anü und Auftraggeber sollte man mit Strafen im 7 stelligen Betrag bestrafen. Vor allem Global Player in der Automobilindustrie. Da sieht man welchen Einfluss immernoch Lobbyismus hat. Absolute *******. Die Steuerzahler müssen auch noch deren dreckiges Geschäftsmodell tragen. Sorry dass ich so ausfallend werde.

Zum Glück bin ich von Anü immer verschont geblieben, mein Beileid an alle die mit Familie und Kindern für Anüs arbeiten müssen. Dreckspack.

Geschrieben

Also ich muss da mal eine Lanze brechen für die arbeitnehmerüberlassung.

Ich war schon mehrfach darüber angestellt und konnte so in diverse Firmen reinschnuppern.
Ob man als Externer angesehen wird, oder ob nicht, hängt stark von den Firmen ab. Teils ja, teils nein.
Dass man in der ANÜ weniger verdient stimmt auch längst nicht immer. Ich habe schon diverse Male selbst erlebt, dass ich 10-20k mehr verdient habe, als die Internen. Ich kenne aber auch Fälle, bei denen es anders herum war. Wenn man sich auf solche Angebote einlässt, ist man aber natürlich auch selber Schuld.
Viele Firmen mieten sich Mitarbeiter per ANÜ, da sie nur für einen bestimmten Zeitraum eine Unterstützung benötigen, oder aber eine interne Stelle nicht genehmigt bekommen vom Wasserkopf der Firma.

Hat man einen vernünftigen ANÜ-Arbeitgeber, kann man viel lernen, in diverse Firmen reinschnuppern, wird auch nicht schlechter bezahlt, sondern oft sogar besser, muss aber natürlich dran denken, dass die Einsätze jeweils maximal 18 Monate dauern.

Die 100€ Stundensatz als FIAE oder ähnliches halte ich im Angestelltenverhältnis für unrealistisch bzw. sehe ich als nur mit wirklichen Spezialkenntnissen zu erreichen an. Oder aber es sind die Sätze für Selbständige und die, die die Firmen an die Dienstleister zahlen - das kann man aber dann selbstverständlich nicht mit Angestelltengehältern vergleichen, sondern es bleibt im Schnitt weniger als die Hälfte über nach Steuern - als selbständiger hat mana ber auch noch Zusatzkosten und wird bei Krankheit oder Urlaub nicht bezahlt - das muss man natürlich mit dem Plus auch noch kompensieren.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb allesweg:

Aber wie lange darfst du auf einer Stelle maximal bleiben?

Antwort befindet sich unter:

3x wurde der Vertrag nach 6 Monaten verlängert. Beim Vierten Mal wäre die Übernahme Pflicht gewesen... Zack, Ar***tritt und weg!

 

In der Zweiten Firma sogar noch schlimmer: Ja, Sie werden übernommen. Achja, vergessen Sie doch diese Fristen, Sie kriegen die Übernahme... Einen Tag später flattert die Kündigung herein.

Geschrieben
Am 10.8.2020 um 09:06 schrieb TooMuchCoffeeMan:

Es wurde jedoch festgelegt, dass die ANÜ maximal 18 Monate dauern darf. Wird der Arbeitnehmer über diese Zeit hinaus weiter beschäftigt gilt er nicht länger als Fremdpersonal, sondern geht automatisch in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen über für das er in der ANÜ gearbeitet hat.

Mit den 18 Monaten ist alles gut und schön es gibt aber einen Hacken bei der Sache wenn der Entleiher dich vor Ende der 18 Monate oder auch dazwischen für 3 Monate und 1 Tag abmeldet und dann wieder anfordert ist es so als ob man dort nie eingesetzt war die sogenannte Karenzzeit. Das ist Volksverdummung von unseren Politikerin. Das ist eine Ausnahmeregelung im ANÜ das man mit dem Sklaven Karussel fahren kann. Ich halte nichts von Zeitarbeit das gehört in meinen Augen verboten. Das haben wir der SPD und Schröder zu verdanken.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Yixing:

Es ist gut, nicht für sie zu arbeiten, zumal sie negativ auf die Mitarbeiter wirken. 

Hey guy from Singapore: we are talking about the german situation of temporary employment and subcontracts. So, as long as you cannot contribute something fitting to this situation I would kindly ask you to stop your platitudes.

Geschrieben
Am 11.8.2020 um 09:40 schrieb Th0mKa:

Ein Faktor von 2-2,5 ist durchaus gängig, die ZAF hat ja auch im Urlaub/bei Krankheit das Gehalt zu bezahlen und der Wasserkopf kostet Geld. Für den Kunden machen die Mehrkosten u. A. Sinn weil das Geld für ANÜ häufig aus einem anderen Topf kommt.

Mal nachgerechnet: Basis 150 Stunden, also 37,5-Stundenwoche.

Annahme: Zeitarbeitsfirma berechnet 60eur die Stunde, nicht 65 wie es teilweise dort stand.

Berechnung1: Beim Mitarbeiter kommen 25eur pro Stunde an (so war die Betriebsratinfo), mal 150 macht 3750 brutto. Macht Arbeitgeberbelastung knapp 4500eur (incl. Arbeitgeberanteil  Sozialversicherung) gemäss Nettolohn.de

Berechnung2: Beim Mitarbeiter kommen 20eur pro Stunde an (evtl. unerfahrerener Mensch), mal 150 macht 3000 brutto. Macht Arbeitgeberbelastung knapp 3600eur (incl. Arbeitgeberanteil  Sozialversicherung) gemäss Nettolohn.de

Berechnung3: Beim Mitarbeiter kommen 30eur pro Stunde an (erfahrerener Mitarbeiter), mal 150 macht 4500 brutto. Macht Arbeitgeberbelastung knapp 5400eur (incl. Arbeitgeberanteil  Sozialversicherung) gemäss Nettolohn.de

Die "irrsinnig teure" Sozialversicherung macht also ca. 20% aus,

Von der Zeitarbeitsrechnung 150*60 = 9000eur jeden Monat also 4500 oder 3600 oder 5400 abzuziehen, dass überlasse ich euch.

Das Zugangsrisiko Arbeitslosigkeit aus Zeitarbeit ist ca. 6 Mal so hoch wie das Zugangsrisiko Arbeitslosigkeit aus Nicht-Zeitarbeit, siehe https://de.statista.com/statistik/daten/studie/269466/umfrage/zugaenge-in-arbeitslosigkeit-aus-beschaeftigung-in-der-zeitarbeit-in-deutschland/ --- Soviel zum Thema "Zeitarbeit bezahlt auch bei Nichteinsatz"

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb frfr:

Soviel zum Thema "Zeitarbeit bezahlt auch bei Nichteinsatz"

Zeitarbeit zahlt bei Nichteinsatz, betriebsbedingte Kündigungen nach den ersten 6 Monaten sind für Zeitarbeitsfirmen nicht ganz so einfach. Wofür deine Rechnungen gut sind weiß ich nicht,  die Höhe des Arbeitgeberanteils muß man nicht mit "ca 20%" angeben, der ist ja bekannt. Was du aber unterschlägst sind z. B. die Kosten für Krankheit/Urlaub und den Vertrieb/die Verwaltung der Zeitarbeitsfirma. Das höhere Risiko der Arbeitslosigkeit liegt vermutlich an den überwiegend einfachen (aka Anlern- ) Tätigkeiten der meisten Jobs die man so über die ZA bekommt, das Arbeiotslosenrisiko ist bei ungelernten ja generell höher ganz unabhängig von Zeitarbeit.

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