Meenzer Geschrieben 5. Februar 2002 Teilen Geschrieben 5. Februar 2002 Hallo zusammen! Demnächst werde ich privat für andere Leute Anwendungen und Internetseiten erstellen. Was habe ich dabei zu beachten und was für einen Stundenlohn nehme ich als ausgelernter FI ( AE )? Gibt es da irgendwo eine Gehaltstabelle dafür? ( Meine Suche, auch hier im Forum war erfolglos ) Ausserdem muss ich ein Gewerbe anmelden oder kann man sowas auch auf Provisionsbasis machen? Wäre nett, wenn jemand, der schon Erfahrungen damit gemacht hat, mir ein paar Tips geben könnte. Danke schon mal. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 5. Februar 2002 Teilen Geschrieben 5. Februar 2002 hallo mercutio. selbständig was zu machen ist kein problem. du brauchst im endeffekt nur eine steuernummer. die bekommst du vom finanzamt. wenn du nicht handeln willst sondern eine dienstleistung anbietest, brauchst du auch nicht unbedingt einen gewerbeschein. du musst halt jedes jahr - am anfang, später öfter - deine steuererklärung machen, und angeben, wieviel du wofür bekommen hast. davon ziehst du deine geschäftlichen ausgaben ab und hast somit deinen gewinn berechnet. den gibst su an, und je nachdem wie hoch er war, zahlst du steuern oder nicht. wenn du mehrwertsteuer kassieren willst, kannst du jede bezahlte mehrwertsteuer zurückverlangen (geschäftl. ausgaben), musst aber auch die erhaltene mehrwertsteuer ans finanzamt abführen. stundenlohn ist eine heikle sache. im endeffekt kannst nur du sagen, wieviel du wert bist. ob zu zu billig oder zu teuer bist, entscheidet der markt, indem du entweder zu viele oder keine aufträge bekommst. meine devise ist: lieber etwas mehr veranschlagen und qualität bringen als zu billig und die kunden verärgern. du solltest dich aber auf jeden fall einmal mit einem steuerberater zusammensetzen, damit er dir die spielregeln mal genauer erklärt. k.o.b Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LorDAriocH Geschrieben 6. Februar 2002 Teilen Geschrieben 6. Februar 2002 Vorsicht bei der Mehrwertsteuer! Mehrwertsteuer darfst du nur in Rechnung stellen, sprich ausweisen, wenn du ein Gewerbe betreibst. Dafür musst du dich beim z.B. beim Ordnungsamt eintragen lassen. Falls du als Freiberufler arbeiten möchtest, also ohne Gewerbeschein, darfst du keine Umsatzsteuer berechnen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 6. Februar 2002 Teilen Geschrieben 6. Februar 2002 hallo lord. das mit dr mehrwertsteuer geht schon. du kannst für eine dienstleistung auch mehrwertsteuer kassieren. ich kassier seit drei jahren und das fa hat noch nie was gesagt. ist ja im prinzip auch besser für sie, sie verdienen ja dran. k.o.b Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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