MasterCyrus Geschrieben 13. August 2020 Teilen Geschrieben 13. August 2020 (bearbeitet) Hallo Leute, die Prüfungseinsicht bei der IHK half mir nicht wirklich das Ergebnis des PA nachzuvollziehen. Es ist so, dass ich NUR gesehen habe, wie viele Punkte ich für welchen Teil erhalten habe bei der Projektdokumentation, der Präsentation und des Fachgesprächs. Kann ich bei der IHK einen Beitrag anfordern, in dem vom PA geschildert wird, WIE diese Punkte zustande gekommen sind? Und falls ja, an wen wende ich mich da am besten? Danke! Bearbeitet 13. August 2020 von MasterCyrus Wort vergessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GreenLemon Geschrieben 14. August 2020 Teilen Geschrieben 14. August 2020 Auch wenn es hier manche vielleicht vorbildlichen Prüfer nicht wahr haben wollen: Es gibt solche und solche Prüfer. Und wenn man an solche Prüfer gerät und ggf. meint zu Unrecht durchgefallen zu sein, dann hilft eine Rechtsschutzversicherung und man bekommt aufgrund mangelnder Notizen, mangelnder Nachweise und gemauschelten Unterschriften (einer korrigiert, zwei weitere unterschreiben einfach) doch noch seinen Abschluss. Toll für den Lebenslauf ist das natürlich auch nicht aber manchmal hat man im Leben einfach Pech. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 14. August 2020 Teilen Geschrieben 14. August 2020 Man sollte Dir bei der Prüfungseinsicht auch die Protokolle zur Verfügung stellen, was man anscheinend nicht gemacht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 14. August 2020 Teilen Geschrieben 14. August 2020 vor 1 Stunde schrieb GreenLemon: Und wenn man an solche Prüfer gerät und ggf. meint zu Unrecht durchgefallen zu sein, dann hilft eine Rechtsschutzversicherung und man bekommt aufgrund mangelnder Notizen, mangelnder Nachweise und gemauschelten Unterschriften (einer korrigiert, zwei weitere unterschreiben einfach) doch noch seinen Abschluss. Moooment ... das wäre ein Formfehler und es gäbe ne Nachbesprechung. Damit kommt man nicht automatisch auf eine Bestehensnote Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GreenLemon Geschrieben 14. August 2020 Teilen Geschrieben 14. August 2020 (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb charmanta: Moooment ... das wäre ein Formfehler und es gäbe ne Nachbesprechung. Damit kommt man nicht automatisch auf eine Bestehensnote Stimmt nicht. Ein Prüfer hat Korrektur hingeschmiert, die anderen beiden am selben Tag unterschrieben. "Keine Notizen mehr vorhanden" bei den beiden. Vorletztes Jahr große norddeutsche IHK in einem Vergleich geendet. (Ging auch um Differenz zwischen Gehalt des Übernahmevertrages zur weiter laufenden Ausbildung bis durch IHK anerkannt) Ob gerechtfertigt oder nicht sei mal dahingestellt - aber das es eben auch faule Eier unter Prüfern gibt, kann man eben nicht verhindern. Bearbeitet 14. August 2020 von GreenLemon Nachtrag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 14. August 2020 Teilen Geschrieben 14. August 2020 das IST der Formfehler ... und bei dem spezifischen Urteil hat die IHK ihre Kasse schonen wollen und sofort klein bei gegeben. Seitdem sind die Prüfer aufgefordert, alle Notizen ( auch Kladden ) abzugeben. Das passiert so kein zweites Mal Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MasterCyrus Geschrieben 15. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 15. August 2020 Hi, Danke für die Antworten. In meinem Fall geht es um die Verbesserung der Ergebnisse, da diese schlechter ausgefallen sind und überhaupt nicht nachvollziehbar sind (von der Punktevergabe). Wie würdet ihr weiter vorgehen? Wo kann ich die Protokolle beantragen? Soll ich diese erst beim Widerspruch beantragen (die Frist läuft in ca. 2 Wochen ab) oder noch schauen, dass ich diese davor noch erhalte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 15. August 2020 Teilen Geschrieben 15. August 2020 (bearbeitet) Wenn Du einen Widerspruch einlegen willst, dann solltest Du schon wissen warum, denn kommt dieser durch, wird die Prüfung im ungünstigsten Fall annuliert. Daher schnellstens Prüfungseinsicht für den Prüfungsteil A mit Protokollen bei Deiner IHK einfordern. Gleichzeitig sollte Dir aber auch gesagt werden, dass eine Bewertung eines Prüfers schlechterdings nicht verbessert werden kann, da eine Bewertung des geprüften Inhalts eben subjektiv ist. Der Schwerpunkt wird also eher auf dem Finden von Formfehlern liegen, die je nach Schwere zur Aufhebung des Prüfungsergebnisses führen. Somit wärst Du dann wieder im Status, wie vor der Prüfung und müsstest im nächsten Prüfungszeitraum wiederholen. Bearbeitet 15. August 2020 von WYSIFISI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MasterCyrus Geschrieben 15. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 15. August 2020 Danke dir WYSIFISI, welche Formfehler fallen dir/euch denn konkret ein? Wenn zum Beispiel eine richtige Antwort als falsch gewertet wird? Dies betrifft aber ja eher die schriftliche Prüfung. In meinem Fall ist es so, dass bei der Projektdokumentation Teile mit 60 bis 70 Punkten bewertet worden sind, obwohl faktisch alles enthalten ist, was es laut Prüfungsbewertungshinweis enthalten soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 15. August 2020 Teilen Geschrieben 15. August 2020 Du hast bestanden und willst nur ne bessere Note? Keine Chance. Die Note wurde paritätisch besprochen. vor 3 Stunden schrieb MasterCyrus: obwohl faktisch alles enthalten ist, was es laut Prüfungsbewertungshinweis enthalten soll ... sorry, aber da fehlt Dir die Erfahrung. Die Hinweise geben einen möglichem Spielraum vor und für 100% kann man nichts besser machen. Formfehler führen zur Aberkennung der Prüfung, das kann auch nach hinten losgehen. Formfehler sind zb falsche Zusammensetzung des PA, fehlende Belehrung, Gastprüfer ohne Dein Einverständnis Griller, Kellerbräune und OkiDoki reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MasterCyrus Geschrieben 17. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2020 Am 14.8.2020 um 07:42 schrieb WYSIFISI: Man sollte Dir bei der Prüfungseinsicht auch die Protokolle zur Verfügung stellen, was man anscheinend nicht gemacht hat. Habe bei der IHK um Protokolleinsicht gebeten. Die IHK hat mir geschrieben, dass es keine Protokolle gibt, sondern nur den Bewertungsbogen. Was kann ich tun? OkiDoki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kellerbräune Geschrieben 18. August 2020 Teilen Geschrieben 18. August 2020 vor 15 Stunden schrieb MasterCyrus: Habe bei der IHK um Protokolleinsicht gebeten. Die IHK hat mir geschrieben, dass es keine Protokolle gibt, sondern nur den Bewertungsbogen. Was kann ich tun? Verstehe ich das richtig, du hast deine Prüfung bestanden, bist mit der Endnote nicht zufrieden, da du deiner Ansicht nach, gewisse Punkte, wegen einer falschen Bewertung, nicht erhalten hast? Was du tun kannst? Das Ergebnis anfechten, was wiederum zur Annullierung führt. Folglich müsstest du die Prüfung wiederholen, wenn ich mich nicht ganz irre. Stehen nicht auf dem Bewertungsbogen, Notizen von den Prüfern? Am 14.8.2020 um 10:08 schrieb charmanta: Seitdem sind die Prüfer aufgefordert, alle Notizen ( auch Kladden ) abzugeben. Was mich mal interessiert, was wird von den Prüfern eigentlich so notiert? Allgemeines Auftreten, Fachsprache, Redefluss etc? Ich frage mich, wenn solches notiert wird, ob es dem Prüfling möglich ist, die Notizen anzufechten? Bis auf eine komplette Annullierung sehe ich dort weniger Chancen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 18. August 2020 Teilen Geschrieben 18. August 2020 vor 2 Minuten schrieb VanilleWaffel: Was mich mal interessiert, was wird von den Prüfern eigentlich so notiert Prüfer können ne Kladde führen und es ihnen überlassen, was sie da drauf notieren. Können auch Kästchen für Schiffe-Versenken oder anzügliche Bilder sein ... vor 2 Minuten schrieb VanilleWaffel: Ich frage mich, wenn solches notiert wird, ob es dem Prüfling möglich ist, die Notizen anzufechten Lol. Nein. Es geht nur darum zu beweisen ( oder das zu können ) dass mehrere Prüfer an der Benotung beteiligt waren. Das sind Notizen und die müssen nicht mal lesbar sein für Fremde ... nur vorhanden, wenn sie erzeugt wurden vor 16 Stunden schrieb MasterCyrus: Habe bei der IHK um Protokolleinsicht gebeten. Die IHK hat mir geschrieben, dass es keine Protokolle gibt, sondern nur den Bewertungsbogen. Was kann ich tun? Nüscht. Du hast bestanden, der Drops ist gelutscht. Auf mehr Infos hast Du keinen Anspruch. Kellerbräune reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 18. August 2020 Teilen Geschrieben 18. August 2020 Du hast doch hier schon noch weiteres Feedback von anderen bekommen: Die scheinen das wohl alle ähnlich wie deine Prüfer zu sehen ... die Note scheint damit wohl gerechtfertigt zu sein. Daher herzlichen Glückwunsch zum Bestehen und gib dich mit der Note zufrieden ... charmanta reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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